Programm der Fakultät für Rechtswissenschaft
Als Erst-Akademiker*innen werden Menschen bezeichnet, die in einer Lebensgemeinschaft ohne akademischen Hintergrund aufgewachsen sind. Der Bezugspunkt des Begriffs ist somit der höchste Bildungsabschluss der Erziehungsberechtigten, meist der Eltern. Es geht somit um die Bildungsherkunft der Studierenden – und das gerade auch im Vergleich zu Studierenden anderer Bildungsherkunft.
Im Kern soll das Programm dabei helfen, Bildungsungerechtigkeit an der Universität Bielefeld zu nivellieren. Begonnen wird mit einer dauerhaften Vernetzung der erstakademischen Studienanfänger*innen mit erfahreneren Kommiliton*innen. Später soll das Programm zu einem Bildungsforum mit regelmäßigen Veranstaltungen, z.B. Vorträgen, Workshops und Lesekreisen ausgeweitet werden.
Mit dem ErstAka-Mentoring wollen wir ein niederschwelliges Angebot zur Orientierung in den ersten Semestern und bei der weiteren Studienplanung schaffen.
Unter Mentoring versteht man eine vertrauensvolle Förderbeziehung zwischen einer erfahrungsjüngeren Person am Beginn ihrer Laufbahn (Mentee) und einer erfahreneren Person (Mentor*in), die den Transfer von Erfahrungswissen und die Vermittlung von Kontakten beinhaltet.
Mentees profitieren im Hinblick auf ihre individuellen Fragestellungen und erhalten wichtige Impulse für ihre Weiterentwicklung.
Mentor*innen gewinnen einen Einblick in Entscheidungszusammenhänge der Nachwuchsgeneration und entwickeln ihre Beratungskompetenzen weiter.
Die Universität ist eine komplexe Institution, konzipiert von Akademiker*innen für Akademiker*innen. Viele Studierende sind von dieser Institution insbesondere am Beginn ihres Studiums eingeschüchtert und dadurch orientierungslos. Dies ist kein Geheimnis – was wir auch aus eigener Erfahrung wissen. Bis zu einem gewissen Grad lässt sich das nicht ändern. Aller Anfang ist schwer und die meisten Studierenden finden ihren Weg in und durch die Institution.
Für manche Gruppen von Studierenden ist dieser Anfang jedoch ungleich schwerer als für andere. Das sind nach unserer Wahrnehmung insbesondere Studierende, in deren Bildungsherkunft keine akademische Prägung auffindbar ist. Implizites Wissen über Abläufe, Strukturen sowie habituelle Verhaltensweisen können so nicht weitergegeben werden; erste Ansprechpartner*innen für Fragen zum Beginn des Studiums fehlen daher häufig.
Das Studium der Rechtswissenschaft unterschiedet sich hinsichtlich des Studienaufbaus, der Studienplanung und der Studienorganisation durchaus grundlegend vom Bachelor-Studienmodell. Wichtige Entscheidungen müssen von den Studierenden wohlüberlegt selbst getroffen werden: von der Frage wann, wo, welche Praktika absolviert werden über zu belegende Seminare, die Reihenfolge von Schwerpunktbereichsstudium/-prüfung und staatlicher Pflichtfachprüfung bis hin zu Jobmöglichkeiten als Hilfskraft an der Universität oder Fakultät - all diese Themen tauchen im Laufe des Studiums einmal auf und wollen beantwortet werden.
Das Mentoring soll dabei diese eigenverantwortliche Entscheidung nicht ersetzen, sondern soll zusammen mit dem*der Mentor*in erarbeitet werden. Die Erfahrungen und Hinweise der Mentor*innen können so gewinnbringend im Tandem weitergegeben werden. Die Bereitschaft der Mentees, über derlei Anregungen nachzudenken und sich in das Tandem einzubringen, ist dabei Voraussetzung einer gelungenen Mentor*in-Mentee-Beziehung.
Das Programm richtet sich an Erstakademiker*innen, die sich am Anfang des Studiums befinden.
Als Erstakademiker*innen gelten Menschen, die in einer Lebensgemeinschaft ohne akademischen Hintergrund aufgewachsen sind. Weitere Informationen finden sich hier.
Als weitere Auswahlkriterien werden berücksichtigt:
Als Mentee profitiert man von regelmäßigen Treffen mit dem*r Mentor*in und den wertvollen Hinweisen und Tipps dieser Person, die einem Orientierung bei eigenen, anstehenden Entscheidungen geben sollen. Die Grundlagen des Engagements werden in einer Mentoring-Vereinbarung getroffen.
Für die Bewerbung als Mentee bitten wir, diesen Mentee-Bogen auszufüllen und an erstakamentoring.rewi@uni-bielefeld.de zu senden.
Bewerbungsfrist: 22.04.2022
Bewerben als Mentor*in können sich Studierende des Staatsexamens-Studiengang, soweit sie mindestens vier Semester absolviert haben, sowie wissenschaftliche Mitarbeiter*innen.
Die Mentor*innen müssen nicht selbst Erstakademiker*innen gewesen sein.
Als Mentor*in sollen regelmäßig Treffen mit dem*r Mentee stattfinden, beispielsweise zu einem gemeinsamem Mittagessen oder Kaffee in der Universität, damit das Mentoring einen echten Mehrwert bieten kann. Der Rhythmus und die nähere Ausgestaltung sind bei einem solchen ehrenamtlichen Engagement natürlich frei wählbar. Als Mentor*in sollte man aber natürlich eine echte Ansprechpersonen für die Dauer des Mentorings sein, sich also nicht nur einmal im Semester für den*die Mentee Zeit nehmen. Die Grundlagen des Engagements werden in einer Mentoring-Vereinbarung getroffen.
Für die Bewerbung als Mentor*in bitten wir, diesen Mentor*innen-Bogen auszufüllen und an erstakamentoring.rewi@uni-bielefeld.de zu senden.
Bewerbungen sind grundsätzlich immer möglich. Dabei sind aber die Matching-Phasen zu beachten. Diese finden jeweils am Beginn eines Semesters statt. Es kann aber auch zwischendurch Bedarf aufkommen, sollte sich ein Tandem vorzeitig auflösen.
Die Bewerbungsphasen gestalten sich unterschiedlich:
Als Mentee ist eine Bewerbung zu Beginn eines neuen Semesters möglich. Die Bewerbungsfrist ist dabei zu beachten.
Als Mentor*in ist eine Bewerbung grundsätzlich immer möglich.
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
moritz.mesterheide@uni-bielefeld.de