Lindemann/Brechtken/Leifeld, Compliance-Management im Krankenhaus, 2017, C.F. Müller
Angesichts der stetig voranschreitenden Verrechtlichung des Gesundheitswesens ist das Compliance-Management vermehrt in den Fokus von Klinikleitungen und -trägern gelangt. In einem gewissen Kontrast hierzu steht der eher überschaubare empirische Forschungsstand zum Thema. Es existieren vor allem quantitativ angelegte Studien, die einen ersten Eindruck vom Verbreitungsgrad und vom inhaltlichen Zuschnitt entsprechender Programme vermitteln; hingegen fehlt bislang eine vertiefte qualitative Untersuchung zu den spezifischen Herausforderungen des Compliance-Managements im Krankenhaus. Diese Lücke wird mit der vorliegenden Studie geschlossen. Auf der Grundlage der Ergebnisse qualitativer Experteninterviews werden konkrete Handlungsempfehlungen entwickelt.
Schriftenreihe für Gesetzgebungswissenschaft, Rechtstatsachenforschung und Rechtspolitik
Herausgegeben von:
Otto Backes
Stephan Barton
Michael Lindemann
Gerhard Otte
Martin Stock
Bielefelder Rechtsstudien im Peter Lang Verlag:
Die Ergebnisse polizeilicher Ermittlungen sind immer wieder Gegenstand medialer Berichterstattung und öffentlicher Diskussionen. Vornehmlich geraten dabei Ermittlungsfehler in den Fokus, die unter Umständen in einem Fehlurteil münden können. Damit einhergehend besteht die Gefahr einer Vielzahl nicht zu revidierender Folgen für alle Beteiligten. Ermittlungsfehler können unter anderem auf kognitiven Wahrnehmungsverzerrungen der Ermittler beruhen. Kognitive Dissonanz und ihre Reduktion sind dabei mögliche Auslöser, die einen Erklärungsansatz für eine (fehlerhafte) selektive Informationssuche der Ermittler bieten. Die Verfasserin untersucht dieses Phänomen unter Berücksichtigung rechtlicher und struktureller Besonderheiten.
Schäfer, Christian: Die Mehrehe im Erbrecht, Band 27, Erscheinungsjahr 2019
Welche Auswirkungen eine unter Verstoß gegen das Bigamieverbot zustande gekommene, aber dennoch wirksame Ehe auf die gesetzliche Erbfolge hat, wurde in der Zeit von 1938 bis 1964 diskutiert. Die daraus hervorgegangene herrschende Meinung, welche die sich aus § 1931 BGB ergebende Erbquote auf die verschiedenen Ehegatten aufteilt, ist jedoch mit dem Wortlaut der Norm nicht vereinbar. Eine methodische Fundierung dieser Meinung ist dennoch ausgeblieben. Aufgrund der neuerdings gemäß Art. 21 EuErbVO erfolgenden internationalprivatrechtlichen Anknüpfung des Erbrechts über den gewöhnlichen Aufenthalt und globaler Migrationsbewegungen ist mit einer steigenden Relevanz der Mehrehe im deutschen Erbrecht zu rechnen. Neben der gesetzlichen Erbfolge behandelt der Autor vor allem die Auswirkungen im Rahmen von § 1318 Abs. 5 BGB und des Pflichtteilsrechts.
Während der Rechtstaat versucht, die Diskrepanz zwischen Anzeigen und Verurteilungen bei Vergewaltigungsvorwürfen mitunter durch neue Gesetze zu schließen, erklärt ein Forschungszweig der Sozialpsychologie diese hingegen mit der Vergewaltigungsmythenakzeptanz auch durch Polizeikräfte. Zwar belegt die umfangreiche Vergewaltigungsmythenforschung, dass die Vergewaltigungsmythenakzeptanz die Urteilsfindung von Testpersonen beeinflusst, doch zählten Polizeikräfte bisher nicht zu den analysierten Personengruppen. Im Rahmen dieses Buches geht die Autorin der Frage nach, inwiefern die wohlmögliche Vergewaltigungsmythenakzeptanz bei Polizeikräften das polizeiliche Handeln beeinflusst und welche Auswirkungen dies auf den Fallschwund bei Vergewaltigungsvorwürfen haben kann.
Hahn, Phillip: Die Rückwirkung vom Gesetzesänderungen im Erbrecht, Band 25, Erscheinungsjahr 2014
Das intertemporale Erbrecht geht von dem Grundsatz aus, dass Erbfälle, die nach dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung eintreten, nach dem neuen Recht zu beurteilen sind. Knüpfen die geänderten Vorschriften an Sachverhalte aus der Zeit vor der Gesetzesänderung an, ist dieser Grundsatz nicht unproblematisch. Daher gibt es Ausnahmevorschiften, vor allem bezüglich der Form und der Bindungswirkung von Verfügungen von Todes wegen. Ob diese Ausnahmen genügen, ist eine Frage, die sich schon immer hätte aufdrängen müssen, weil der Erbfall ein Ereignis ist, auf das sich der Erblasser und Nachlassbeteiligte vorbereiten können müssen und Rechtsänderungen die Möglichkeit und den Effekt solcher Vorbereitungen beeinflussen können. Diese Fragestellung anhand aktueller Gesetzesänderungen aufzuarbeiten, ist Ziel der Untersuchung.
Das Akteneinsichtsrecht des Verletzten steht seit seiner Einführung im Zentrum kontroverser Diskussionen. Es dient dem Verletzten zur effektiven Wahrnehmung seiner Interessen. Gleichzeitig kann die Akteneinsicht jedoch Wahrheitsfindung und Verteidigungsinteressen beeinträchtigen sowie Verfahrensverzögerungen hervorrufen. Diesen Problemen sollen die Versagungsgründe des § 406e Abs. 2 StPO Rechnung tragen. Die Arbeit untersucht, ob die Versagungsgründe den mit der Akteneinsicht einhergehenden Risiken wirksam entgegen wirken können. Dies wird sowohl normativ als auch erfahrungswissenschaftlich beleuchtet. Einem empirischen Ausblick folgt eine Betrachtung aus sozialpsychologischer Sicht. Die Zusammenschau der Erkenntnisse gebietet schließlich eine extensive Auslegung der gesetzlich normierten Versagungsmöglichkeiten.
Während Absicherung materiell richtiger Urteile, Verfahrensökonomie und Opferschutz hoch im Kurs stehen, hat das Verfahrensrecht in der von der Rechtsprechung der Strafsenate des BGH geprägten Revisionspraxis in den letzten Jahren und Jahrzehnten zusehends an Bedeutung verloren. Vor diesem Hintergrund erscheint vor allem die Regelung des § 274 StPO als Anachronismus - zwingt diese Vorschrift in ihrer konsequenten Anwendung dazu, auch tatsächlich verfahrensgemäß zustande gekommene Urteile aufzuheben. Die Senate des BGH sind daher seit längerem bestrebt, § 274 StPO zu relativieren - und nehmen es dabei in Kauf, die gesetzgeberischen Wertungen zu unterlaufen und mit ihrer eigenen Rechtsprechungstradition zu brechen. Doch hat der Gesetzgeber § 274 StPO mit gutem Grund eingeführt. Zudem wird hier die Formenstrenge des Strafverfahrens selbst zur Disposition gestellt.
Die Arbeit beschäftigt sich mit Annahmen über Veränderungen «der gesellschaftlichen Realität» als Grundlage der rechtspolitischen Diskussion. Es wird untersucht, ob die häufig behauptete «Wandlung der Familienstruktur» von der Groß- zur Kernfamilie tatsächlich stattgefunden hat und ob mit einer solchen Wandlung begründete Forderungen nach Reformen im Familien- und Erbrecht überzeugend sind.
Aus dem Inhalt: Die Bedeutung der Begriffs «Familie» aus gegenwärtiger und sozialhistorischer Sicht - Diskussion über die Reform des gesetzlichen Erb- und Familienrechts unter Berücksichtigung des Arguments der «Wandlung von der Großfamilie zur Kernfamilie» - Kritik an der Vorstellung von der vorindustriellen Großfamilie in der juristischen Literatur - Soziologische und historische Theorien zur Familienstruktur der vorindustriellen Gesellschaft - Untersuchungen der Familiengröße und Familienstruktur.
Eine Untersuchung unter normativen und erfahrungswissenschaftlichen Gesichtspunkten
Nicht selten erklären Angeklagte im Gerichtssaal unmittelbar im Anschluss an die Urteilsverkündung Rechtsmittelverzicht. Später wollen sie dann oft gleichwohl ein Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. Die Untersuchung beleuchtet diese Problematik unter normativen und erfahrungswissenschaftlichen Aspekten. Besondere Beachtung kommt dabei der Frage zu, wie das Zustandekommen übereilter Verzichte unter Berücksichtigung von Erkenntnissen aus der Kommunikationswissenschaft und der Psychologie zu erklären ist. Daraus werden praktische Konsequenzen für ein problembewusstes Verhalten der Prozessbeteiligten entwickelt und ein Vorschlag zur rechtlichen Lösung erarbeitet.
In Wissenschaft und Praxis wird befürchtet, die neuen Möglichkeiten des elektronischen Zahlungsverkehrs (u. a. «e-Geld», «Cyber-Money») könnten in erheblichem Maße zur Geldwäsche missbraucht werden. Die Gesetzgebung versucht, dem durch «normative Prävention», also durch neue Gesetzgebungsvorhaben, zu begegnen. Der dahinter stehende Ansatz wird einer kritischen Analyse unterzogen. Dazu werden Geldwäschevorgänge im modernen Zahlungsverkehr «herkömmlichen» Geldwäschevorgängen unter Berücksichtigung der Pflichten des Geldwäschegesetzes gegenübergestellt. Dabei tritt ein Missverhältnis zum Vorschein, nämlich eine geringe Effektivität der Gesetzgebungsbemühungen bei gleichzeitiger hoher Eingriffsintensität in die bürgerlichen Grundfreiheiten. Dies wirft die Frage nach funktionalen Äquivalenten auf. Es werden demgemäß verschiedene technische Spezifikationen des modernen Zahlungsverkehrs diskutiert, die geeignet erscheinen, Geldwäsche mit weniger einschneidenden Mitteln zu verhindern.
In Deutschland ist die Übertragung von Strafverfahren im Fernsehen seit Einführung des § 169 S.2 GVG im Jahr 1969 verboten. Demgegenüber werden in den USA seit über 20 Jahren Erfahrungen mit der Übertragung von Strafverfahren im Fernsehen gesammelt. Der amerikanische Fernsehsender court-tv hat sich sogar auf die Übertragung von Gerichtsverfahren spezialisiert. Befürworter eines Gerichtsfernsehens argumentieren mit den Kommunikationsrechten aus Art. 5 I GG und der Bedeutung eines öffentlichen Verfahrens. Kritiker weisen auf die Gefahren für ein faires Verfahren, für die Wahrheitssuche und für die Persönlichkeitsrechte hin. Die dieser Argumentation zugrunde liegenden Werte werden in der Arbeit in ihrer historischen Entwicklung und aktuellen Bedeutung in beiden Rechtsordnungen dargestellt. Es wird untersucht, welche Befürchtungen der Gegner eines Gerichtsfernsehens sich in den USA bestätigt haben und ob amerikanische Erfahrungen für Deutschland von Nutzen sein können.
Gegenstand der Arbeit ist die seit den siebziger Jahren diskutierte Frage nach der Reformbedürftigkeit der verkehrsausschließenden Maßnahmen. Im ersten Teil der Arbeit werden schwerpunktmäßig die entsprechenden Vorschläge der Kommission zur Reform des strafrechtlichen Sanktionensystems auf ihre dogmatische und kriminalpolitische Tragfähigkeit hin untersucht. Der besondere Fokus des Verfassers gilt in diesem Zusammenhang der Frage nach der Zulässigkeit und dem kriminalpolitischen Nutzen eines zur Hauptstrafe aufgestuften, in seinem zeitlichen Anwendungsbereich ausgedehnten und von dem verkehrsrechtlichen Nexus abgelösten Fahrverbots, das auch zur Bekämpfung der kleineren und mittleren allgemeinen Kriminalität eingesetzt werden könnte. Der Erkenntnis folgend, daß Verkehrsunfälle häufig auf Fehlverhalten der Kraftfahrzeugführer zurückzuführen sind, denen man mit der Anordnung von staatlichen Sanktionen i.d.R. nicht wirksam begegnen kann, werden im zweiten Teil der Arbeit technisch-präventive Maßnahmen, namentlich atemalkoholgesteuerte Wegfahrsperren und Fahrerassistenzsysteme, auf ihre generelle Eignung zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und ihre Einbindungsfähigkeit in das Sanktionsrecht untersucht.
Eine empirische Untersuchung zum Richtervorbehalt bei der Telefonüberwachung
Polizei und Staatsanwaltschaft dürfen im Ermittlungsverfahren Methoden zur Gewinnung von Informationen über Tat und Täter einsetzen, die massiv in Rechte der Beschuldigten oder der mit ihnen in Verbindung gebrachten Personen eingreifen. Um diese frühzeitigen Eingriffe rechtsstaatlich abzusichern, ist ihre Anordnung grundsätzlich einem Richter vorbehalten. Die auf Aktenanalysen und Interviews beruhende empirische Studie geht der Frage nach, wie der gesetzlich vorgeschriebene Richtervorbehalt bei der Telefonüberwachung in der Praxis gehandhabt wird. Sie führt zu dem Befund, dass die Richter fast immer dem Überwachungsantrag stattgeben und der Richtervorbehalt eher selten auf einer, wie vom Verfassungsgericht gefordert, eigenständigen Entscheidung der Richter beruht.
Groth, Kristina: Unbewusste Äußerungen und das Verbot des Selbstbelastungszwangs. Band 16, Erscheinungsjahr: 2003
Während die Anwendung von Hypnose im Strafverfahren gesetzlich verboten und der Einsatz des Polygraphentests durch die Rechtsprechung faktisch unterbunden ist, werden projektive Testverfahren unbefangen angewandt und offenes Ausdrucksverhalten bedenkenlos gewürdigt. Die Arbeit untersucht, inwieweit diese unterschiedliche rechtliche Behandlung unter dem Gesichtspunkt der Selbstbelastungsfreiheit rechtmäßig ist. Ausgehend von den Erkenntnissen der allgemeinen Kommunikationslehre gelangt die Autorin zum dem Schluss, dass alle Formen unbewusster Äußerungen als Bestandteil der Beschuldigteneinlassung an dem Recht der Aussagefreiheit teilhaben. Da die Bedeutung von Äußerungen erst in Kommunikation entsteht, ist Aussagefreiheit als Herrschaft des Beschuldigten über die Bedeutung seiner Äußerungen zu definieren. Hieraus ergeben sich differenzierende Ergebnisse für die Frage der Zulässigkeit eines Zugriffs auf unbewusste Äußerungen.
In der Kautelarpraxis hat sich gezeigt, daß ein praktisches Bedürfnis danach besteht, einerseits Vor- und Nacherbschaft anzuordnen, andererseits aber den Erstbedachten auch von den Beschränkungen zu befreien, von denen er in seiner Eigenschaft als Vorerbe gem. § 2136 BGB nicht befreit werden kann. In Rechtsprechung und Literatur sind bereits zahlreiche Bestrebungen unternommen worden, dieses Ziel durch die Kombination verschiedener erbrechtlicher Institute zu erreichen. Die bislang vorgeschlagenen Lösungen führen aber bei näherer Betrachtung nicht zu befriedigenden Ergebnissen. Diese Arbeit weist nach, daß der Erblasser mit der Anordnung eines bedingten oder befristeten Vorausvermächtnisses zugunsten des Vorerben diesen in dogmatisch zulässiger Weise von allen über die Vorenthaltung der Testierfreiheit hinausgehenden Beschränkungen befreien kann.
Grundlagen, Grenzen und Ausblicke für die Achtung der Menschenwürde bei begrenzter Lebenserwartung eines Gefangenen
Befindet sich ein Mensch mit begrenzter Lebenserwartung im Strafvollzug, richtet sich seine Hoffnung darauf, die Freiheit möglichst frühzeitig zurückzuerlangen und nicht in Haft versterben zu müssen. Wie dieser Hoffnung eines Gefangenen mit begrenzter Lebenserwartung Rechnung getragen werden kann, ist Gegenstand der Untersuchung. Dabei ist der zentrale Prüfungsmaßstab das Verfassungsrecht respektive die Achtung der Menschenwürde. Auf der Grundlage der Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der lebenslangen Freiheitsstrafe wird das verfassungsrechtliche Hoffnungsprinzip inhaltlich konkretisiert. Fälle aus der Strafrechtspraxis liefern Belege für widerstreitende Interessen und Grenzen des Hoffnungsprinzips und fordern zur Entwicklung praktischer Lösungen auf.
Siebrasse, Pamela: Strafregistrierung und Grundgesetz. Zur Verfassungsmäßigkeit der Straf(verfahrens)registrierung in BZRG, StPO, BKAG und BGSG. Band 13, Erscheinungsjahr: 2002
Zur Verfassungsmäßigkeit der Straf(verfahrens)registrierung in BZRG, StPO, BKAG und BGSG
Staat und Gesellschaft haben seit jeher ein erhebliches Interesse an Informationen über begangene Straftaten, das sich mittlerweile auch auf die Frage erstreckt, ob Strafverfahren gegen bestimmte Personen anhängig (gewesen) sind. Dieses Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit steht in einem Spannungsverhältnis zu dem Recht der Betroffenen auf einen sorgfältigen Umgang mit derart sensiblem Datenmaterial. Dass auch dieses unter dem Schutz der Verfassung steht, hat das BverfG im Zusammenhang mit den aus der Verfassung hergeleiteten Grundrechten auf Resozialisierung und informationelle Selbstbestimmung mehrfach betont. Die Arbeit geht der Frage nach, inwieweit die verschiedenen Formen der Straf(verfahrens)registrierung den verfassungsrechtlichen Erfordernissen genügen.
Schwarz, Thomas: Die eigene Sachentscheidung des BGH in Strafsachen (§ 354 Abs. 1 StPO). Eine normativ-empirische Studie. Band 12, Erscheinungsjahr: 2002
Eine normativ-empirische Studie
Die Untersuchung zeigt eine tatsächliche Bestandsaufnahme der Spruchpraxis des BGH in Strafsachen in Hinblick auf eigene Sachentscheidungen. Die Rechtswirklichkeit wird dabei am gesetzlich festgelegten Rahmen gemessen.
Es wurden drei Jahrgänge (1995-1997) BGH-Rechtsprechung ausgewertet. Dabei zeigte sich, daß durch die analoge Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO in vielen Fällen der gesetzlich vorgegebene Rahmen zugunsten einer im voraus kaum zu konkretisierenden Einflußnahme auf die Verfahrensbeendigung verlassen wird.
Zimmermann, Georg: Staatliches Abhören. Band 11, Erscheinungsjahr: 2001
Die staatlichen Befugnisse zum heimlichen Abhören von Gesprächen waren in den letzten Jahren Gegenstand heftiger politischer Debatten, die insbesondere die Einführung des sogenannten «großen Lauschangriffs» zum Gegenstand hatten. Zugleich ist aber die tatsächliche Reichweite der einschlägigen Befugnisregelungen selbst in der juristischen Fachwelt nur einem kleineren Kreis von Spezialisten bekannt. Die vorliegende Arbeit soll die historische Entwicklung aufzeigen, die die entsprechenden Befugnisse der Sicherheitsbehörden seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland genommen haben; zugleich soll der heute erreichte Regelungsstand systematisiert werden. Besonderes Augenmerk gilt dabei der Frage, inwieweit die durch heimliches Abhören gewonnenen Erkenntnisse einer Verwertung im Strafprozeß zugänglich sind
Nicht nur in der Justizpraxis, so scheint es, gehen viele davon aus, daß Urteilsaufhebungen, die ausschließlich auf Verfahrensfehler gestützt werden, lediglich verfahrensverlängernde Bedeutung haben können. Das neue Urteil, so erwartet man, werde nicht anders ausfallen als die erste Entscheidung.
Diese Untersuchung soll das Schicksal des Verfahrens nach einer erfolgreichen Verfahrensrüge zum BGH in Strafsachen darstellen und Aussagen zu deren wirklichem Erfolg machen. Untersucht wurden alle landgerichtlichen Verfahren der Jahre 1992 und 1993, denen ausschließlich erfolgreiche Rügen formeller Fehler zugrunde lagen. Die Studie zeigt, daß es in gut zwei Dritteln der Neuverhandlungen gegenüber dem ersten Urteil zum Teil zu deutlichen Veränderungen im Strafmaß kam.
Die Laienbeteiligung im Strafprozess ist eine Errungenschaft der 1848er-Revolution, die nachfolgend in viele deutsche Länderverfassungen Einzug gehalten hat. Seitdem ist die Institution der Laienbeteiligung nie grundsätzlich reformiert worden. Nur an der Ausgestaltung, nicht aber am Prinzip der Beteiligung von Laienrichtern wurde in den folgenden Jahren Kritik geübt.
Daher stellt sich inzwischen die Frage, ob die Laienbeteiligung so, wie sie vor 150 Jahren eingeführt wurde, trotz der vielfältigen Änderungen im Strafverfahren und in der Gesellschaft noch sinnvoll eingesetzt werden kann. Erhebliche Bedenken bestehen hinsichtlich der in den letzten Jahren stark erweiterten Einstellungspraxis, der sich immer weiter durchsetzenden Absprachen zur Beendigung des Strafverfahrens sowie der weiten Verbreitung von Strafbefehlen. Hinzu kommen starke gesellschaftliche Veränderungen.
Die Arbeit untersucht Vorkommen und Ausmaß der weiblichen Genitalverstümmelung in Afrika und den Immigrationsländern. Unter Einbeziehung ethnologischer Berichte stellt sie die religiöse Legitimierung der Praxis sowie ihre kulturelle Einbettung dar. Der Schwerpunkt der Diskussion liegt sodann auf der strafrechtlichen Einordnung der Praxis nach deutschem Recht und auf der Erarbeitung eines strafrechtlichen Lösungskonzepts. Dabei soll ein Wertewandel bei der Genitalverstümmelung praktizierenden Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland erzielt werden. Die Autorin spricht sich für die Einführung einer strafrechtlich erzwungenen Pflichtberatung aus.
Gegenstand der Arbeit ist die Frage, ob das deutsche Notwehrrecht rechtfertigt, einzig zur Verteidigung von Eigentum einen anderen Menschen zu töten. Neben historischen und verfassungsrechtlichen Aspekten wird untersucht, wie das englische und französische Recht diese Frage beantworten. Um aus dem Rechtsvergleich eine konkrete Aussage für das deutsche Notwehrrecht treffen zu können, werden die historischen Grundlagen und Grundprinzipien des Notwehrrechts der drei Rechtsordnungen untersucht und verglichen. Darüber hinaus werden das Verständnis und die Anwendung von Art. 2 Abs. 2 lit. a der Europäischen Menschenrechtskonvention der drei Staaten einbezogen.
Peters, Peter A.: Das deutsche Insiderstrafrecht unter Berücksichtigung strafrechtlicher Konsequenzen für Kreditinstitute und prozessualer Durchsetzung. Band 6, Erscheinungsjahr: 1997
Die Arbeit beschäftigt sich mit den Konsequenzen des neuen deutschen Insiderstrafrechts. Durch die Darstellung und die rechtliche Analyse der einzelnen Tatbestandsmerkmale werden die Erfassungs- und Nachweisprobleme bei der Verfolgung von Insiderstraftaten aufgezeigt. Ein gesondertes Kapitel behandelt die strafrechtlichen Konsequenzen der Kreditinstitute. In diesem Zusammenhang steht die Lösung auftretender Interessenkollisionen im Vordergrund.
Im Mittelpunkt kriminalpolitischer Diskussionen stand bis vor einiger Zeit traditionell die Freiheitsstrafe als eingriffsintensivstes Instrument des Strafrechts zur Sicherung der sozialen Ordnung. In den letzten Jahren nimmt - vor allem im Jugendstrafrecht - die Diskussion über Alternativen zum formellen Verfahren einen breiten Raum ein, hingegen fand die Geldstrafe, welche im allgemeinen Strafrecht die quantitativ wichtigste Rechtsfolge darstellt, bisher nur ein geringes empirisches Interesse. In den letzten Jahren ist jedoch eine zunehmende Zahl von Verurteilten zu beobachten, die wegen der Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe mit dem Strafvollzug in Berührung kommen. Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist die Implementation von regulativen Programmen am Beispiel der Geldstrafe. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Umsetzung des Programms im Vollstreckungsverfahren.
Gegenstand der Untersuchung ist ein Modellversuch der Polizei und der Staatsanwaltschaft, durch den die Informationsgrundlage für die Wahl der angemessenen Verfahrenserledigung bei jugendlichen und heranwachsenden Beschuldigten verbessert werden soll. Hierbei ermittelt die Polizei bei jugendtypischen Massendelikten, ob die Bedingungen für die im Jugendgerichtsgesetz vorgesehenen Formen der staatsanwaltschaftlichen Verfahrenseinstellung im Einzelfall gegeben sind. Die vorliegende Untersuchung hat das Reformmodell durch Beobachtungen, Interviews und Aktenanalysen bei Polizei und Staatsanwaltschaft begleitet. Sie liefert Einblicke in die Entscheidungsbedingungen, die im Ermittlungsverfahren die Weichen in Richtung Verfahrenseinstellung oder Anklage stellen.
Der Gesetzgeber hat dem Jugendstaatsanwalt über die §§ 45 JGG, 153, 153a StPO eine umfassende, flexibel handhabbare Verfahrenseinstellungskompetenz zugewiesen, die diesem richterähnliche, kriminalpolitische Wertentscheidungen abverlangt. Diese auf unbestimmten Rechtsbegriffen basierende Diversionsbefugnis ist zunehmend Gegenstand der Kritik geworden. Als zu kritisierende Merkmale staatsanwaltlicher Tätigkeit werden u.a. die internen wie externen organisatorischen Abhängigkeiten, bürokratische Handlungsorientierungen und eine eingeschränkte Informationsgrundlage genannt, also Bedingungen, die einer hinreichenden Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls entgegenstehen. In diesen Kontext ist das Bielefelder Informationsmodell einzuordnen, das 1987 von der Bielefelder Staatsanwaltschaft und Polizei für jugendtypische Deliktsbereiche eingeführt wurde, um Defizite der staatsanwaltlichen Informationslage durch gezielte polizeiliche Ermittlungen zu beseitigen. Die vorliegende Studie stellt Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitforschung zu diesem administrativen Modellversuch vor.
Kondziela, Andreas: Opferrechte im Jugendstrafverfahren. Legitimation und Grenzen aus theoretischer und empirischer Sicht. Band 2, Erscheinungsjahr: 1991
Befürworter verbesserter Opferrechte konnen sich heute weitgehender Zustimmung erfreuen. Eine differenzierte Auseinandersetzung mit den Folgen einer solchen kriminalpolitischen Orientierung findet jedoch haufig nicht statt. Demgegenuber liefert die vorliegende Arbeit eine genauere empirische Bestimmung der Opferinteressen sowie deren theoretische Einordnung in die Ziele des Verfassungs-, Straf- und Strafverfahrensrechts. Die Rechtsstellung des Verletzten im geltenden Straf- und Diversionsverfahren gegen Jugendliche wird analysiert und an den theoretischen Vorgaben gemessen. Ergebnisse einer Befragung von Kriminalitatsopfern bilden die empirische Basis fur die rechtspolitischen Vorschlage, wobei dem Tater-Opfer-Ausgleich besondere Aufmerksamkeit gilt."
Künzler, Ingrid: Macht der Technik - Ohmacht des Rechts? Regelungsbedarf und Regelungsmöglichkeiten im Bereich Gentechnologie. Band 1, Erscheinungsjahr: 1990
Gentechnologie eröffnet qualitativ neue Zugriffsmöglichkeiten auf die Natur - einschließlich der menschlichen. Diesen neuen technologischen Herausforderungen des sozio-kulturellen und politischen Systems zu begegnen, reichen die traditionellen juristischen Paradigma nicht aus. Entweder kapitulieren sie vor der Prädominanz der Technik und instrumentalisieren das Recht zur Legitimationsbeschafferin einer gesellschaftlich umstrittenen Technik, oder sie versuchen, durch Remoralisierung des Rechts den Primat über die technologische Entwicklung zurückzuerlangen. Solche Rematerialisierungsversuche müssen der Technologieentwicklung zwangsläufig hinterherhinken. Effektive Technologiepolitik und ein dynamischer Grundrechtsschutz sind nur durch Normierung von Strukturvorgaben möglich. Die Arbeit zeigt hier Perspektiven auf.
Tagungspublikation zu den 3. Bielefelder Verfahrenstage
Ein von Barbara Blum verfasster Tagungsbericht ist in der MschrKrim 2006, 48 ff. erschienen.
Die Veröffentlichung der Tagungsbeiträge ist unter dem Titel „...weil er für die Allgemeinheit gefährlich ist!“ Prognosegutachten, Neurobiologie, Sicherungsverwahrung in der Reihe „Interdisziplinären Studien zu Recht und Staat“ (Hrsg. Stephan Barton) durch die Nomos Verlagsgesellschaft, Band 39, Baden-Baden 2006, erfolgt.
Inhalt des Tagungsbandes:
„...weil er für die Allgemeinheit gefährlich ist!“
Prognosegutachten, Neurobiologie, Sicherungsverwahrung
Inhaltsverzeichnis
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Stephan Barton
Prognosegutachten, Neurobiologie, Sicherungsverwahrung:
Tagungsverlauf und eigene Stellungnahme 11
I. Bestandsaufnahmen und Perspektiven
Michael Kubink, Jan Söffing
Moderne Kriminalpolitik im Lichte von Sicherheitsverständnissen und neuen Erkenntnissen der Hirnforschung 37
Karl Zilles
Neurowissenschaft und Strafrecht: Von Fakten und Phantasien 49
Karl-Ludwig Kunz
Die Sicherung als gefährlich eingestufter Rechtsbrecher:
Von der Strategie der Inklusion zur strafrechtlichen Exklusion 71
Axel Boetticher
Sicherungsverwahrung und Prognosegutachten aus revisionsrechtlicher Sicht 87
Dorothea Rzepka
Wider einfache Lösungen:
„Kriminalität“ aus kriminologisch-sozialwissenschaftlicher Perspektive 119
II. Sicherungsverwahrung
Jörg Kinzig
Die Sicherungsverwahrung – von einer vergessenen zu einer boomenden Maßregel 143
Sabine Nowara
Gefährlichkeitsprognosen bei Maßregeln. Zur Güte von Prognosegutachten und
zur Frage der Legalbewährung 175
Irene Sagel-Grande
Longstay 187
Wolfgang Kalf
Sicherungsverwahrung und Schutzbedürfnis der Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern 205
III. Prognosegutachten
Helmut Pollähne
Kriminalprognostik zwischen richtigen Basisraten und falschen Positiven:
Theoretische, methodologische und juristische Aspekte 221
Friedemann Pfäfflin
Mängel im Prognosegutachten 259
Heinrich Münz
Forensische Gefährlichkeitsprognosen aus (neuro-)biologischer Sicht 269
Johannes Leygraf
Prognosegutachten aus der Sicht des Rechtsmittelgerichts 277
Andrea Groß-Bölting
Prognosegutachten aus Sicht der Verteidigung 287
IV. Der freie Wille des Straftäters
Ansgar Beckermann
Freier Wille – Alles Illusion? 293
Henrik Walter
Sind wir alle vermindert schuldfähig?
Zur Neurophilosophie der Verantwortlichkeit 309
Gerhard Roth, Monika Lück, Daniel Strüber
Schuld und Verantwortung von Gewaltstraftätern aus Sicht der Hirnforschung
und Neuropsychologie 335
Michael Lindemann
Wir müssen (und können) nicht aufhören, von Freiheit zu sprechen:
Die Erkenntnisse der modernen Neurowissenschaften und das Schuldstrafrecht 343
Margarete von Galen
Der Standpunkt der Strafverteidigung –
Plädoyer für eine Überprüfung der Schuldkriterien 361
Anhang
Literaturverzeichnis 371
Stichwortverzeichnis 407
Autorenverzeichnis 413
Teilnehmerverzeichnis 417
Tagungspublikation zu den 2. Bielefelder Verfahrenstagen
Die Veröffentlichung der Tagungsbeiträge erfolgte unter dem Titel Beziehungsgewalt und Verfahren. Strafprozess, Mediation, Gewaltschutzgesetz und Schuldfähigkeitsbeurteilung im interdisziplinären Diskurs als Band 32 in der Reihe „Interdisziplinären Studien zu Recht und Staat“ (Hrsg. Stephan Barton) durch die Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2004.
Ein Tagungsbericht ist in der MschrKrim (87. Jahrgang - Heft 1 - 2004, S. 62-65) erschienen. In erweiterter Fassung kann er auf diesen Internetseiten unter 2. Verfahrenstage/Tagungsbericht abgerufen werden.
Inhalt des Tagungsbandes:
Beziehungsgewalt und Verfahren
Strafprozess, Mediation, Gewaltschutzgesetz und Schuldfähigkeitsbeurteilung im interdisziplinären Diskurs
Vorwort
Inhaltsverzeichnis
Stephan Barton
Verfolgen - Vermitteln - Verklagen?
I. Neue Verfahren zur Aufarbeitung von Beziehungsgewalt: Grundlagen
Barbara Krahé
Aggression und Gewalt von Männern und Frauen in Partnerschaften
Stefan König
Das Pappenheimer-Syndrom
II. Vermitteln? Mediation (TOA) bei Beziehungsgewalt
Christa Pelikan
Die Mediationsverfahren bei Gewaltstraftaten in Paarbeziehungen
Arthur Hartmann
Mediation und Verfahrensgarantien
Bernd-Dieter Meier
Strafprozessuale Probleme der konstruktiven Tatverarbeitung
III. Verklagen? Zivil- und familiengerichtliche Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz
Susanne Baer
Effektiver Rechtsschutz durch das Gewaltschutzgesetz: ein neues Regulierungsmodell für ein komplexes Problem
Barbara Kavemann
Kooperation zum Schutz vor Gewalt in Ehe und Beziehungen. Das Beispiel der Interventionsprojekte gegen häusliche Gewalt
Helmut Pollähne
Probleme des Gewaltschutzgesetzes aus strafrechtlicher Sicht
Barbara Stickelbrock
Gerichtlicher (Eil-)Schutz des Opfers von häuslicher Gewalt. Ein rechtsvergleichender Überblick zur Bekämpfung der „Domestic Violence“ in den USA
IV. Verstehen? Schuldfähigkeitsbeurteilung im Strafverfahren
Klaus Detter
Die BGH-Rechtsprechung zur Schuldfähigkeitsbeurteilung bei Gewalttaten in Paarbeziehungen
Heinfried Duncker
Gewalt und Affekt in Paarbeziehungen aus forensisch-psychiatrischer Sicht
Helmut Frister
Zur Beurteilung der Schuldfähigkeit und den Möglichkeiten (partieller) Entschuldigung bei Beziehungsgewalt
V. Neue Verfahren: Anwendungs- und Professionalisierungsprobleme sowie deren Hintergründe
Kai-Olaf Maiwald
Zu welchen lebenspraktischen Konfliktlagenpasst Mediation? Probleme des mediatorischen und professionssoziologischen Umgangs mit der Frage
Michael Kubink
Kriminalpolitische Trends im Umgang mit Beziehungsgewalttaten
Heinz Offe
Verständigungs- und Professionalisierungsprobleme im Strafverfahren aus forensisch-psychologischer Sicht
Jörg C. Rathert
Sachverständigentätigkeit und richterliche Entscheidungsgewissheit
Dagmar Freudenberg
Statement: Anregungen und Forderungen an den Gesetzgebung
Axel Nagler
Statement: Erwartungen an den Gesetzgeber
Anhang
Literaturverzeichnis
Stichwortverzeichnis
Autorenverzeichnis
Teilnehmerverzeichnis
Tagungspublikation zu den 1. Bielefelder Verfahrenstagen
Eine Veröffentlichung der Tagungsergebnisse (1. Bielefelder Verfahrenstage) ist im Rahmen der „Interdisziplinären Studien zu Recht und Staat“ (neue Folge des Jahrbuchs für Rechtssoziologie und Rechtstheorie) erfolgt. Die einzelnen Beiträge wurden im Frühjahr 2002, unter der Herausgeberschaft von Stephan Barton, publiziert. Ein Tagungsbericht befindet sich in der MschrKrim 85. Jahrgang - Heft 4 - 2002, S. 301-308.
Im Folgenden können Sie sich über den Inhalt des Tagungsbandes informieren:
Verfahrensgerechtigkeit und Zeugenbeweis
Fairness für Opfer und Beschuldigte
Stephan Barton
Vorwort
Einleitung
I. Bestandsaufnahmen
Alfons Bora
Bedeutungen von „Verfahrensgerechtigkeit“
Armin Nack
Kontrolle und Herstellung von Verfahrensgerechtigkeit bei Opferzeugen
aus der Sicht des BGH-Richters
Arne Hofmann
Gewaltopfer im Strafverfahren (Opferschutz und Beschuldigtenrechte aus
der Sicht der Psychotraumatologie)
II. Verfahrensgerechtigkeit durch Glaubhaftigkeitsbeurteilung im
Strafverfahren
Axel Boetticher
Anforderungen an Glaubhaftigkeitsgutachten nach der neuesten
BGH-Rechtsprechung
Luise Greuel
Qualitätsstandards aussagepsychologischer Gutachten zur Glaubhaftigkeit
von Zeugenaussagen
Burkhard Schade
Glaubhaftigkeitsbeurteilung: Die Aussagegeschichte als psychologischer
Prozess
III. Zeugenbetreuung im Strafprozess: Verzerrung oder Ausgleich von
Partizipationschancen
Rüdiger Deckers
Der betreute Zeuge aus der Sicht der Verteidigung
Johann Schwenn
Die Nebenklage aus der Sicht eines Verteidigers
Ute Habel, Petra Schmitt-Frister, Brigitte Koppenhöfer, Frank Schneider
Prävention sekundärer Traumatisierungen bei Opferzeugen
Barbara Blum
Die justizielle Opferzeugenbetreuung im Spannungsfeld zwischen
Wahrheitsfindung und Opferhilfe
IV. Videovernehmungen im Strafprozess: Chancen und Risiken für
ein faires Verfahren
Renate Volbert
Welche Verbesserungen können durch Videovernehmungen für Opferzeugen
erreicht werden?
Claudia Keiser
Rechtliche Probleme von Videovernehmungen im Strafverfahren
V. Perspektiven
Margit E. Oswald
Laienpsychologische Beurteilung der Glaubwürdigkeit
Stefan Machura
Verfahrensgerechtigkeit aus der Perspektive von Beschuldigten
Ein Literaturbericht und eine explorative Studie
Theresia Höynck
Viktimologische Forderungen an die Rechtspflege und
Strafrechtswissenschaft
Stephan Barton
Opferschutz, Verfahrensgerechtigkeit und Revisionsrechtsprechung:
Nicht-Nullsummenspiele?
Winfried Hassemer
Statement
Dieter Eppenstein
Statement
Anhang
Literaturverzeichnis
Autorenverzeichnis