Wir nehmen ausschließlich Mandatsanfragen im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Flüchtlingsrechts von Personen aus Ostwestfalen-Lippe (OWL) an. Einschränkend ist zudem festzuhalten, dass wir leider keine Eilfälle annehmen können. Ferner behalten wir es uns vor, Fälle nicht anzunehmen, wenn die Kapazitäten unserer Studierenden bereits erschöpft sind oder die Fälle eine zu hohe Komplexität aufweisen. Diese Entscheidung wird nach der Kontaktaufnahme getroffen und Ihnen unmittelbar mitgeteilt.
Bei weiteren Fragen zum Beratungsumfang, können Sie uns gern unter rlc@uni-bielefeld.de kontaktieren.