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Projektinhalt

Bücherrücken
© Kollenberg

Ziel des Projekts ist es, das formelle Verfassungsrecht der Schweiz in seiner historischen Entwicklung möglichst authentisch darzustellen und zu analysieren. Diese umfassende Darstellung der Quellenedierung bietet eine notwendige Grundlage nicht nur für die Beschäftigung mit der schweizerischen Verfassungsgeschichte, sondern auch für vielfältige rechts-, politik-, sozial- und allgemeingeschichtswissenschaftliche Fragestellungen. Ein intensives Studium der relevanten Urkunden ist hierfür oft unverzichtbar. Daher soll dieses Projekt im Ergebnis insbesondere der breiten wissenschaftlichen Öffentlichkeit zum Zwecke der Forschung zugänglich gemacht werden.

Das Projekt basiert auf den folgenden Grundprinzipien:

Das Projekt nimmt den Zeitraum ab 1798 in den Blick, da dieses Datum die Besetzung der Schweiz durch Frankreich und den Untergang der «Alten Eidgenossenschaft» markiert. Diese Ereignisse stellen eine zentrale verfassungshistorische Zäsur dar, da erst mit der Beseitigung der alten Strukturen die helvetischen Verhältnisse sich an moderne staatsrechtliche Strukturen anpassten. Der Dokumentenreigen beginnt daher mit der Verfassung der helvetischen Republik vom 12. April 1798 und den darauffolgenden helvetischen Verfassungen. Obwohl die Mediationsakte von 1803 eine bedeutende Zäsur darstellt, würde ein Projektbeginn ab diesem Datum die wesentlichen Verfassungsdokumente des schweizerischen Gemeinwesens außer Acht lassen.

 

Die Quellenedierung wird bis in die Gegenwart fortgesetzt und umfasst auch zeitgenössische Verfassungsänderungen, um das Verfassungsrecht in seiner Vollständigkeit abzubilden. Die heutigen Verfassungen entstanden etwa zur Jahrtausendwende und lösten die mehrfach totalrevidierten Verfassungen der 1830er, 1840er, 1870er und 1890er Jahre ab, was ein großes Potenzial für verfassungshistorische Analysen bietet. Ein endgültiger Stichtag ist allerdings noch nicht festgelegt.

Das Projekt legt großen Wert auf Authentizität, indem die ursprünglichen Seitenumbrüche und die Original-Zeichenfolge beibehalten werden, selbst Druckfehler werden sichtbar gemacht. Dies ermöglicht eine präzise Arbeit am Text und gewährleistet wissenschaftliche Zitierfähigkeit

Zudem wird die Mehrsprachigkeit der schweizerischen Verfassungsordnung berücksichtigt. Offizielle Dokumente auf gesamtschweizerischer Ebene existieren in der Regel in deutscher, französischer und italienischer Sprache, und alle drei Versionen werden jeweils dargestellt. Auf Kantonsebene gibt es sowohl einsprachige als auch mehrsprachige Verfassungsdokumente, die ebenfalls entsprechend berücksichtigt werden. Für Kantone mit einer ausschließlich nichtdeutschen Amtssprache wird zusätzlich eine deutsche Übersetzung der relevanten Dokumente bereitgestellt, da sich die Dokumentensammlung primär am deutschen Sprachraum orientiert.

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