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Die Vorgehensweise

Schweizfahne
© Kollenberg

Das Vorhaben dient der vollständigen Aufarbeitung des gesamten formellen Verfassungsrechts der Schweiz und unterteilt sich in folgende Projektschritte:

Zu den ersten Arbeitsschritten gehört das Auffinden und Nachweisen der relevanten Verfassungstexte. Dafür ist es erforderlich, sowohl die fachwissenschaftliche Sekundärliteratur als auch verschiedene zeitgenössische Publikationen sowie die in Frage kommenden Gesetzessammlungen vollständig und systematisch auszuwerten. Dieses Vorgehen ist insbesondere für die Periode von 1798 bis 1848 von immenser Bedeutung, da es auf Bundes- und Kantonsebene oft keine einheitlichen offiziellen Publikationsorgane gibt. Stattdessen sind aufwändige Recherchen in verschiedenen Schweizer Archiven und Bibliotheken notwendig.

Für die Zeit ab 1848 ermöglicht die umfassende Durchsicht der Schweizer Bundesblätter erste Einblicke in den tatsächlichen Umfang des Bundesverfassungsrechts. Außerdem hilft die dort durchgeführte Suche nach den bundesseitigen Gewährleistungen der Kantonsverfassungen, einen Großteil – jedoch nicht alle – der relevanten Verfassungstexte zu entdecken. Auch hier sind zusätzlich umfangreiche Recherchen im Schweizerischen Bundesarchiv und zahlreichen Kantonsarchiven erforderlich.

Nachdem die Texte nachgewiesen werden, werden sie in einem umfassenden Register dokumentiert, systematisiert und bei Bedarf aktualisiert. Mittlerweile sind über 2.700 Verfassungstexte katalogisiert. Die endgültige Fassung des Registers liegt vor und bildet die Grundlage für die weitere Arbeit.

Nach der Erstellung des ersten Entwurfs des Registers beginnt die Beschaffung der Texte. Der Zugang zu den Texten variiert erheblich von Kanton zu Kanton und je nach Entstehungszeit.

  • Lehrstuhlteam in der Schweizer Nationalbibliothek
    © Kotulla
    Sichtung der einschlägigen umfangreichen Quellenbestände in der Schweizer Nationalbibliothek in der Bundeshauptstadt Bern.
  • Mitarbeiter digitalisiert ein Dokument.
    © Kotulla
    Digitalisierung einer Quelle.

Nach der Beschaffung der ersten Texte beginnt die Übertragung in ein einheitliches Format. Ziel ist es, eine authentische Wiedergabe der Texte zu ermöglichen und zugleich mit gekennzeichneten redaktionellen Anmerkungen einen Service für die Leser zu bieten. Auf diese Weise soll die Systematik der Verfassungsgesetzgebung vermittelt werden. Dafür wird eine speziell für dieses Projekt entwickelte Vorlage verwendet, um diesen Zielen gerecht zu werden. Die transkribierten Texte werden kontinuierlich von qualifizierten wissenschaftlichen Mitarbeitern unter der Leitung der Projekverantwortlichen korrigiert, redaktionell bearbeitet und gemäß der entwickelten Systematik zusammengeführt.

Hier sehen Sie eine Texterstellung einer Projektmitarbeiterin in 8-facher Geschwindigkeit:     

Die kontrollierten Texte werden schließlich inhaltlich ausgewertet und dienen als Grundlage für die umfangreiche Einführung, die der Dokumentensammlung vorangestellt wird. Hierbei wird eine möglichst detaillierte Schilderung des Zustandekommens der Verfassungen angestrebt. Auf diese Weise werden sowohl das historische Verständnis der dargestellten Dokumente erleichtert als auch Anknüpfungspunkte für Folgeprojekte angeregt. Dem Verfassen der Einleitung gehen umfangreiche Analysen der eigentlichen Texte und das grundsätzliche Studium von Sekundärliteratur voraus. Durch zahlreiche Querverweise können die Dokumente für den Leser entsprechend eingeordnet werden.

  • Foto von einer Buchseite
    © Kotulla
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