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Prof. Dr. Markus Artz

Foto Fahrradständer Borussia Mönchengladbach
© Elmar Streyl
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Kontakt

Raum: UHG S2-218

Telefon: +49 (0) 521 106-2666

Telefax: +49 (0) 521 106-152666

E-Mail: markus.artz@uni-bielefeld.de

Sprechzeiten nur nach Vereinbarung.

 

Veröffentlichungsanfragen für die ZJS an:

zivilrecht@zjs-online.com

Prof. Dr. Markus Artz

Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Europäisches Privatrecht, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Rechtsvergleichung

Foto von Prof. Dr. Markus Artz
© Patrick Pollmeier

Zur Person

Markus Artz, Jahrgang 1969, ist seit Mai 2009 Professor in Bielefeld. Seine akademischen Wurzeln liegen in Trier, wo er studierte, mit einer Arbeit zum Verbraucherkreditrecht promoviert wurde und sich 2007 als Schüler von Peter Bülow mit einer wettbewerbsrechtlichen Schrift habilitierte. Während des Studiums (1992/1993) und eines Forschungsaufenthalts (2017/2018) verbrachte er jeweils zwei Semester in Málaga. Markus Artz war professeur invité an der Universität Metz. Vor der Berufung an die Universität Bielefeld hat er Lehrstuhlvertretungen in Berlin (FU), München und Heidelberg wahrgenommen.

Von 2018 bis 2021 war er Dekan der Fakultät. Markus Artz ist verheiratet mit Rechtsanwältin Julia Artz und Vater des Sohns Bruno. Sein Herz schlägt auch für Borussia Mönchengladbach. Die Forschungsschwerpunkte des Lehrstuhlinhabers liegen im Europäischen Privat- und Wirtschaftsrecht sowie im deutschen Vertrags- und Sachenrecht.

Intensiv beschäftigt er sich mit Fragen des deutschen, europäischen und internationalen Verbraucherprivatrechts. Gemeinsam mit Peter Bülow hat er einen Kommentar zum Verbraucherkreditrecht (10. Auflage), ein Lehrbuch zum Verbraucherprivatrecht (6. Auflage) und einen Kommentar zum Zahlungskontengesetz verfasst. Im Online-Großkommentar des C.H. Beck-Verlags ist er als Herausgeber verantwortlich für das AGB-Recht und soeben ist eine Neubearbeitung der Kommentierung der AGB-Banken im Bankrechtshandbuch erschienen. In Zusammenarbeit mit Ansgar Staudinger entstand ein Buch zur kleinen Schuldrechtsreform 2022 mit dem Titel „Neues Kaufrecht und Verträge über digitale Produkte“. Hinzu kommen Kommentierungen schuld- und sachenrechtlicher Vorschriften im Erman-Kommentar zum BGB. Markus Artz ist Vorstandsmitglied der Bankrechtlichen Vereinigung und Mitherausgeber der Zeitschrift für Bank- und Kapitalmarktrecht (BKR).

Gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen Beate Gsell (München), Caroline Meller-Hannich (Halle) und Jan-Dirk Harke (Jena) hat Markus Artz ein Deutsch-Brasilianisches Forschungsnetzwerk zum Verbraucherrecht begründet. Auf brasilianischer Seite sind insbesondere Kolleginnen und Kollegen der Universitäten in Porto Alegre, allen voran Claudia Lima Marques, daran beteiligt. Dazu ist er Mitglied in drei Deutsch-Spanischen Forschungsnetzwerken. Die Kooperationen bestehen mit Universitäten in Madrid, Málaga, Barcelona, Granada, Sevilla und der Rioja.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des Lehrstuhlinhabers liegt im Wohnraummietrecht. Er ist seit 2017 Vorsitzender des Deutschen Mietgerichtstages sowie Direktor der 2009 gemeinsam mit dem Kollegen Florian Jacoby gegründeten Forschungsstelle für Immobilienrecht an der Universität Bielefeld (FIR). Markus Artz kommentiert Teile des Mietrechts im Münchener Kommentar und im Staudinger Kommentar zum BGB. Seit 2017 gibt er die Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM) mit heraus. Schließlich ist Markus Artz Mitglied des wissenschaftlichen Beirats des Instituts Wohnen und Umwelt in Darmstadt.

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