Abschlussklausuren:
Semesterabschlussklausuren können zu den Öffnungszeiten des Sekretariats während des gesamten Semesters abgeholt werden.
Remonstrationen:
Hinsichtlich etwaiger Remonstrationen haben diese schriftlich und begründet zu erfolgen. Grundsätzlich endet die Remonstrationsfrist zwei Wochen nach dem ersten angesetzten Ausgabetermin der jeweiligen Leistungen.
Für die Abschlussklausur in "Strafrecht: Allgemeiner Teil" endet die Frist am Do., den 10. April 2025.