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Fehl­ur­teil & Wie­der­auf­nah­me - Bie­le­feld

Campus der Universität Bielefeld
© Uni­ver­si­tät Bie­le­feld

Fehl­ur­teil & Wie­der­auf­nah­me

Pro­jekt Fehl­ur­teil & Wie­der­auf­nah­me - Bie­le­feld

Seit dem Som­mer­se­mes­ter 2021 gibt es das Pro­jekt „Fehl­ur­teil und Wie­der­auf­nah­me - Bie­le­feld". Es geht dabei darum, dass Stu­die­ren­de aus der Per­spek­ti­ve der Straf­ver­tei­di­gung an kon­kre­ten Straf­rechts­fäl­len mit­ar­bei­ten und auf diese Weise Ein­bli­cke in an­walt­li­ches Den­ken und an­walt­li­che Tä­tig­kei­ten ge­win­nen.

Das Bie­le­fel­der Fehlurteils-​Projekt bil­det die drit­te Säule der stu­den­ti­schen Bie­le­fel­der Rechts­be­ra­tung (Zi­vil­recht, Re­fu­gee Law Cli­nic, Fehl­ur­teils­pro­jekt), die durch Frau Dr. Rüter – und damit durch das In­sti­tut für Anwalts-​ und No­tar­recht – ge­ma­nagt wird.

Re­gel­mä­ßig er­fol­gen dazu Vor­le­sun­gen im Rah­men des Schwer­punkt­be­reichs­stu­di­ums (SPB 8:). Dabei wer­den in der Vor­le­sung „Fehl­ur­tei­le im Straf­ver­fah­ren“ (ak­tu­ell im Win­ter­se­mes­ter 22/23) die The­men „Jus­tiz­irr­tü­mer“ sowie „Wie­der­auf­nah­me des Straf­ver­fah­rens“ all­ge­mein und pri­mär theo­re­tisch be­han­delt. Stu­die­ren­de, die diese Vor­le­sung be­sucht haben, kön­nen nach­fol­gend am Se­mi­nar „Fehl­ur­tei­le im Straf­ver­fah­ren II“ teil­nah­men, um an kon­kre­ten Wie­der­auf­nah­me­fäl­len mit­zu­wir­ken.

Per­so­nen, die sich zu Un­recht ver­ur­teilt füh­len, kön­nen sich an uns wen­den; es wird dann ge­prüft, ob ein Fehl­ur­teil vor­liegt und ob Chan­cen für ein Wie­der­auf­nah­me­ver­fah­ren be­stehen.

Das Bie­le­fel­der Fehl­ur­teils­pro­jekt ko­ope­riert mit dem bun­des­weit tä­ti­gen Ber­li­ner In­no­cence Pro­ject (Prof. Mom­sen, RA Prof. König).

PDF

Dr. Me­la­nie Rüter


E-​Mail:

me­la­nie.rue­ter@uni-​bielefeld.de


An­schrift:

Dr. Me­la­nie Rüter

Fa­kul­tät für Rechts­wis­sen­schaft

Prof. Dr. Ste­phan Bar­ton

Uni­ver­si­tät Bie­le­feld

Post­fach 10 01 31

33501 Bie­le­feld

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