291211 Rechtsmittel und Rechtsbehelfe (Link zum eKVV)
In der Vorlesung werden die für den Strafprozess besonders wichtigen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe behandelt. Im Vordergrund steht dabei die Revision. Es erfolgt ferner eine Einübung in die strafprozessuale Gutachtentechnik. Praxisbezüge werden hergestellt. Die Vorlesung wird gemeinsam von Herrn RiBGH Dr. Georg Zimmermann und Prof. Dr. Barton durchgeführt.
Strafprozessuale Grundkenntnisse sind wünschenswert. Es wird ein Reader ausgegeben. Als Leistungskontrollen werden Klausuren und Hausaufgaben angeboten.
291214 Ringvorlesung und Blockveranstaltung Recht & Psychologie (Link zum eKVV)
291213 Fehlurteile im Strafverfahren (Link zum eKVV)
Was sind die Ursachen für Fehlurteile? Lassen sie sich verhindern? Kann man Justizirrtümer korrigieren? Das sind die zentralen Fragen für die Vorlesung, auf die nach Antworten aus ganz unterschiedlichen Fachgebieten gesucht wird. Es geht erstens um typische Fehlerquellen im Strafverfahren (also um die kriminalistischen Ursachen von Justizirrtümern), zweitens um Möglichkeiten, diese Fehlerquellen im tatgerichtlichen Verfahren auszuschalten (also um die Prävention von Fehlurteilen durch entsprechende Ermittlungen bzw. effektive Verteidigung) sowie drittens um das Wiederaufnahmeverfahren gem. §§ 359 ff. StPO (also um etwaige strafprozessuale Korrekturmöglichkeiten). Für besonders Interessierte besteht im nachfolgenden Semester Gelegenheit, an konkreten Wiederaufnahmeverfahren mitzuwirken.
Eine Klausur (SPB 8 Bereich 3) sowie Hausarbeiten werden angeboten.
291214 Ringvorlesung und Blockveranstaltung Recht & Psychologie (Link zum eKVV)
Prof. Dr. Stephan Barton und Prof. Dr. Charlotte Schmitt-Leonardy veranstalten erstmalig eine Ringvorlesung, in deren Zentrum psychologische Fragestellungen im Kontext rechtlicher Entscheidungsfindung stehen. Fünf Referent*innen werden zu den Themen Psychologie im Strafverfahren, Zeugen und Aussagepsychologie, Verhandlungsmanagement, Kriminologie und forensische Psychologie sowie Wahrheit, Psychologie und Strafverfahren sprechen.
Ausgangspunkt dieser Reihe ist § 2 Abs. 2 JAG NRW, wonach „der Prüfling das Recht mit Verständnis erfassen und anwenden [können soll] und über die hierzu erforderlichen Rechtskenntnisse in den Prüfungsfächern mit ihren europarechtlichen, wirtschaftlichen und politischen Bezügen, ihren rechtswissenschaftlichen Methoden sowie philosophischen, insbesondere auch ethischen, geschichtlichen, psychologischen und gesellschaftlichen Grundlagen verfügt.“
Es besteht die Möglichkeit, einen Schein für eine Schlüsselqualifikation im Rahmen einer Blockveranstaltung zu erwerben, für die sich Studierende verbindlich anmelden müssen. Eine Anmeldung für die Vorträge bei der Ringvorlesung mit den Referent*innen ist nicht erforderlich. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.