Frau JProf. Dr. Gebhard ist ab der Ausgabe 1/2025 in den Herausgeberkreis der Zeitschrift "Gesundheit und Pflege" (GuP), die sechsmal jährlich im Nomos-Verlag erscheint, aufgenommen worden. Die Zeitschrift diskutiert aktuelle Entwicklungen aus dem Bereich der Gesundheitsdienstleistungen, des Versicherungsschutzes bis hin zur Honorierung und begleitet diese mit Kurzkommentaren zur aktuellen Rechtsprechung (https://www.nomos.de/zeitschriften/gup/).
Frau JProf. Dr. Gebhard ist durch Beschluss der Fördererversammlung am 19.09.2024 als Assoziiertes Mitglied in das Team des Instituts für Europäische Gesundheitspolitik und Sozialrecht ("ineges", https://ineges.de/) der Goethe-Universität Frankfurt am Main aufgenommen worden. Frau JProf. Dr. Gebhard freut sich sehr auf die kommende Zusammenarbeit!
Auf der diesjährigen "64. Junge Tagung Öffentliches Recht" (JTÖR; ehemals "Assistententagung Öffentliches Recht", https://www.jura.uni-leipzig.de/64-junge-tagung-oeffentliches-recht), die unter dem Motto "Zukunftsverfassungsrecht" vom 13.-15. August 2024 in den Räumlichkeiten des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig stattfand, hat Frau Jun.-Prof. Dr. Gebhard einen Vortrag zum Thema "Zukunftssicherung als Aufgabe grundrechtlicher Schutzpflichten - Eine kritische Analyse der Dogmatik der Figur der 'eingriffsähnlichen Vorwirkung'" gehalten. Der Vortrag wird voraussichtlich im Frühjahr 2025 im zugehörigen Tagungsband im Nomos-Verlag veröffentlicht werden.
Im Sammelband "Das Vertragsarztrecht - ein 'Systemsprenger'?" (hrsgg. von Frank Schreiber, Andrea Kießling und Indra Spiecker gen. Döhmann) hat JProf. Dr. Friederike Gebhard einen Beitrag mit dem Titel "Die ärztliche Berufsfreiheit im Lichte des Wesentlichkeitsgrundsatzes: Eine Analyse der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu den grundrechtlichen Anforderungen an die Rechtsetzung der (vertrags)ärztlichen Selbstverwaltung" verfasst (S. 47-78).
Der Band ist jüngst in der Reihe "Frankfurter Schriften zum Gesundheits- und Sozialrecht" (Band 30) im Nomos-Verlag erschienen:
https://www.nomos-shop.de/nomos/titel/das-vertragsarztrecht-ein-systemsprenger-id-120098/
In der Zeitschrift "GuP - Gesundheit und Pflege" hat Frau JProf. Dr. Gebhard eine Anmerkung zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 15.9.2023 – 2 BvR 1082/23 (Internationaler Pandemievertrag) verfasst. Die Entscheidungsbesprechung ist in GuP 2024, S. 115-118 erschienen.
In der Zeitschrift "Vierteljahresschrift für Sozial- und Arbeitsrecht - VVSAR“ (https://shop.wolterskluwer-online.de/rechtsgebiete/arbeitsrecht/arbeitsgerichtsbarkeit/56730401-vssar-vierteljahresschrift-fuer-sozial-und-arbeitsrecht-heft-1-2024.html) hat Frau JProf.'in Dr. Gebhard einen Beitrag zum Anwendungsbereich der Triage-Regelung des § 5c Abs. 1 S. 1 IfSG veröffentlicht. Der Beitrag ist in der VSSAR 2024, S. 45-57 erschienen.
Das SGB V verpflichtet dazu, Gesundheitsleistungen wirksam und wirtschaftlich zu erbringen (vgl. § 2 Abs. 1, 4 SGB V). Das Wirksamkeitsgebot, das eng im Zusammenhang mit der evidenzbasierten Medizin steht, dient der Patientensicherheit, das Wirtschaftlichkeitsgebot der Finanzierbarkeit des GKV-Systems. Das Gebot der Wirksamkeit wird im Krankenversicherungsrecht aber durch verschiedene Regelungen durchbrochen: So bestehen unter bestimmten Voraussetzungen Ansprüche auf Arzneimittel und Behandlungsmethoden, deren Wirksamkeit nicht nach dem üblichen Standard gesichert ist. Dass in diesen Fällen Leistungen auf Kosten der Solidargemeinschaft erbracht werden, führt zu einem Konflikt mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot des § 12 SGB V und dem Patientenschutz, während gleichzeitig aber die Patienten (und auch die Leistungserbringer) ein Interesse an der Leistungserbringung haben. Möglicherweise bedeuten neue Leistungen und Methoden auch eine bessere medizinische Versorgung. In diesem Sinne statuiert das SGB V auch ein Fortschrittsgebot (§ 2 Abs. 1 S. 3 2. Var. SGB V).
In anderen Fällen zahlen die Krankenkassen Leistungen, für deren Wirksamkeit es gar keine Evidenz gibt (wie bei der Homöopathie), was erst Recht die Frage aufwirft, wieso die Solidargemeinschaft mit den Kosten belastet werden darf. Eine andere Besonderheit des deutschen Gesundheitssystems, die schon oft auf Kritik gestoßen ist, ist die Regulierung des Heilpraktikerberufs.
Die Vortragsreihe im Sommersemester 2024 will sich in mehreren Vorträgen Einzelaspekten des Themas „Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen“ widmen, ohne dabei die übergeordneten Querschnittsfragen aus dem Blick zu verlieren: Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit eine Abweichung vom Wirksamkeitsgebot gerechtfertigt sein kann? In welchem Umfang darf dann abgewichen werden, wie hoch muss das verbleibende Evidenzlevel sein? In welchen Fällen haben Versicherte einen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, Gesundheitsleistungen ohne gesicherte Evidenz zu erhalten? Hemmt ein zu striktes Wirksamkeitsgebot die Innovation im Gesundheitswesen? Wer sollte darüber entscheiden, ob auf eine nicht vollständig gesicherte Methode Ansprüche der Versicherten bestehen können (Gesetzgeber, G-BA, IQWiG, Krankenkassen, Gerichte)?
Bitte melden Sie sich über ineges@jur.uni-frankfurt.de für die einzelnen Vorträge an; wir schicken Ihnen dann rechtzeitig den Zoom-Link zu.
Am 26.01.2024 trug JProf.'in Dr. Gebhard im Rahmen des 24. Arbeitskreises "Medizin - Theologie - Ethik", der unter der Überschrift "Zwischen Fakten und Fake News: Was kann Wissenschaftskommunikation erreichen?" stand, auf Einladung des Instituts für Ethik und Recht in der Medizin (IERM) der Universität Wien zum Thema "Wissenschaftskommunikation im Gesundheitswesen zwischen Wissenschaftsfreiheit und Kommunikationsgrundrechten" vor. In ihrem Vortrag befasste sie sich mit der grundrechtlichen Einordnung und rechtlichen Einschränkungsmöglichkeiten von Wissenschaftskommunikation im Gesundheitsbereich im Lichte des staatlichen Schutzauftrags für Leben und körperliche Unversehrtheit.
Ankündigung: Im Sommersemester 2024 organisiert Frau JProf.'in Dr. Gebhard gemeinsam mit Prof.'in Dr. Andrea Kießling (Goethe-Universität Frankfurt am Main) eine Online-Vortragsreihe zum Thema "Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen". Vortragende sind Prof. Dr. Ulrich Becker (MPI, LMU München), Prof.'in Dr. Dagmar Felix (Universität Hamburg), PD Dr. Hannes Beyerbach (Universität Mannheim), Dr. Christine Schweikard (Rechtsanwältin), Dr. Frank Bauer (Leiter des Gesundheitsamtes der Stadt Dresden) sowie Frau JProf.'in Dr. Gebhard. Einzelheiten werden rechtzeitig bekanntgegeben.
Frau JProf.'in Dr. Gebhard hat am 10.11.2023 auf dem 2. Advance-Care-Planning-Kongress in Köln einen Vortrag zum Thema "Die Vertreterdokumentation aus verfassungsrechtlicher Perspektive" gehalten. Ihr Vortrag befasste sich insbesondere mit dem Patientenwillen als Ausdruck seiner Grundrechte und die Umsetzung der staatlichen Schutzpflicht für die Wahrung der Grundrechte einwilligungsunfähiger Patienten.
Am 05.10.2023 hat Frau JProf.'in Dr. Gebhard auf der 3. OP-Raum-Tagung, die unter dem Titel "OP-Raum der Zukunft" in Berlin stattfand, zum Thema "Infektionsschutzrechtliche Meldepflicht für postoperative Wundinfektionen" referiert. In ihrem Vortrag befasste sie sich mit der Frage, wie das Auftreten postoperativer Wundinfektionen als häufigste Form nosokomialer Infektionen derzeit infektionsschutzrechtlich erfasst wird und wo Optimierungsbedarf besteht.
Frau JProf.'in Dr. Gebhard hat auf der Tagung des Instituts für Europäische Gesundheitspolitik und Sozialrecht (ineges) der Goethe-Universität Frankfurt am Main unter dem Titel "Das Vertragsarztrecht – ein ‚Systemsprenger‘? Zwischen Veränderungsresistenz und neuen Herausforderungen" am 19.09.2023 in Frankfurt zum Thema "Der Wesentlichkeitsgrundsatz im Vertragsarztrecht" vorgetragen. Ein Rückblick auf die Tagung sowie die Tagungsunterlagen sind hier abrufbar: https://ineges.de/2023/10/12/rueckblick-ineges-tagung-am-19-september-2023/. Der Vortrag wird in einem Tagungsband veröffentlicht, der im Nomos-Verlag erscheinen wird.
Entscheidungsanmerkung:
Frau JProf.'in Dr. Gebhard hat den Beschluss des OLG Zweibrücken v. 28.07.2022, Az. 2 UF 37/22 (Verweigerung der Zustimmung des allein sorgeberechtigten Elternteils zur Corona-Schutzimpfung des minderjährigen Kindes) in der Zeitschrift "Gesundheitsrecht" (GesR) in der Rubrik "Rechtsprechung kompakt" besprochen. Die Anmerkung ist erschienen in GesR 2023, S. 571-572.
In der Zeitschrift "Recht und Politik im Gesundheitswesen" hat Frau JProf.'in Dr. Gebhard im Zuge der Verleihung des Wissenschaftspreises der GRPG für ihre Dissertation "Impfpflicht und Grundgesetz" eine Zusammenfassung Ihrer Dissertation veröffentlicht.
Der Beitrag ist unter dem Titel "Impfpflicht und Grundgesetz: Darf der Staat eine allgemeine Impfpflicht einführen?" in der RPG 2023, S. 55-64 erschienen.