Der Lehrstuhl entspricht in Forschung und Lehre einer traditionellen Beschreibung: Die historisch notwendige und aus dem modernen Staatsverständnis hervorgehende Verbindung von materiellem Strafrecht, Strafverfahrensrecht und Rechtsphilosophie wird geprägt durch die Bemühung, Fragen über staatliches Strafen in der Rechtswirklichkeit grundlegend, also „vor" dem Gesetz und nicht nur strafrechtsdogmatisch zu beantworten. Die Einheit materiellen und prozessualen Strafrechts bildet somit die zentrale Überlegung, wenn es darum geht, "Theorie und Praxis" als gleichbedeutsame strafrechtliche Lehr- und Forschungsinhalte vorzustellen. Diese Verbindungslinie wird durch die Vermittlung staats- und rechtsphilosophischer Grundlagen hergestellt. Staat und Recht bilden theoretische und praktische Voraussetzungen für die Beurteilung konkreter strafrechtlicher Einzelprobleme im Zusammenhang ihrer gesellschaftlichen Bedeutung: Legitimation der strafenden staatlichen Reaktion sowie Unrechtsbegründungen im Rechtsstaat persönlicher Freiheit sowie Erkenntnis der Ermittlungsstrukturen des Strafverfahrens. Lehre und Forschung beinhalten deshalb weitere Ansatzpunkte: Moderne Strafrechtsgeschichte und die Lehre von der Rechtspolitik (insbesondere das Verhältnis von nationaler und internationaler Kriminalpolitik).
Einzelne Arbeitsschwerpunkte und Forschungsinteressen sind u.a.: |
Kritsche Theorie des Strafrechts und des Strafverfahrensrechts |
Geschichte des Strafrechts / Geschichte der Rechtsphilosophie / Geschichtsphilosophie |
Staats- und Rechtsphilosophie |
Gender Philosophie und Gender-Studies |
Absolutes und Relativierungen: Folterverbot / Strafgesetzlichkeit / Eingriffsbefugnisse im Strafverfahren |
Kritik des Feindstrafrechts |
Autonomie und Gleichbedeutsamkeit |
Rechtsextremismus |
Kolonialismus / Kolonialstrafrecht / Rassismusforschung |
Medizinethik |
Sport und Recht |
Sprache und Recht |