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Forschung

© Susanne Freitag

Der Lehrstuhl entspricht in Forschung und Lehre einer traditionellen Beschreibung: Die historisch notwendige und aus dem modernen Staatsverständnis hervorgehende Verbindung von materiellem Strafrecht, Strafverfahrensrecht und Rechtsphilosophie wird geprägt durch die Bemühung, Fragen über staatliches Strafen in der Rechtswirklichkeit grundlegend, also „vor" dem Gesetz und nicht nur strafrechtsdogmatisch zu beantworten. Die Einheit materiellen und prozessualen Strafrechts bildet somit die zentrale Überlegung, wenn es darum geht, "Theorie und Praxis" als gleichbedeutsame strafrechtliche Lehr- und Forschungsinhalte vorzustellen. Diese Verbindungslinie wird durch die Vermittlung staats- und rechtsphilosophischer Grundlagen hergestellt. Staat und Recht bilden theoretische und praktische Voraussetzungen für die Beurteilung konkreter strafrechtlicher Einzelprobleme im Zusammenhang ihrer gesellschaftlichen Bedeutung: Legitimation der strafenden staatlichen Reaktion sowie Unrechtsbegründungen im Rechtsstaat persönlicher Freiheit sowie Erkenntnis der Ermittlungsstrukturen des Strafverfahrens. Lehre und Forschung beinhalten deshalb weitere Ansatzpunkte: Moderne Strafrechtsgeschichte und die Lehre von der Rechtspolitik (insbesondere das Verhältnis von nationaler und internationaler Kriminalpolitik).


Einzelne Arbeitsschwerpunkte und Forschungsinteressen sind u.a.:

Kritsche Theorie des Strafrechts und des Strafverfahrensrechts

Geschichte des Strafrechts / Geschichte der Rechtsphilosophie / Geschichtsphilosophie

Staats- und Rechtsphilosophie

Gender Philosophie und Gender-Studies

Absolutes und Relativierungen: Folterverbot / Strafgesetzlichkeit / Eingriffsbefugnisse im Strafverfahren

Kritik des Feindstrafrechts

Autonomie und Gleichbedeutsamkeit

Rechtsextremismus

Kolonialismus / Kolonialstrafrecht / Rassismusforschung

Medizinethik

Sport und Recht

Sprache und Recht

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