Wir laden Sie herzlich ein, an einem neuen Lehrprojekt teilzunehmen, das Ihre theoretischen Kenntnisse durch angeleitete Fallbesprechungen erweitern soll. Dieses Format bietet Ihnen die Gelegenheit, einen eigenen Fall im Rahmen Ihrer Lerngruppe vorzustellen und gemeinsam mit Ihren Kommilitonen sowie erfahrenen Lehrenden zu diskutieren.
Was erwartet Sie?
Eigenständige Fallpräsentation: Bringen Sie einen Fall mit, den Sie selbst auswählen und vorbereiten. Diese Präsentation gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihr theoretisches Wissen praktisch anzuwenden und in einem akademischen Rahmen zu vertiefen.
Unterstützung durch Dozierende: Während Ihrer Präsentation stehen Ihnen unsere Professoren und Dozierenden beratend zur Seite. Sie bieten Ihnen gezielte Hilfestellungen, wenn Sie auf komplexe Fragestellungen stoßen, und unterstützen Sie bei der methodischen Analyse Ihres Falls.
Interaktiver Austausch: Nutzen Sie die Gelegenheit, sich mit Kommilitonen auszutauschen und unterschiedliche Perspektiven kennenzulernen. Die Diskussionen sollen dazu beitragen, Ihr Verständnis zu vertiefen und neue Erkenntnisse zu gewinnen.
Warum sollten Sie teilnehmen?
Praxisorientiertes Lernen: Wenden Sie Ihre theoretischen Kenntnisse in realitätsnahen Szenarien an und schärfen Sie Ihre analytischen Fähigkeiten.
Individuelle Unterstützung: Erhalten Sie maßgeschneiderte Unterstützung bei der Bearbeitung Ihres Falls und entwickeln Sie ein fundiertes Verständnis für komplexe Themen.
Motivierendes Lernumfeld: Arbeiten Sie in einem inspirierenden Umfeld, das den Austausch und die gemeinsame Problemlösung fördert.
Diese Fallbesprechungen sind eine wertvolle Ergänzung zu Ihrem regulären Studium und bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre fachlichen Fähigkeiten weiter auszubauen. Wir ermutigen Sie, dieses Angebot aktiv wahrzunehmen und Ihre Kompetenzen in einem praxisnahen Kontext zu erweitern.
Am Mittwoch, den 12.06.2024, veranstaltete der Lehrstuhl in Zusammenarbeit mit der Fachschaft Jura und der Zentralen Anlaufstelle Barrierefrei (ZAB) einen Vortrag zum Thema "Barrierefreiheit im Recht – Schwerpunkt Sehen".
Nach einer Vorstellung des Projekts durch Frau Prof. Dr. Marie Herberger und einer Definition der „Barrierefreiheit“ (§ 4 BGG) folgte ein Interview mit den seheingeschränkten Studierenden Sanjayan Arulanantham und Jonas Schlingmann sowie der Studienassistentin Andrea Pritzel. Sie gaben Einblicke in ihren Studienalltag, berichteten über zusätzliche Hürden, die sie in ihrem Studienalltag überwinden müssen, und informierten über die Tätigkeiten als Studienassistenz. Dabei erläuterten sie auch die Besonderheiten bei Hausarbeiten, Klausuren, dem Lernen und den Vorlesungen. Im Anschluss stellte Dustin Matzel die ZAB vor, berichtete von den aktuellen Projekten und der unterstützenden Tätigkeit der Anlaufstelle. Abschließend fand im Plenum eine Frage-Antwort-Runde mit den Vortragenden statt.
Am Ende der Vorstellung des Projekts wurde deutlich, dass im Vergleich zu Studierenden ohne Beeinträchtigungen in allen Bereichen ein Mehraufwand besteht. Der Lehrstuhl, die Fachschaft und die ZAB versicherten daher das Projekt tatkräftig weiterzuführen.
Am 03.05.2023 hat sich unser Lehrstuhl mit Herrn Johannfunke von der „Zentralen Anlaufstelle Barrierefrei“ (ZAB) und Herrn Prof. Dr. Weiler, dem Studiendekan der Fakultät für Rechtswissenschaft, zu einer auf Initiative von Frau Prof.‘in Dr. Herberger organisierten Auftaktveranstaltung mit dem Titel „Barrierefreiheit in der juristischen Ausbildung“ getroffen. Kernstück der Veranstaltung war ein Vortrag der studentischen Hilfskraft Herrn Sanjayan Arulanantham. Ziel des Vortrags war es, auf die aktuellen Probleme hinsichtlich der Barrierefreiheit in der juristischen Ausbildung aufmerksam zu machen und mögliche Lösungsansätze zu diskutieren.
Der Vortrag, gehalten von einem selbst gesetzlich blinden Jura-Studierenden der Uni Bielefeld, schärfte den Blick für die Thematik. Nach einer kurzen und prägnanten Einführung in den Vortragsgegenstand beleuchtete Herr Arulanantham das Thema Sehbehinderung/Blindheit genauer, inklusive Folgen, Bedarfe, Arbeitsweise und Möglichkeiten. Anschließend wurde der Fokus auf die Integration von Sehbehinderten/Blinden in der juristischen Praxis gelegt und potenzielle Karriereperspektiven erörtert. Es wurde festgestellt, dass das Studienfach Rechtswissenschaft an sich sehr gut für blinde Studierende geeignet ist. Ferner berichtete Herr Arulanantham dann sehr persönlich von seinen eigenen Erfahrungen als Jura-Studierender mit Sehbehinderung. Zum Ende des Vortrags lenkte er den Fokus auf aktuelle Problemfelder. Er thematisierte u.a. die mangelnde Verfügbarkeit von barrierefreien Lehrmaterialien und Literatur, Schwierigkeiten bei der Nutzung von juristischen Datenbanken und Online-Ressourcen, Herausforderungen bei der Teilnahme an mündlichen Prüfungen und Seminaren und die z.T. eingeschränkten Möglichkeiten der Vernetzung mit anderen (blinden) Studierenden.
Im Anschluss an den Vortrag von Herrn Arulanantham entwickelte sich dann eine lebhafte Diskussionsrunde, in der, dank der Expertise von Herrn Johannfunke, Herrn Prof. Dr. Weiler, Frau Prof.‘in Dr. Herberger, Herrn Arulanantham, dem ebenfalls anwesenden blinden Studierenden Herrn Jonas Schlingmann und dem Lehrstuhlteam weitere wichtige Impulse für mögliche Lösungsansätze gewonnen werden konnten.
Die intensive Diskussion hat eindrücklich verdeutlicht, dass die Sensibilisierung für die bestehenden Barrieren und eine effektive Förderung der Digitalisierung als vorrangige Maßnahmen zur Beseitigung derselben im Jurastudium unerlässlich sind. Die barrierefreie Digitalisierung eröffnet eine herausragende Gelegenheit, eine Vielzahl von Barrieren im Jurastudium effektiv zu überwinden.
Der Vortrag endete trotz der aufgezeigten Probleme mit einem optimistischen Fazit. Frau Prof.‘in Dr. Herberger betonte, dass der Lehrstuhl sich der Problematik bewusst ist und sich aktiv für die Beseitigung solcher Barrieren einsetzen möchte. In Zusammenarbeit mit der ZAB und anderen relevanten Akteuren sollen hierzu Projekte initiiert werden, um die Barrierefreiheit in der juristischen Ausbildung voranzutreiben und die Chancen der Digitalisierung zu nutzen und so die Workflows für alle zu optimieren.
Abschließend lässt sich festhalten, dass die Auftaktveranstaltung erfolgreich war und uns wertvolle Impulse sowie Einblicke in die Situation von blinden Studierenden vermittelt hat. Durch die Veranstaltung zusätzlich motiviert, können wir nun konkrete Maßnahmen angehen.
Am 04.08.2023 fand ein Austausch zwischen unserem Lehrstuhl und Herrn Hendrik Lonnemann, einem blinden Volljuristen, statt. Neben Herrn Lonnemann waren Prof.‘in Dr. Marie Herberger, Philipp Bölinger, Franziska Scharnetzki sowie die studentischen Hilfskräfte Sanjayan Arulanantham und Jonas Schlingmann anwesend.
Im Mittelpunkt des Gesprächs standen die Erfahrungen von Herrn Lonnemann bezüglich Barrieren im Examen sowie seines juristischen Werdegangs. Konkrete Fragen wurden zu den Schwierigkeiten gestellt, die er während des Examens aufgrund seiner Sehbehinderung erlebt hat, aber auch wie er die Examensvorbereitung angegangen ist.
Ein weiterer Diskussionsschwerpunkt war die Frage, wie ein möglichst barrierefreier Zugang zu den Gesetzestexten für blinde bzw. stark sehbehinderte Jura-Studierenden aussehen könnte. Herr Lonnemann berichtete von positiven Erfahrungen in Hessen. Dort hat er barrierefreie Versionen der Gesetzestexte nutzen können. Dies ermöglichte es ihm, die Texte selbstständig zu lesen und zu erfassen und - jedenfalls bei der ersten juristischen Prüfung - nicht auf eine Assistenzkraft angewiesen zu sein.
Herr Lonnemann hat uns einen positiven Ausblick für das Thema barrierefreie Gesetzestexte im Examen eröffnet. Auch seine Eindrücke aus der Berufswelt und dem inklusiven Arbeitsleben stimmen uns zuversichtlich. Wir danken ihm recht herzlich für seine Bereitschaft, mit uns in den gemeinsamen Austausch zu treten und für seine zahlreichen hilfreichen Hinweise.
Hinweis auf die Folge 168 des "Irgendwas mit Recht"-Podcasts der LTO
Hendrik Lonnemann berichtet, wie er als Blinder das Jura-Studium und das Rechtsreferendariat absolviert und den Weg ins Berufsleben gefunden hat.
Hinweis auf die Folge des "Bielawfeld - Recht aufs Ohr"-Podcast des ELSA-Bielefeld e.V.
Unsere studentlische Hilfskraft Jonas Schlingmann berichtet bei der Podcastfolge "Blind durch die Paragraphen: Jonas Schlingmann erzählt seine Geschichte - Folge 6" über seine Alltagserfahrungen mit der Blindheit und den damit verbundenen Besonderheiten im Studium.
Im Rahmen eines vom Qualitätsfond für die Lehre bewilligten Projekts wollen wir - exemplarisch an familienrechtlichen Inhalten und inspiriert durch den Luhmann'schen Zettelkasten - versuchen, einen digitalen Zettelkasten aufzubauen.