Am 27. November 2019 fand die zweite öffentliche Veranstaltung des Ostwestfälisch-Lippischen Steuerkreises statt. Herr Rechtsanwalt Dr. Sebastian von Thunen, LL.M., trug zu dem Thema „Poolverträge im Familienunternehmen“ vor.
Zunächst ging Dr. von Thunen vor einem breiten und interessierten Auditorium auf die verschiedenen Ausprägungen von Poolverträgen und die dahinterstehenden Motivationen ein.
Anschließend wurden die erbschafts- und schenkungsteuerlichen Fragestellungen bei Poolverträgen im Familienunternehmen umfassend erläutert. Zentral dabei war die differenzierte Darstellung der verschiedenen inhaltlichen Anforderungen an die Verträge für eine steuerliche Privilegierung nach § 13a, § 13b ErbStG.
Neben den allgemeinen Voraussetzungen, die bei Poolverträgen beachtet werden sollten, wurde detailliert die praktische Umsetzung derartiger Verträge geschildert. Sebastian von Thunen teilte seine Expertise mit der Zuhörerschaft, nahm dabei auch Bezug auf aktuelle Rechtsprechung des BFH und stellte sich den Fragen der Anwesenden.
Auch die gesellschaftsrechtlichen Fragen, die sich in der Praxis unweigerlich bei dem Thema Poolverträge stellen, wurden erläutert und mit praktischen Beispielen dem Auditorium nah gebracht.
Der Steuerkreis dankt Herrn Dr. von Thunen für seinen spannenden intradisziplinären Vortrag, welcher anschließend in eine angeregte und informierte Diskussion überging.