Auf Grund der zahlreichen Anfragen nach Promotionsbetreuungen wird zunächst auf die Anforderungen der Promotionsordnung verwiesen.
Die Anfertigung einer juristischen Dissertation bedeutet, sich wissenschaftlich mit Recht zu befassen. Hierzu bedarf es namentlich rechtstheoretischer Bildung und eines aufgeklärten Rechtsdogmatikverständnisses. Eine Annahme als Doktorand (m/w/d) bei Professor Kempny setzt daher vertiefte Grundlagenstudien voraus, wozu insbesondere die eingehende Auseinandersetzung mit folgenden Texten gehört:
Es geht nicht darum, dass Promotionsinteressierte die darin getätigten Aussagen inhaltlich teilen – Zweifel und Kritik können Triebfedern wissenschaftlichen Fortschritts sein! –, sondern darum, dass sie sie kritisch durchdringen und dazu Stellung nehmen können.
Das Studium jener Texte ist nicht Voraussetzung für die Bewerbung auf eine Stelle am Lehrstuhl oder um die Betreuung einer externen Promotion. Am Lehrstuhl beschäftigte Promotionsinteressierte können die notwendigen Grundlagenstudien nach Ihrer Einstellung betreiben.
Wer noch keinen Einstieg in die rechtstheoretischen Grundlagen erhalten hat, beginnt – vor dem Studium der oben aufgeführten Texte – am besten mit der Lektüre des Büchleins
Anfragen nach Betreuung externer Promotionen soll eine kurze Projektskizze (2 bis 5 Seiten) beigefügt werden. Darin kann beispielsweise zu Fragen Stellung genommen werden wie: Was möchte ich warum erforschen? Wie möchte ich vorgehen? Welche (gemessen am bisherigen Stand der Wissenschaft) neuen Erkenntnisse verspreche ich mir von meiner Dissertation? Wieviel Zeit kann und möchte ich auf das Projekt „Promotion“ verwenden?