Das Steuerrecht stellt einen Rechtsbereich dar, der in der Juristenausbildung eher von untergeordneter Bedeutung ist. Dies hängt vor allem damit zusammen, dass dieser Bereich nicht zum Pflichtfachstoff des JAG NRW gehört und damit nicht examensrelevant ist.
Dennoch lohnt es sich, schon im Studium über den Tellerrand des Examensstoffes hinauszuschauen und sich dem Steuerrecht zu widmen. Der ständige politische und gesellschaftliche Diskurs lebt von unterschiedlichen Auffassungen in Bezug auf steuerrechtliche Fragen wie der Einführung einer Umweltsteuer, einer Vermögensteuer oder die Forderung nach einer Anpassung von Steuersätzen in verschiedene Richtungen. Auch im Lebensalltag wird jeder früher oder später mit dem Steuerrecht konfrontiert, wenn es z. B. um die Frage geht, welche Aufwendungen man einkommensteuerlich absetzen kann. Daneben lohnt sich auch aus beruflicher Perspektive eine Vertiefung im Steuerrecht. Gute Steuerrechtler werden in der Praxis stets gebraucht (meist sogar händeringend gesucht) und haben vielzählige Berufsmöglichkeiten, etwa in der Finanzverwaltung, Finanzgerichtsbarkeit, in Unternehmen oder Rechtsanwaltskanzleien.
Die steuerrechtlichen Veranstaltungen können darüber hinaus im Schwerpunktbereichsstudium Berücksichtigung finden. So sind Vorlesungen aus diesem Bereich in den Schwerpunktbereichen 2, 5, 9 und 10 anrechenbar.