Bereits seit 1988 besteht das Institut für Umweltrecht an der Universität Bielefeld.
Die Arbeitsschwerpunkte liegen auf den folgenden Gebieten:
- Entwicklung des ökologischen Verfassungsstaates, insbesondere der Probleme der umwelt- und technikrechtlichen Regulation, der Steuereung von Risiken und der Veränderung staatlicher Handlungsformen;
- neue Herausforderungen im Bereich der Umwelt- und Technikregulierung, die sich aus der Ungewissheit über Risiken, die mit neuen Techniken verbunden sind, ergeben;
- internationale und europarechtliche Anforderungen an die nationale umweltrechtliche Regulierung, die Verortung der Umwelt im Gefüge der internationalen Beziehungen.
Einen weiteren Schwerpunkt bilden das Wasserrecht und Immissionsschutzrecht, was sich nicht nur in verschiedenen Forschungsvorhaben, Projekten und der Dissertationsbegleitung niederschlägt, sondern auch in der Herausgabe diverser Kommentare und anderer Beiträge zu diesem Themengebiet.
Hinzu kommt seit neuestem eine Auseinandersetzung mit den "Chancen und Risiken" einer Fortsetzung der friedlichen Nutzung der Kernenergie.
Unsere Aktivitäten umfassen ferner z.B.:
- regelmässige Veranstaltungen und Diskussionsrunden zu aktuellen umweltrechtlichen Themen,
- regelmässige Seminarveranstaltungen mit Mitgliedern des Instituts, Lehrbeauftragten etc.,
- Bezug zwischen Wissenschaft und Praxis durch Kooperationspartnerschaften.