Menschen mit einer psychischen Behinderung weisen ein gegenüber der Allgemeinbevölkerung erhöhtes Risiko auf, Opfer von Gewalt zu werden. Kommt es in diesen Fällen zu einer Strafanzeige, so bestehen in der anschließenden Interaktion zwischen den Betroffenen und Vertretern von Polizei und Justiz ebenfalls Konfliktpotentiale. Deren Aufbrechen kann wiederum zu einer Vertiefung der traumatischen Folgen der Gewalterfahrung für die Betroffenen führen (sog. sekundäre Viktimisierung).
In dem Projekt „Viktimisierung, Recht und Opferschutz“ sollen daher die Erfahrungen sowohl der Betroffenen als auch der Institutionenvertreter mit Verfahren, die den Vorwurf einer entsprechenden Gewaltstraftat zum Gegenstand haben, untersucht werden. Durch die Zusammenführung der Perspektiven von Verletzten und staatlichen Entscheidungsträgern soll auch ermittelt werden, ob die Erfüllung des in der UN-Behindertenrechtskonvention normierten Anspruchs auf gleichberechtigten und wirksamen Zugang zur Justiz gewährleistet ist. Besonderes Augenmerk wird dabei auf den Beitrag gerichtet, den die Einführung eines Anspruches auf Beiordnung eines psychosozialen Prozessbegleiters (§ 406g Abs. 3 StPO) zum 1.1.2017 zur Vermeidung sekundärer Viktimisierungen von Gewaltopfern mit einer psychischen Behinderung zu leisten vermag. Die im Projekt gewonnenen Erkenntnisse sollen die Grundlage für die Erarbeitung konkreter Präventionsansätze bilden, die zur Vermeidung einer erneuten Opferwerdung von Menschen mit einer psychischen Behinderung beitragen können.
Das Projekt wird durch die Stiftung Wohlfahrtspflege NRW gefördert und als Kooperationsprojekt der Forschungsabteilung des Evangelischen Klinikums Bethel gGmbH und der Universität Bielefeld von 2018 bis 2021 durchgeführt.
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