Die Entscheidung für das vertiefte Studium des Europäischen und Internationalen Rechts ist heute mehr denn je eine Entscheidung für ein umfassendes Verständnis des Rechts. Deswegen richtet sich der Schwerpunkt nicht nur an diejenigen, die eine berufliche Laufbahn im europäischen oder internationalen Kontext, etwa bei der EU oder einer Internationalen Organisation, erwägen. Wer die heutige Welt besser verstehen will, wird von diesem Schwerpunkt profitieren:Im Prozess der Internationalisierung und Europäisierung hat sich der Einfluss von Völker- und Europarecht auf das nationale Recht heute derart intensiviert, dass kaum ein Rechtsgebiet mehr völlig ohne völkerrechtliche oder jedenfalls europarechtliche Bezüge auskommt. Um das heute in Deutschland geltende Recht wirklich zu erfassen sind Kenntnisse des europäischen und internationalen Rechts unerlässlich.
Dementsprechend ist das Europarecht in seinen Bezügen zu den Kernfächern auch Pflichtfach in der Ersten Prüfung. Im Schwerpunkt 6 können die im Grundstudium erworbenen Europarechtskenntnisse jedoch weiter vertieft werden und um das Studium des Völkerrechts, das in den vergangenen 70 Jahren einen bedeutenden Aufgaben- und Strukturwandel durchlaufen hat, erweitert werden. Mit dem Migrationsrecht und der öffentlich-rechtlichen Rechtsvergleichung gestattet der Schwerpunkt weitere Akzentsetzungen.
Das Lehrangebot im Schwerpunkt 6 ist auf verschiedene Themenbereiche verteilt und ermöglicht es den Studierenden auf diese Weise, individuelle Interessen systematisch vertieft zu studieren:
Im Bereich 1 geht es um Grundlagen des Europarechts, beispielsweise Europarechtsgeschichte, Europäische Verfassungslehre, Europäisches Verfahrens- und Prozessrecht.
Im Bereich 2 können besondere Teilgebiete des Europarechts vertieft werden, beispielsweise Europäisches Binnenmarktrecht, Europäisches Wettbewerbsrecht, Grundrechtschutz in Europa, Europäisches Umweltrecht, „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“, Außenbeziehungen.
Im Bereich 3 geht es um das Völkerrecht. Dies reicht von den Grundlagen des Völkerrechts über das Wirtschaftsvölkerrecht bis hin zu Teilgebieten wie Internationaler Menschenrechtsschutz oder das Recht der Internationalen Organisationen.
Im Bereich 4 kann mit dem Migrationsrecht ein Rechtsgebiet vertieft werden, das in besonderem Maße Europa- und Völkerecht verbindet. Das Lehrangebot umfasst beispielsweise Einwanderungs- und Freizügigkeitsrecht, Asyl- und Flüchtlingsrecht.
Der Bereich 5 gilt der öffentlich-rechtlichen Rechtsvergleichung und thematisiert verfassungsrechtliche Bezüge zum Völker- und Europarecht. Das Lehrangebot hier umfasst beispielsweise Lehrveranstaltungen zu ausländischen Verfassungsordnungen und zu den Grundlagen der Rechtsvergleichung.
Das Studium der Gegenstände des Schwerpunktbereichs in den gewählten Bereichen umfasst 10 LVS. Das Studium erstreckt sich ferner nach Wahl der oder des Studierenden auf Veranstaltungen im Umfang von 4 LVS auf Nachbarwissenschaften, die einen Bezug zum internationalem oder europäischem Recht aufweisen, sowie auf eine Veranstaltung im Umfang von 2 LVS aus einem der Grundlagenfächer.
Es sind zwei Aufsichtsarbeiten zu unterschiedlichen Veranstaltungen im Umfang von jeweils 150 Minuten zu erbringen, die als Abschlussklausur zu einer Veranstaltung des Schwerpunktes 6 angeboten werden. Es dürfen nicht mehr als zwei Aufsichtsarbeiten erbracht werden.
Daneben wird eine Hausarbeit verlangt.
Durch die Wahl der Aufsichtsarbeiten und Hausarbeit können weitere Akzente gesetzt werden: Werden für die Hausarbeit und mindestens eine Aufsichtsarbeit die entsprechenden Bereiche gewählt, dann wird im Zeugnis über erbrachte Leistungen der Schwerpunktbereich bezeichnet mit: „Europäisches und Internationales Öffentliches Recht – Unterschwerpunkt Europarecht“ bzw. „Unterschwerpunkt Völkerrecht“ oder „Unterschwerpunkt Migrationsrecht“.