Die von Prof. Dr. Jänich und Prof. Dr. Schrader veranstaltete Tagungsreihe AUTORECHT fand 2019 an der Friedrich-Schiller-Universität Jena (Senatssaal) statt. Im Straßenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland ereignen sich jährlich ca. 2,4 Millionen Unfälle. Nach einer aktuellen Zusammenstellung der Bundesanstalt für das Straßenwesen belaufen sich die Kosten für die Schadensregulierung insgesamt auf ca. 34 Mrd. EUR (Stand: 2017). Über 3.000 Menschen werden im Jahr im Straßenverkehr getötet. Ungefähr 390.000 Menschen werden verletzt. Die Zahlen belegen die große praktische Bedeutung der Schadensregulierung. Zudem stellt sich regelmäßig die Frage nach strafrechtlichen Konsequenzen. Die Ausrüstung der Kraftfahrzeuge mit neuen technischen Einrichtungen wie Unfalldatenspeichern und Kameras kann zwar die Schadensregulierung und strafrechtliche Ermittlungen erleichtern. Sie löst aber auch vielfältige Interessenkollisionen aus. Diese sollen auf der diesjährigen Tagung umfassend ausgeleuchtet werden.
Das damalige Programm ist im Flyer enthalten.
Tagungsbericht: Krausen: Autorecht 2019 – Schaden und Beweis, in: ZD-Aktuell 2019, 04369
Die deutsche Automobilindustrie ist eine der Schlüsselindustrien der Bundesrepublik Deutschland. Knapp 820.000 Beschäftigte erwirtschafteten im Jahr 2017 einen Jahresumsatz von rund 423 Milliarden Euro, davon gut 70 Milliarden Euro in der Zulieferindustrie.
Auf der Tagung "Autorecht" werden für die Branche zentrale Rechtsfragen erörtert. Im Fokus der Tagung 2018 standen Rechtsfragen in den Bereichen des Absatzes von Fahrzeugen, der Zuliefererkette sowie der Automatisierung:
In dem Themenbereich des Absatzes werden vor allem die neueren Entwicklungen bei den Vertriebshändlerverträgen sowie die steuernde Wirkung wettbewerbs- (d.h. lauterkeits-) rechtlicher Regelungen und dem gezielten Einsatz von Schutzrechten des Geistigen Eigentums in den Blick genommen.
Die zunehmende Automatisierung von Steuerungsprozessen wirft die Frage der Übertragung von Entscheidungsgewalt auf technische Systeme auf. Diese Frage wird anhand von derzeit technisch möglicher Mustererkennung auch aus philosophischer Perspektive betrachtet.
Fahrzeuge entwickeln sich zunehmend als Plattform für Dienste Dritter. Wonach richtet sich die Haftungsverteilung, wenn der Fehler in einem zugelieferten Dienst zu lokalisieren ist?
Diese und weitere Fragestellungen waren Gegenstand der Tagung Autorecht 2018.
Das damalige Programm ist im Flyer enthalten.
Die deutsche Automobilindustrie ist eine der Schlüsselindustrien der Bundesrepublik Deutschland. Knapp 800.000 Beschäftigte erwirtschafteten im Jahr 2016 einen Jahresumsatz von rund 404 Milliarden Euro. Auf der Tagung "Autorecht", die im Jahr 2017 zum vierten Mal stattfand, wurden für die Branche zentrale Rechtsfragen erörtert.
Im Fokus der Tagung 2017 standen Rechtsfragen des autonomen Fahrens; sie erfolgt im Anschluss an die Tagung 2015 zum gleichnamigen Thema, die von den Veranstaltern in Augsburg ausgerichtet wurde. Damals erfolgte die Betrachtung der Rechtslage vor allem de lege ferenda.
Mittlerweile ist der Gesetzgeber tätig geworden. Durch die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (BT-Drcks. 18/11300) in der durch den Verkehrsausschuss geänderten Fassung (BT-Drcks. 18/11776) verabschiedete der Bundestag Regelungen zum Fahren von Autos mit hoch- und vollautomatisierter Fahrfunktion.
Weisen diese Regelungen den Weg zu einem stimmigen Rechtsrahmen des autonomen Fahrens? Handelt es sich um einen offenen Zwischenstand oder eine Vorwegnahme künftiger Regelungsmodelle?
Diese und weitere Fragestellungen waren Gegenstand der Tagung Autorecht 2017.
Das damalige Programm ist im Flyer enthalten.