Professor Dr. Martin Schwab hat den Ruf auf die Professur Bürgerliches Recht, Verfahrensrecht und Unternehmensrecht an der Universität Bielefeld zum Wintersemester 2015/2016 angenommen. Das besondere Interesse von Martin Schwab gilt jenen Fragestellungen, die sich an der Grenzlinie zwischen zwei Rechtsgebieten bewegen – insbesondere zwischen dem Gesellschaftsrecht und dem Zivilprozessrecht sowie zwischen dem Bürgerlichen und dem Öffentlichen Recht. Martin Schwab studierte Rechtswissenschaft in Regensburg und Heidelberg. Nach seinem Referendariat am Landgericht Heidelberg arbeitete Schwab als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Heidelberg, 1997 promovierte er dort. Nach einem Habilitationsstipendium der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) habilitierte er 2002 ebenfalls in Heidelberg. Es folgten Lehrstuhlvertretungen in Heidelberg und Hamburg. Seit 2003 war er Professor für Zivilrecht an der Freien Universität Berlin.
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