Das 1987 durch den Ministerrat der Europäischen Union gegründete ERASMUS-Programm (European Region Action Scheme for the Mobility of University Students) soll insbesondere die Mobilität von Studierenden und Dozenten fördern. Dies soll vor allem durch das Angebot an Auslandsaufenthalten geschehen. Daneben besteht aber auch die Möglichkeit, ein durch ERASMUS finanziell unterstütztes Praktikum zu absolvieren.
Als ERASMUS- Student bietet sich die einmalige Gelegenheit einen Teil seines Studiums an einer ausländischen Partneruniversität der Universität Bielefeld zu verbringen. Man erhält eine finanzielle Förderung durch die EU und bekommt viel organisatorische und fachliche Unterstützung sowohl durch die Heimatuniversität, als auch durch die Gasthochschule.
Mit Hilfe des International Office und des Deutschen Akademischen Auslandsdienstes (DAAD) ist es auch möglich sich selbst einen Aufenthalt an einer europäischen oder anderen internationalen Universität zu organisieren.
Bitte beachtet die Hinweise zum Freisemester und zum Fremdsprachennachweis vom Justizprüfungsamt Hamm!
Welcome to Bielefeld Faculty of Law!
Die einzelnen Sprachanforderungen findest du hier.
Du bist nicht sicher, ob du diese erfüllen kannst? Komm einfach in die Sprechstunde und wir erarbeiten gemeinsam eine Lösung. Des Weiteren verweisen wir auf das Fremdsprachenzentrum der Universität Bielefeld.
Unsere Partneruniversitäten findest du hier.
Besonders die Universidad de Burgos, aber auch viele andere Partneruniversitäten fördern und erwünschen die Bewerbung von Menschen mit Behinderungen.
Licence oder Maître in einem Jahr
Du möchtest deinen Auslandsaufenthalt nutzen und neben dem Staatsexamen noch einen französischen Abschluss in der Tasche haben?
Zwischen der Universität Bielefeld und der Université Lorraine in Metz besteht ein besonderes ERASMUS- Abkommen, das es dir ermöglicht, während deines ERASMUS- Aufenthalts auch einen französischen Universitätsabschluss zu erreichen, wenn du in Bielefeld die Fachspezifische Fremdsprachenausbildung (FFA) Französisch absolviert hast.
Licence en droits privés français et allemand
Die Licence ist der reguläre Abschluss der französischen ersten Studienphase, die französische Bezeichnung des europäischen Bachelor Abschlusses. Wenn du in Bielefeld die viersemestrige FFA erfolgreich abgeschlossen hast, kannst du in Metz in das dritte Studienjahr (L3, 5. und 6. Semester) einsteigen und innerhalb von zwei Semestern, z.B. im Rahmen eines ERASMUS- Aufenthalts, die Licence erwerben.
Mit einer Licence kann man u.a. die Rechtsanwalts-Prüfung oder die meisten Aufnahmeprüfungen als Jurist in der französischen Verwaltung ablegen, etwa an der École nationale d'administration (ENA), der Kaderschmiede für die französische Beamtenlaufbahn.
Inhaltlich ist die Licence en droits privés français et allemand einmalig in Frankreich, da sie auch von deutschen Universitätsprofessoren etwa aus Trier und Saarbrücken mitorganisiert wird.
Voraussetzungen:
- erfolgreich abgeschlossene FFA an der Universität Bielefeld (vier Semester)
Maître en droit
Maître en affaires transfrontieres, Maître en procedures transfrontieres, Maître en collectivités comparées
Der Maître en droit ist der französische Hochschulabschluss, den Jurastudenten nach fünf Jahren Studium erhalten. Er berechtigt dich zur Promotion und ist ein international bekannter juristischer Titel. Um einen französischen Maître zu erlangen müsstest du normalerweise zuerst die französische Licence erlangt haben. Wenn du jedoch an der Universität Bielefeld studierst, die französische FFA und das Schwerpunktbereichsstudium erfolgreich absolviert hast, wird dir diese Leistungen als Äquivalent angerechnet und du kannst in zwei Semestern einen französischen Master erwerben.
Du kannst vor Ort zwischen zwei Modellen wählen: der Maître de recherche ergänzt die Abschlussprüfung durch eine Diplomarbeit, der Maître professionnel ergänzt die Abschlussprüfung durch ein Praktikum.
Du hast mehrere inhaltliche Möglichkeiten :
- affaires transfrontieres (binationales Handelsrecht)
-procedures transfrontieres (binationales Prozessrecht)
- collectivités comparées (rechtsvergleichendes Kommunalrecht)
Voraussetzungen:
- erfolgreich abgeschlossene FFA an der Universität Bielefeld (vier Semester)
- erfolgreich abgeschlossenes Schwerpunktbereichsstudium
1. Bewerbungen für einen Austauschstudienplatz im Rahmen des ERASMUS-Programms für das WiSe 2025/26 oder SoSe 26 werden bitte bis zum 31. Januar 2025 (WiSe) bzw. 31. Mai 2025 (SoSe) über das Online-Portal eingereicht.
Das Online-Portal Mobility Online, über das die Bewerbungsunterlagen hochgeladen werden, wird entsprechend freigeschaltet. Den Link findest du unten.
2. Bewerbungen für einen ERASMUS-Aufenthalt an einer der Universitäten im Vereinigten Königreich und in der Schweiz werden bitte elektronisch per Email eingereicht, ebenfalls bis zum 31. Januar 2025/31. Mai 2025 an:
Marie Berens
erasmus.rewi@uni-bielefeld.de
3. Bewerbungen für einen Auslandsaufenthalt außerhalb des ERASMUS-Programms im Rahmen unserer internationalen Kooperationen werden ganzjährig zum nächstmöglichen Semester angenommen. Solche Bewerbungen sind ebenfalls elektronisch per Email an erasmus.rewi@uni-bielefeld.de einzureichen.
4. Bewerbungen für eine Hochschule, die nicht zu unseren Partnerhochschulen zählt (sog. free mover), erfolgen bitte ausschließlich über die jeweilige Hochschule selbst!
Bewerbungsverfahren
Für 1.: Bitte folge zum Hochladen deiner Bewerbungsunterlagen den Anweisungen auf der Plattform Mobility Online unter diesem Link. Eine kurze Anleitung findest du zudem hier.
Bitte beachte folgende Hinweise zu den hochzuladenden Dokumenten:
Für 2. und 3.: Bitte reiche für eine Email-Bewerbung folgenden Bewerbungsunterlagen (elektronisch in einem Pdf) ein:
Sollte sich durch die Wunsch-Partneruniversitäten eine Mischung aus 1. und 2. ergeben, muss folgendes beachtet werden:
Nach dem Eingang der Bewerbungen kann ein Gespräch mit allen Bewerbern erfolgen. Die Platzvergabe erfolgt aber hauptsächlich auf der Grundlage der schriftlichen Bewerbung.
Kontakt für Fragen und weitere Informationen/
Questions and information about studying law at the University of Bielefeld:
Fakultät für Rechtswissenschaft
Frau Marie Berens
E-Mail: erasmus.rewi@uni-bielefeld.de
Phone: +49 521 106-2530 (nur Dienstags bis Donnerstags)
Sprechzeiten:
Beratungsgespräche sind nach vorheriger Absprache per E-Mail präsent, per Zoom oder per Telefon möglich.
Office Hours
Consultations are possible either in person, via Zoom or via telephone. Please write me an email to schedule an appointment!
Praktika im Ausland werden nicht durch die Fakultät, sondern durch das International Office betreut! Bei Fragen wendet Euch bitte an Anna Rusche, erasmus-praktikum@uni-bielefeld.de.
Das JPA Hamm erkennt Auslandspraktika zum Teil als Pflichtpraktikum an. Nähere Informationen und Kontaktdaten findet Ihr auf der Website des JPA.
Achtet hierzu aber darauf, dass Ihr das Praktikum innerhalb der vorlesungsfreien Zeit absolvierst!
Möglichkeiten für Auslandspraktika können sein (Beispiele):
- ELSA, der DAAD und viele Online- Portale vermitteln Praktikumsplätze.
- Auch viele internationale Juristenvereinigungen vermitteln Praktika, z.B. in international tätigen Kanzleien.