für ausländische Studierende
Der LL.M. (Legum Magister) bietet eine Zusatzqualifikation für einen bereits bestehenden Abschluss der Rechtswissenschaft. Diese Zusatzqualifikation kann nur im etwaigen Heimatland verwendet werden, bietet jedoch keine Arbeitsmöglichkeit auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Der LL.M. eröffnet Ihnen in Deutschland somit nicht den Zugang zu den klassischen juristischen Berufen.
Die Ordnung zum Legum Magister finden Sie abrufbar auf der Homepage der Fakultät unter Ordnungen & Dokumente.
Bitte beachten Sie, dass Voraussetzungen für den Zugang zum Magisterstudium sind, dass Sie die deutsche Sprache in Wort und Schrift ausreichend beherrschen und einen erfolgreichen Abschluss eines dem deutschen Rechtsstudium in den Anforderungen gleichwertigen juristischen Studiums an einer ausländischen Hochschule nachweisen können.
Die entsprechenden Nachweise reichen Sie bitte als beglaubigte Übersetzungen (Deutsch oder Englisch) ein. Die Einreichung der vollständigen Unterlagen erfolgt beim Prüfungsamt. Die Prüfung der Unterlagen nimmt das Studierendensekretariat der Universität Bielefeld vor.
Falls Ihnen lediglich die Sprachqualifikation fehlt, können Sie hier an der Universität Bielefeld einen Sprachkurs besuchen. Sollten Sie den Sprachkurs erfolgreich bestehen, können Sie im Anschluss den LL.M. belegen.
Fragen zum Sprachtest und zu den sprachlichen Zulassungsvoraussetzungen kann nur das International Office der Universität Bielefeld beantworten.