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In­for­ma­tio­nen zum In­di­vi­du­el­len Er­gän­zungs­be­reich im Ba­che­lor

Stu­di­um

Students at Campus X, Bielefeld University
© Uni­ver­si­tät Bie­le­feld

In den BA Stu­di­en­gän­gen der Fa­kul­tät für So­zio­lo­gie (1-​Fach und Kern­fach) ist ein In­di­vi­du­el­ler Er­gän­zungs­be­reich ver­an­kert. Die­ser Be­reich er­mög­licht Stu­die­ren­den eine in­di­vi­du­el­le Pro­fi­lie­rung.

Auf fol­gen­der In­ter­net­sei­te der Uni­ver­si­tät Bie­le­feld fin­den Sie wei­te­re In­for­ma­tio­nen: All­ge­mei­ne In­for­ma­tio­nen zum In­di­vi­du­el­len Er­gän­zungs­be­reich.

Im Fol­gen­den zeigt Ihnen die Fa­kul­tät für So­zio­lo­gie Mög­lich­kei­ten auf, wel­che Mo­du­le und Ver­an­stal­tun­gen Sie aus dem Be­reich So­zio­lo­gie, Po­li­tik­wis­sen­schaft und So­zi­al­wis­sen­schaf­ten im In­di­vi­du­el­len Er­gän­zungs­be­reich be­su­chen könn­ten. Diese Emp­feh­lun­gen sind nicht ver­bind­lich. Sie die­nen aus­schließ­lich der Ori­en­tie­rung.

Kurz­über­sicht In­di­vi­du­el­ler Er­gän­zungs­be­reich

Der in­di­vi­du­el­le Er­gän­zungs­be­reich, auch kurz In­diErg ge­nannt, ist ein se­pa­ra­ter Be­reich, den Sie neben dem Kern­fach und Ne­ben­fach (oder ggf. klei­nen Ne­ben­fä­chern) stu­die­ren. Er ist im Kern­fach ver­an­kert und um­fasst ins­ge­samt 30 Leis­tungs­punk­te (LP).

Von den ins­ge­samt 30 LP des in­di­vi­du­el­len Er­gän­zungs­be­reichs wer­den min­des­tens 20 LP in mo­du­la­ri­sier­ter Form er­bracht (bspw. 2 x 10 LP-​Module oder 2 x 5 LP-​Module + 1 x 10 LP-​Modul oder 1 x 20 LP-​Modul). Da­ne­ben blei­ben noch 10 LP, die frei in ver­schie­de­nen Ver­an­stal­tun­gen oder in Mo­dul­form er­bracht wer­den kön­nen.

Grund­sätz­lich kön­nen Sie im In­di­vi­du­el­len Er­gän­zungs­be­reich aus dem ge­sam­ten Ba­cheloran­ge­bot der Uni­ver­si­tät wäh­len. Wich­tig ist, dass Sie 20 LP in Form so­ge­nann­ter „ech­ter“ Mo­du­le er­brin­gen müs­sen und 10 LP „frei“ oder eben­falls in Mo­dul­form stu­die­ren kön­nen. Dar­über hin­aus dür­fen Sie nur sol­che Mo­du­le und Ver­an­stal­tun­gen wäh­len, die Sie nicht be­reits stu­diert haben. Sie dür­fen also kein Modul „dop­pelt“ stu­die­ren, auch nicht, wenn Sie an­de­re Ver­an­stal­tun­gen wäh­len.

ACH­TUNG: In jedem Fall sind die fach­spe­zi­fi­schen Re­ge­lun­gen (FsB) zum in­di­vi­du­el­len Er­gän­zungs­be­reich Ihres Ba­che­lor­stu­di­en­gangs zu be­ach­ten! Zu allen FsB im Ba­che­lor ge­langt man am schnells­ten über die Sei­ten der Stu­di­en­in­for­ma­ti­on.

In­for­ma­tio­nen zum mo­dua­li­sier­ten Be­reich

  • Fach­mo­dul aus dem Lehr­an­ge­bot der Fa­kul­tät für So­zio­lo­gie: Be­ach­ten Sie, dass das Fach­mo­dul nicht ver­pflich­tend in Ihrem Stu­di­en­ver­lauf stu­diert wer­den muss oder Sie das Modul be­reits für Ihren Wahl­pflicht­be­reich ein­ge­plant haben. Mo­du­le kön­nen nicht im In­diErg und Wahl­pflicht­be­reich eines Stu­di­en­gangs „dop­pelt“ an­ge­rech­net wer­den. Ein Modul kann nicht 2x stu­diert wer­den 
  • IndiErg-​Module der Fa­kul­tät für So­zio­lo­gie für Fach­frem­de: Die Mo­du­le rich­ten sich an fach­frem­de Stu­die­ren­de, sind aber auch für Stu­die­ren­de der Fa­kul­tät zu­gäng­lich. Sie haben einen ein­füh­ren­den Cha­rak­ter und be­stehen aus Ver­an­stal­tun­gen der Ein­füh­rungs­pha­se der BA – Stu­di­en­gän­ge So­zio­lo­gie, Po­li­tik­wis­sen­schaft und So­zio­lo­gie. Prü­fen Sie bitte vorab, ob Sie ein­zel­ne Ver­an­stal­tun­gen / Mo­dul­ele­men­te be­reits in Ihrer Ein­füh­rungs­pha­se oder einem der an­de­ren IndiErg-​Module für Fach­frem­de stu­diert haben. Ver­an­stal­tun­gen kön­nen nicht dop­pelt an­ge­rech­net wer­den und Sie kön­nen das ge­sam­te Modul nicht für den In­diErg stu­die­ren. Fol­gen­de IndiErg-​Module für Fach­frem­de bie­tet die Fa­kul­tät für So­zio­lo­gie an:

Modul 30-​IndiErg1: Über­blick So­zio­lo­gie für Fach­frem­de

Modul 30-​IndiErg 2: Über­blick Po­li­tik­wis­sen­schaft für Fach­frem­de

Modul 30-​IndiErg 3: Über­blick So­zi­al­wis­sen­schaf­ten für Fach­frem­de

  • Mo­du­le an­de­rer Fa­kul­tä­ten: Sie stu­die­ren noch nicht stu­dier­te Mo­du­le an­de­rer Fa­kul­tä­ten (z.B. ver­tie­fen Sie Ihr Ne­ben­fach oder stu­die­ren einen völ­lig neuen Be­reich). Bevor Sie mit dem Stu­di­um eines Mo­duls be­gin­nen, be­ach­ten Sie, dass Sie die for­mu­lier­ten An­for­de­run­gen zum Ab­schluss des Mo­duls (siehe Mo­dul­be­schrei­bung) er­fül­len müs­sen. Wenn z.B. eine Mo­dul­prü­fung nur be­no­tet mög­lich ist, müs­sen Sie diese auch be­no­tet ab­sol­vie­ren, ob­wohl für den in­di­vi­du­el­len Er­gän­zungs­be­reich keine Note vor­ge­se­hen ist (die Note stün­de dann im Tran­skript, ginge aber nicht in die Ab­schluss­no­te ein).
  • IndiErg-​Module an­de­rer Fa­kul­tä­ten: Sie stu­die­ren ein oder meh­re­re spe­zi­el­le An­ge­bo­te für den in­di­vi­du­el­len Er­gän­zungs­be­reich an­de­rer Ein­rich­tun­gen oder Fa­kul­tä­ten. Auch hier gilt: Ach­ten Sie dar­auf, dass Sie die for­mu­lier­ten An­for­de­run­gen zum Ab­schluss des Mo­duls (siehe Mo­dul­be­schrei­bung) er­fül­len. Wenn z.B. eine Mo­dul­prü­fung nur be­no­tet mög­lich ist, müs­sen Sie diese auch be­no­tet ab­sol­vie­ren, ob­wohl für den in­di­vi­du­el­len Er­gän­zungs­be­reich keine Note vor­ge­se­hen ist (die Note stün­de dann im Tran­skript, ginge aber nicht in die Ab­schluss­no­te ein).
  • Sprach­kur­se: Sprach­kur­se als echte Mo­du­le: Sprach­kur­se wer­den eben­falls in mo­du­la­ri­sier­ter Form an­ge­bo­ten (i.d.R. um­fasst ein Modul 5 LP). Ach­ten Sie dar­auf, dass Sie die for­mu­lier­ten An­for­de­run­gen zum Ab­schluss des Mo­duls (siehe Mo­dul­be­schrei­bung) er­fül­len. Im mo­du­la­ri­sier­ten in­di­vi­du­el­len Er­gän­zungs­be­reich müs­sen Sie ins­ge­samt 20 LP stu­die­ren. Grund­sätz­lich ist es mög­lich, Mo­du­le der­sel­ben oder Mo­du­le un­ter­schied­li­cher Spra­chen in den In­diErg ein­zu­brin­gen (z.B. Fran­zö­sisch B2 und C1 oder Tür­kisch A1 und Spa­nisch B2).

In­for­ma­tio­nen zum frei­en Be­reich:

Im frei­en Be­reich kön­nen Sie Ver­an­stal­tun­gen aus dem ge­sam­ten Ba­cheloran­ge­bot der Uni­ver­si­tät wäh­len. Wich­tig ist, dass Sie bis­her noch nicht stu­dier­te Ver­an­stal­tun­gen wäh­len.

Die wei­te­ren 10 LP dür­fen so­wohl in Mo­du­len als auch als freie Zu­sam­men­stel­lung ein­zel­ner Ver­an­stal­tun­gen oder An­ge­bo­te stu­diert wer­den; bei einer frei­en Zu­sam­men­stel­lung er­folgt keine Leis­tungs­über­prü­fung. So­fern die je­wei­li­ge Ver­an­stal­tung al­ler­dings im Tran­skript auf­tau­chen soll, muss min­des­tens eine Stu­di­en­leis­tung er­bracht wer­den


FAQs

Der In­di­vi­du­el­le Er­gän­zungs­be­reich soll den Stu­die­ren­den im Ba­che­lor­stu­di­um die Mög­lich­keit einer in­di­vi­du­el­len Pro­fi­lie­rung und selbst­ge­stal­te­ten Bil­dung er­öff­nen. Stu­die­ren­de kön­nen sich hier bei­spiels­wei­se auch mit Fra­ge­stel­lun­gen und Me­tho­den an­de­rer Dis­zi­pli­nen aus­ein­an­der­set­zen und un­ter­schied­li­che Per­spek­ti­ven ken­nen und ver­ste­hen ler­nen. Aus die­sem Grund kann der Be­reich re­la­tiv frei ge­stal­tet und teil­wei­se auch für „Stu­di­en­be­glei­ten­de An­ge­bo­te" (z.B. Stu­die­ren­de und Wirt­schaft oder Eu­ro­pa In­ten­siv) ge­nutzt wer­den.

So­ge­nann­te „echte“ Mo­du­le be­inhal­ten in der Regel eine Mo­dul­prü­fung, die Sie zum Be­stehen des Mo­duls ab­sol­vie­ren müs­sen. Grund­sätz­lich müs­sen im In­diErg aber keine Noten er­bracht wer­den. Ach­ten Sie dar­auf, dass Sie die for­mu­lier­ten An­for­de­run­gen zum Ab­schluss des Mo­duls (siehe Mo­dul­be­schrei­bung) er­fül­len. D.h., wenn z.B. eine Mo­dul­prü­fung nur be­no­tet mög­lich ist, müs­sen Sie diese auch be­no­tet ab­sol­vie­ren, ob­wohl für den in­di­vi­du­el­len Er­gän­zungs­be­reich keine Note vor­ge­se­hen ist. Die Note stün­de dann im Tran­skript, ginge aber nicht in die Ab­schluss­no­te ein.

In der Prü­fungs­ver­wal­tung gibt es kei­nen ei­ge­nen „In­diErg“, unter dem Ihre Leis­tun­gen ver­bucht wer­den. Daher wer­den die Leis­tun­gen in den Mo­du­len und Ele­men­ten ver­bucht, für die sie ge­öff­net sind. Im Zuge des Zeug­nis­an­trags ord­nen Sie Ihre Leis­tun­gen dann dem In­diErg zu. Bis dahin soll­ten Sie selbst im Blick be­hal­ten, wel­che Ver­an­stal­tun­gen Sie für den IndiErg-​Bereich stu­diert haben. 

Es ist mög­lich, sich Leis­tun­gen aus einem frü­he­ren Stu­di­um, aus Pra­xis­pha­sen oder au­ßer­halb der Hoch­schu­le er­wor­be­ne Leis­tun­gen für den In­diErg an­er­ken­nen zu las­sen (§13 BPO). Über eine An­er­ken­nung wird im Ein­zel­fall ent­schie­den. Bitte stel­len Sie einen ent­spre­chen­den An­trag an Ihre zu­stän­di­ge An­sprech­per­son des Prü­fungs­amts So­zio­lo­gie.

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