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Digitale Lehre

Rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen

Dekorative Grafik mit grünen Punkten auf weißem Hintergrund
© Universität Bielefeld

Rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen in der digitalen Lehre

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Zentrale Rechtsinformationsstelle der DH.NRW

Die Rechtsinformationsstelle fungiert als Ansprechpartner für alle Lehrenden und Studierenden der DH.NRW-Hochschulen.

Als Teil des Portals ORCA.nrw informiert die Rechtsinforamtionstelle zu Themen wie:

  • Urheberrecht (z.B. cc-Lizenzen, Plagiatssoftware)
  • Datenschutzrecht (z.B. im Zusammenhang mit Evaluationen, LMS, CMS)
  • Persönlichkeits- und Markenrecht
  • Internet- und Medienrecht
  • Prüfungsrecht (insb. in Hinblick auf E-Prüfungen)

Digitalisierung im Bereich Studium und Lehre hat mit der Corona Pandemie an erheblicher Bedeutung gewonnen. Innerhalb kürzester Zeit musste eine Umstellung auf digitale Formate erfolgen. Im Fokus stand dabei, überhaupt ein Studium zu ermöglichen. Dennoch wurden zahlreiche rechtliche Fragestellungen geklärt, auch wenn das nach außen nicht unbedingt deutlich wurde. Sofern Lehrende, die von zentraler Seite eingerichteten und geprüften Programme und Tools nutzen sowie die hierzu formulierten Empfehlungen befolgen, dürfen sie davon ausgehen, dass Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind.

Grundsätzlich stellen sich im Bereich Digitalisierung die gleichen rechtlichen Fragen wie auch ohne Digitalisierung, allerdings kommen einige Aspekte hinzu oder rücken zumindest stärker in den Fokus. Auf diesen Seiten soll die rechtliche Komplexität aufgezeigt werden. Ziel dieser Darlegungen ist insbesondere, für den Einsatz der zentral eingerichteten Programme und Tools zu werben.

Generell gilt es im Bereich Studium und Lehre zwischen Lehre/Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten und deren Überprüfung zu differenzieren, unabhängig von der Frage digital / nicht digital. Nicht nur im Bereich der Didaktik (Stichwort Constructive Alignment) ist diese Differenzierung relevant, sondern auch im rechtlichen Kontext.

Nutzung der zentral angebotenen Dienste

Lehrende sind rechtlich auf der sicheren Seite, wenn zentral eingerichtete Plattformen und Tools genutzt werden, da insoweit rechtliche Aspekte geprüft wurden (Rechtsgrundlagen zur Datenverarbeitung, Verträge mit den Anbietern, Nutzungsbedingungen und Informationspflichten) und es Hinweise und Erläuterungen dazu gibt.

Häufige Fragestellungen (Anrechnung digitale Lehre)

Zur Verdeutlichung der Anrechnung von digitalen Lehrveranstaltungen im Rahmen der Lehrverpflichtungsordnung finden Sie zwei Dokumente.

  • Langversion: In der Langversion des Merkblatts wird die Anrechnung von digitalen Lehrveranstaltungen im Rahmen der Lehrverpflichtungsordnung detailliert erläutert und es werden die rechtlichen Grundlagen dargestellt.
  • Kurzversion: In der Kurzfassung des Merkblatts finden Sie eine zusammenfassende Darstellung der relevanten Inhalte, um als Lehrende einen Überblick über die Anrechnung zu erhalten.

Häufige Fragestellungen (Lehre/Vermittlung)

Informationen hierzu finden Sie auf der Informationsseite zum Urheberrecht.

Informationen hierzu finden Sie auf der Informationsseite zum Urheberrecht.

Häufige Fragestellungen (Prüfung/Überprüfung)

Informationen hierzu finden Sie auf der Informationsseite zum Prüfungsrecht.

Informationen hierzu finden Sie auf der Informationsseite zum Prüfungsrecht.

Informationen hierzu finden Sie auf der Informationsseite zum Prüfungsrecht.

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