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Ein­schrei­bung

Wie funk­tio­niert die Ein­schrei­bung?

Menschen stehen vor Schließfächern
Uni­ver­si­tät Bie­le­feld
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Ein­schrei­bung

Zum Se­mes­ter­be­ginn schrei­ben sich die neuen Stu­die­ren­den an einer Hoch­schu­le ein. Damit wer­den aus Stu­di­en­be­wer­ber*innen Stu­die­ren­de. Die Ein­schrei­bung - auch Im­ma­tri­ku­la­ti­on ge­nannt - er­folgt in der Regel für einen Stu­di­en­gang der aus einem oder meh­re­ren Fä­chern be­steht. Für die Ein­schrei­bung müs­sen be­stimm­te Vor­aus­set­zun­gen er­füllt sein und Nach­wei­se er­bracht wer­den. Au­ßer­dem müs­sen un­be­dingt die Ein­schrei­bungs­fris­ten ein­ge­hal­ten wer­den. Wie die Ein­schrei­bung genau funk­tio­niert, steht in un­se­ren An­lei­tun­gen.

Wer schon ein­ge­schrie­ben ist, muss sich für jedes neue Se­mes­ter zu­rück­mel­den.

Jetzt ein­schrei­ben

Ein­schrei­bungs­ver­fah­ren

An der Uni­ver­si­tät Bie­le­feld er­folgt die Ein­schrei­bung voll­stän­dig di­gi­tal mit­tels der „Online-​Immatrikulation“.

Die Online-​Immatrikulation und der Upload der ent­spre­chen­den Do­ku­men­te muss in­ner­halb der Ein­schreib­frist voll­stän­dig ab­ge­schlos­sen sein.

Eine Ein­schrei­bung ist grund­sätz­lich nur als "or­dent­li­che*r" Stu­die­ren­de*r (Haupt­hö­rer*in) mög­lich; so­fern Sie sich als Gast­hö­rer*in oder Zweit­hö­rer*in an der Uni­ver­si­tät be­wer­ben wol­len, sind Be­son­der­hei­ten zu be­ach­ten. 

Wei­ter­hin gibt es Be­son­der­hei­ten bei Stu­di­en­be­wer­ber*innen mit aus­län­di­schen oder fremd­spra­chi­gen Bil­dungs­nach­wei­sen

An­lei­tun­gen

So funk­tio­niert die Ein­schrei­bung an der Uni Bie­le­feld

Unter den fol­gen­den Links fin­den Sie An­lei­tun­gen zur Ein­schrei­bung und In­for­ma­tio­nen zum Nach­rück­ver­fah­ren aus den ent­spre­chen­den Be­schei­den:

Zu­las­sungs­freie 1-​Fach-Bachelor/ Kombi-​Bachelor

Zu­las­sungs­freie Mas­ter­stu­di­en­gän­ge & Mas­ter of Edu­ca­ti­on

Zu­las­sungs­be­schränk­te Kombi-​Bachelor/ Kombi-​Bachelor mit Lehr­amts­op­ti­on und Mas­ter

Zu­las­sungs­be­schränk­te 1-​Fach-Bachelor und 1. ju­ris­ti­sche Prü­fung

Ab­leh­nung/ Nach­rück­ver­fah­ren

Fris­ten für die Ein­schrei­bung

in zu­las­sungs­freie Stu­di­en­gän­ge

Bitte be­ach­ten Sie, dass auch für zu­las­sungs­freie Mas­ter­stu­di­en­gän­ge immer eine frist­ge­rech­te Be­wer­bung er­for­der­lich ist.

Zum Som­mer­se­mes­ter 2025 16.01. – 15.05.2025
Zum Win­ter­se­mes­ter 2024/25 16.07. – 15.11.2024

in zu­las­sungs­be­schränk­te Stu­di­en­gän­ge

Für zu­las­sungs­be­schränk­te Stu­di­en­gän­ge wird Ihnen die je­wei­li­ge Ein­schrei­bungs­frist im Zu­las­sungs­be­scheid (Post­ein­gang Ihres Be­wer­bungs­ac­counts) be­kannt­ge­ge­ben. Falls Sie diese Frist ver­säu­men, wird der Be­scheid ge­gen­stands­los.

Ein­schrei­bungs­un­ter­la­gen

Wel­che Do­ku­men­te müs­sen Sie ein­rei­chen?

Wel­che Do­ku­men­te Sie in der Online-​Immatrikulation hoch­la­den müs­sen, wird Ihnen in der Be­ar­bei­tung dar­ge­stellt. De­tail­lier­te In­for­ma­tio­nen zu die­sen Do­ku­men­ten er­hal­ten Sie zu­sätz­lich auch auf der In­fo­sei­te zum Ein­schrei­bungs­ver­fah­ren.

Vor­aus­set­zun­gen

Ein­schrei­bungs­vor­aus­set­zun­gen sind Be­din­gun­gen, die Be­wer­ber*innen er­fül­len müs­sen, wenn sie sich für einen Stu­di­en­gang an der Uni­ver­si­tät Bie­le­feld ein­schrei­ben möch­ten. Hier­bei wird zwi­schen Zugangs-​ und Zu­las­sungs­vor­aus­set­zun­gen un­ter­schie­den.

Neben der all­ge­mei­nen Hoch­schul­zu­gangs­be­rech­ti­gung (in der Regel das Ab­itur) sind in be­stimm­ten Stu­di­en­gän­gen Vor­aus­set­zun­gen in­halt­li­cher Art zu er­fül­len, um diese stu­die­ren zu kön­nen. Über Zu­gangs­vor­aus­set­zun­gen fin­det auch eine qua­li­ta­ti­ve Aus­wahl statt. Diese sind z.B. Eig­nungs­tests, die man be­stan­den haben muss, um den Stu­di­en­gang stu­die­ren zu kön­nen. Wei­te­re In­for­ma­tio­nen fin­den Sie auf der Seite der Eig­nungs­prü­fun­gen/ be­son­de­re Zu­gangs­vor­aus­set­zun­gen.

Zu­las­sungs­vor­aus­set­zun­gen sind sol­che Vor­aus­set­zun­gen, die zu er­fül­len sind, um in Stu­di­en­gän­gen, in denen nur eine be­schränk­te Zahl von Stu­di­en­plät­zen zur Ver­fü­gung steht (z.B. Orts-​NC-Studiengänge) für einen Stu­di­en­platz aus­ge­wählt zu wer­den. Ty­pi­sche Zulassungs-​ oder Aus­wahl­kri­te­ri­en sind die Ab­itur­durch­schnitts­no­te, die War­te­zeit oder Er­geb­nis­se ent­spre­chen­der Tests oder Aus­wahl­ge­sprä­che.

Wel­che spe­zi­el­len Vor­aus­set­zun­gen für Sie re­le­vant sein könn­ten bzw. wel­che Un­ter­la­gen Sie im De­tail bei der Ein­schrei­bung vor­zu­le­gen haben, kön­nen Sie in den fol­gen­den Klapp­me­nüs nach­se­hen.

Stu­di­en­be­wer­ber*innen mit aus­län­di­schem Bil­dungs­nach­weis be­ach­ten bitte die be­son­de­ren Hin­wei­se und rich­ten Ihre Be­wer­bungs­un­ter­la­gen ent­we­der an Uni-​Assist (Ba­che­lor) oder di­rekt an die Uni­ver­si­tät Bie­le­feld (Mas­ter/ Pro­mo­ti­on).

Wei­ter­hin gibt es Be­son­der­hei­ten bei Stu­di­en­be­wer­ber*innen mit aus­län­di­schen oder fremd­spra­chi­gen Bil­dungs­nach­wei­sen

Bei be­stimm­ten Stu­di­en­gän­gen muss bei der Ein­schrei­bung zu­sätz­lich zu den all­ge­mei­nen Un­ter­la­gen ein fä­cher­spe­zi­fi­scher Nach­weis ein­ge­reicht wer­den. Z. B. über Sprach­kennt­nis­se, mu­si­ka­lisch oder künst­le­ri­sche Eig­nungs­fest­stel­lun­gen, ärzt­li­che At­tes­te oder Gut­ach­ten. Mehr In­for­ma­tio­nen dazu fin­den Sie auf den Sei­ten der Stu­di­en­in­for­ma­tio­nen zu den be­son­de­ren Zu­gangs­vor­aus­set­zun­gen.

 

FAQs zur Ein­schrei­bung

Ba­che­lor:

Eine Be­wer­bung ist immer er­for­der­lich. Bei voll­stän­dig zu­las­sungs­frei­en Be­wer­bungs­an­trä­gen kann je­doch im An­schluss au­to­ma­tisch die Online-​Einschreibung vor­ge­nom­men wer­den.

Mas­ter:

Im Mas­ter ist immer eine Be­wer­bung er­for­der­lich.

Ver­pas­sen Sie die Ein­schreib­frist, die auf dem Zu­las­sungs­be­scheid an­ge­ge­ben ist, ver­liert Ihr Zu­las­sungs­be­scheid seine Gül­tig­keit und Sie kön­nen sich des­halb nicht mehr in dem be­tref­fen­den Fach ein­schrei­ben.

Wenn Sie Ihren Ein­schrei­bungs­an­trag ab­ge­ge­ben haben, je­doch noch keine Se­mes­ter­ge­büh­ren be­zahlt haben und Ihr Stu­di­um nicht auf­neh­men möch­ten, sen­den Sie bitte unter An­ga­be Ihrer per­sön­li­chen Daten eine kurze Nach­richt an das Stu­die­ren­den­se­kre­ta­ri­at und geben Sie an, dass Sie Ihre Ein­schrei­bung zu­rück­zie­hen. Eine te­le­fo­ni­sche Rück­nah­me des Ein­schrei­bungs­an­trags ist nicht mög­lich.

Hier fin­den Sie wei­te­re In­for­ma­tio­nen zum Thema Ex­ma­tri­ku­la­ti­on

Sie kön­nen sich zu­nächst zu­rück mel­den, dann aber bis spä­tes­tens 15.05. per Ta­ges­da­tum im Som­mer­se­mes­ter bzw. bis spä­tes­tens 15.11. im Win­ter­se­mes­ter ex­ma­tri­ku­lie­ren und be­kom­men den So­zi­al­bei­trag an­tei­lig nur zu­rück er­stat­tet; wenn

  • die Uni-​Card, nach­weis­lich nicht für das ent­spre­chen­de Se­mes­ter va­li­diert wurde
  • eine Be­stä­ti­gung Ihrer Fa­kul­tät vor­liegt, dass Sie im je­wei­li­gen Se­mes­ter keine Prü­fungs­leis­tun­gen mehr er­bracht haben oder die Zu­las­sung einer an­de­ren Hoch­schu­le vor­liegt (Zu­las­sungs­be­scheid).

Das Geld für das NRW-​Ti­cket wird ab 01.04. bzw. 01.10. an­tei­lig vom AStA er­stat­tet; bitte wen­den Sie sich daher dies­be­züg­lich an den AStA.

Diese In­for­ma­tio­nen fin­den Sie auch auf dem An­trag auf Ex­ma­tri­ku­la­ti­on, den Sie im For­mu­lar­be­reich des Stu­die­ren­den­se­kre­ta­ria­tes her­un­ter­la­den kön­nen.

 

Wenn Sie Ihren Ein­schrei­bungs­an­trag ab­ge­ge­ben haben, je­doch noch keine Se­mes­ter­ge­büh­ren be­zahlt haben und Ihr Stu­di­um nicht auf­neh­men möch­ten, sen­den Sie bitte unter An­ga­be Ihrer per­sön­li­chen Daten eine kurze Nach­richt an das Stu­die­ren­den­se­kre­ta­ri­at und geben Sie an, dass Sie Ihre Ein­schrei­bung zu­rück­zie­hen. Eine te­le­fo­ni­sche Rück­nah­me des Ein­schrei­bungs­an­trags ist nicht mög­lich.

 

  • Für Ba­che­lor bzw. Erst­ein­schrei­bun­gen gilt:

    Nein. Alle Ein­schrei­bungs­un­ter­la­gen sind frist­ge­recht und voll­stän­dig hoch­zu­la­den. Im­ma­tri­ku­la­tio­nen mit un­voll­stän­di­gen Dokumenten-​Uploads wer­den nicht be­ar­bei­tet.
     
  • Für Mas­ter­ein­schrei­bun­gen gilt:

    Bitte be­ach­ten Sie die Hin­wei­se zu den ein­zu­rei­chen­den Un­ter­la­gen in Ihrem Zu­las­sungs­be­scheid.

Falls das Ba­che­lor­zeug­nis bei der Ein-/Um­schrei­bung in den Mas­ter noch nicht vor­liegt, ist ein Nach­weis über das Be­stehen des Ba­che­lor vom Prü­fungs­amt (4,0 Be­schei­ni­gung, vor­läu­fi­ger Nach­weis über das Be­stehen, etc.) aus­rei­chend. Das Ba­che­lor­zeug­nis (be­glau­big­te Kopie) muss in die­sem Fall im lau­fen­den Se­mes­ter nach­ge­reicht wer­den.

Nach der Ein­schrei­bung

Kon­troll­blatt zur Online-​Immatrikulation

Ansicht Hochschulportal: Kontrollblatt zur Immatrikulation
Hier fin­den Sie das Kon­troll­blatt zur Im­ma­tri­ku­la­ti­on

Wer sich über das Bewerbungs-​ und Sta­tuspor­tal ein­ge­schrie­ben hat, be­kommt – nach Be­ar­bei­tung des An­tra­ges im Stu­die­ren­den­se­kre­ta­ri­at – im Por­tal eine neue erste Seite im sog. Kon­troll­blatt zur Online-​Immatrikulation als PDF-​Dokument be­reit­ge­stellt, auf dem der zu zah­len­de Se­mes­ter­bei­trag, die Bank­ver­bin­dung für die Zah­lung der Se­mes­ter­ge­büh­ren, sowie die (zu­künf­ti­ge) Ma­tri­kel­num­mer und In­for­ma­tio­nen zum Login als Stu­die­ren­de*r ver­merkt sind. So­bald der Se­mes­ter­bei­trag ver­bucht wurde, er­lischt der Be­wer­bungs­zu­gang und die An­mel­dung er­folgt mit der neuen Ma­tri­kel­num­mer und dem selbst ge­setz­ten Pass­wort im Bewerbungs-​ und Sta­tuspor­tal über die Ka­chel „Stu­die­ren­den Login".

Stu­die­ren­de, deren Ein­schrei­bung auf an­de­rem Wege er­folgt ist, er­hal­ten die ent­spre­chen­den In­for­ma­tio­nen auf dem Post­weg.

Für den Fall, dass Sie sich Ihre Ma­tri­kel­num­mer nicht ge­si­chert haben, er­hal­ten Sie als neu ein­ge­schrie­be­ne*r Stu­die­ren­de*r diese In­for­ma­tio­nen noch ein­mal per Mail an die im Por­tal re­gis­trier­te Mail­adres­se, mit dem Be­treff Erste Schrit­te im Cam­pus­ma­nage­ment.

Hilfe & Sup­port

Das Stu­die­ren­den­se­kre­ta­ri­at der Uni Bie­le­feld un­ter­stützt dich gerne bei Fra­gen rund um den Bewerbungs-​ bzw. Ein­schrei­bungs­pro­zess und das Hoch­schul­por­tal.

Ihre Mei­nung ist uns wich­tig!

Da wir un­se­ren Stu­di­en­be­wer­ber*innen gern den best­mög­li­chen Ser­vice bie­ten möch­ten, wür­den wir uns sehr freu­en, wenn Sie sich kurz Zeit neh­men und an un­se­rer Um­fra­ge zum Be­wer­bungs­por­tal teil­neh­men:

Eva­lua­ti­on des Be­wer­bungs­por­tals der Uni­ver­si­tät Bie­le­feld

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