Exmatrikulation
Auf Antrag können Studierende sich exmatrikulieren und damit ihre Einschreibung beenden. Gründe dafür können sein:
Nach der Rückmeldung in das kommende Semester kann nach Semesterbeginn die Exmatrikulation nur zum Semesterende oder mit Tagesdatum erfolgen. Das bedeutet dann auch, dass das Semester auf der Exmatrikulationsbescheinigung und der Studienbescheinigung als Hochschulsemester mitgezählt wird. Ebenso dürfen nach einer Exmatrikulation keine Leistungen mehr erbracht werden.
➥ Hinweise zur Erstattung des Semesterbeitrags nach der Exmatrikulation
Der Antrag auf Exmatrikulation ist im Bewerbungs- und Statusportal zu stellen. Wählen Sie auf der Startseite die "Mein Studium"-Kachel um zum Studienservice-Bereich zu gelangen.
Eine Exmatrikulation von Amts wegen kann verschiedene Gründe haben, z.B.
Vor dieser Exmatrikulation wird seitens der Universität mehrfach über die hinterlegte Mailadresse auf die Rückmeldungsfristen sowie auf die Verspätungsgebühr hingewiesen und über die drohende Exmatrikulation informiert.
Sollten Sie von Amts wegen exmatrikuliert worden sein, möchten aber weiterhin eingeschrieben bleiben, müssen Sie sich schnellstmöglich innerhalb der Rechtsbehelfsfrist (s. Bescheid) zur Klärung an das Studierendensekretariat wenden.
Sollten Sie die Rechtsbehelfsfrist verstreichen lassen, müssen Sie sich innerhalb der geltenden Bewerbungsfristen erneut auf die entsprechenden Studiengänge bewerben. Bereits getätigte Prüfungsleistungen können Ihnen unter Umständen angerechnet werden.
➥ Alle Rückmelde- und Einschreibungsfristen
➥ Alle Informationen zur Rückmeldung
Im Bewerbungs- und Statusportal der Universität Bielefeld steht Ihnen Ihre Exmatrikulationsbescheinigung noch 6 Monate nach Exmatrikulation unter Studienservice > Bescheinigungen zum Download zur Verfügung.
Sollte Ihre Exmatrikulation länger als 6 Monate zurückliegen, kontaktieren Sie bitte das Studierendensekretariat.
Siehe auch ➥ Ich bin nicht mehr eingeschrieben. Welche Gründe kann es dafür geben?
Falls Sie auf die Rückmeldeaufforderung sowie die Hinweismails nicht reagieren, werden Sie ca. Mitte November (rückwirkend zum 30.09.) bzw. ca. Mitte Mai (rückwirkend zum 31.03.) automatisch exmatrikuliert.
Sie können aber auch einen Antrag auf Exmatrikulation im Bewerbungs- und Statusportal stellen.
Als Bestätigung wird Ihnen die Exmatrikulationsbescheinigung im Servicebereich des Bewerbungs- und Statusportals bereitgestellt. Das Dokument finden Sie unter Bescheinigungen und können es von dort ausdrucken oder herunterladen.
Für das Abwarten auf Prüfungsergebnisse bzw. die Zeugnisbeantragung müssen Sie nicht mehr eingeschrieben bzw. für das kommende Semester zurückgemeldet sein. Wichtig ist, dass bis zum Ende dieses Semesters alle Prüfungsleistungen erbracht wurden. Sie können aber in dem Semester, in dem Sie das Zeugnis ausgehändigt bekommen, noch eingeschrieben bleiben, wenn Sie dies möchten.
Falls Sie auf die Rückmeldeaufforderung sowie die Hinweismails nicht reagieren, werden Sie ca. Mitte November (rückwirkend zum 30.09.) bzw. ca. Mitte Mai (rückwirkend zum 31.03.) automatisch exmatrikuliert.
Sie können aber auch einen Antrag auf Exmatrikulation im Bewerbungs- und Statusportal stellen.
Als Bestätigung wird Ihnen die Exmatrikulationsbescheinigung im Servicebereich des Bewerbungs- und Statusportals bereitgestellt. Das Dokument finden Sie unter Bescheinigungen und können es von dort ausdrucken oder herunterladen.
Im Bewerbungs- und Statusportal können Sie über das ≡ Burgermenü → "Studienservice" → Tab "Zahlungen" über den Button "Beiträge erstatten" eine (anteilige) Erstattung des gezahlten Beitrags beantragen.
Wenn Sie Ihren Einschreibungsantrag abgegeben haben, jedoch noch keine Semestergebühren bezahlt haben und Ihr Studium nicht aufnehmen möchten, senden Sie bitte unter Angabe Ihrer persönlichen Daten eine kurze Nachricht an das Studierendensekretariat und geben Sie an, dass Sie Ihre Einschreibung zurückziehen. Eine telefonische Rücknahme des Einschreibungsantrags ist nicht möglich.