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FAQs zum Teil­nah­me­ma­nage­ment von Lehr­pla­ner*innen und Leh­ren­den

FAQs zum Teil­nah­me­ma­nage­ment

FAQs zum eKVV-​Teilnahmemanagement von Leh­ren­den

Die Nut­zung des Teil­nah­me­ma­nage­ments ist nicht für alle Ver­an­stal­tun­gen sinn­voll.

Vor­tei­le

  • Bei der Leis­tungs­mel­dung sind bei ak­ti­vier­tem Teil­nah­me­ma­nage­ment die als "drin" mar­kier­ten Stu­die­ren­den vor­ausge­wählt. Dar­über hin­aus kön­nen Sie nur über das Teil­nah­me­ma­nage­ment auch Stu­die­ren­de zu Ihrer Teil­nah­me­lis­te hin­zu­fü­gen.
  • Über das Teil­nah­me­ma­nage­ment kön­nen Sie die Mail­ver­tei­ler be­gren­zen. Sie er­hal­ten dann drei Ver­tei­ler, näm­lich "drin", "nicht-​drin", oder den Standard-​Verteiler aller Stu­die­ren­den, die die Ver­an­stal­tung im Stun­den­plan haben.
  • Be­gren­zung des Zu­griffs auf die Lern­platt­for­men auf als "teil­neh­mend" mar­kier­te Stu­die­ren­de

Nach­teil

Durch die Nut­zung des eKVV Teil­nah­me­ma­nage­ments ent­steht Ihnen Auf­wand durch die Ver­pflich­tung zur Pfle­ge der Teil­nah­me­lis­ten im eKVV: Wenn Teil­neh­mer*innen zu Ihrer Ver­an­stal­tung hin­zu­kom­men, so ist es Ihre Auf­ga­be, die­sen Stu­die­ren­den auch den Zu­gang bzw. die Teil­ha­be an den für die Ver­an­stal­tung re­le­van­ten In­for­ma­tio­nen zu geben. Es reicht nicht mehr, wenn sich die Stu­die­ren­den selbst die Ver­an­stal­tung in ihren eKVV-​Stundenplan set­zen.

 

Als Leh­ren­den steht Ihnen das Teil­nah­me­ma­nage­ment im eKVV mit Be­ginn der Ver­an­stal­tungs­zeit zur Ver­fü­gung, und zwar erst dann, wenn der erste Ver­an­stal­tungs­ter­min statt­fin­det. Sie kön­nen also frü­hes­tens nach dem ers­ten Ver­an­stal­tungs­ter­min die Teil­nah­me­lis­te über das Teil­nah­me­ma­nage­ment be­ar­bei­ten.

In Ein­zel­fäl­len kann es nötig sein, die Teil­nah­me­lis­te schon vor dem ers­ten Ver­an­stal­tungs­ter­min zu be­ar­bei­ten, z.B. bei Block­ver­an­stal­tun­gen oder wenn der Per­so­nen­kreis schon vor­her fest­steht und Sie den Stu­die­ren­den vorab Zu­griff auf Lehr­ma­te­ria­li­en geben wol­len, die nur einem be­grenz­ten Teil­neh­mer*in­nen­kreis zur Ver­fü­gung ste­hen soll.

Spre­chen Sie in die­sem Fall die Be­leg­ma­na­ger*innen in Ihrer Fa­kul­tät, oder den BIS-​Support an.

Leh­ren­de und deren Se­kre­ta­ria­te fin­den auf der Seite "Meine Ver­an­stal­tun­gen" einen Link zum Teil­nah­me­ma­nage­ment jeder Ver­an­stal­tung, die ihnen im eKVV zu­ge­ord­net ist.

Hier geht es di­rekt zur Seite "Meine Ver­an­stal­tun­gen"

Ver­ga­be­ver­fah­ren zur Platz­ver­ga­be für teil­nah­me­be­schränk­te Ver­an­stal­tun­gen wer­den in­ner­halb der Fa­kul­tät bzw. des Fa­ches durch­ge­führt. Ver­ant­wort­lich sind dafür Per­so­nen, die die Ver­fah­ren für die ge­sam­te Fa­kul­tät bzw. das Fach durch­füh­ren, oder die ein­zel­nen Leh­ren­den. Die Platz­ver­ga­be für teil­nah­me­be­schränk­ten Ver­an­stal­tun­gen ist an recht­li­che Rah­men­be­din­gun­gen ge­bun­den, die in der BPO oder den Mas­ter­prü­fungs­ord­nun­gen for­mu­liert sind.

Für Sie als Leh­ren­den bzw. als Leh­ren­de stellt das Teil­nah­me­ma­nage­ment im We­sent­li­chen eine Mög­lich­keit dar, die tat­säch­lich an einer Ver­an­stal­tung teil­neh­men­den Stu­die­ren­den zu do­ku­men­tie­ren.

Das Teil­nah­me­ma­nage­ment ist keine Funk­ti­on, um Stu­die­ren­de aus Ver­an­stal­tun­gen "raus­zu­wer­fen". Wenn Sie einer Stu­die­ren­den "nicht drin" geben, be­hält sie die ent­spre­chen­de Ver­an­stal­tung den­noch im Stun­den­plan, bis sie sie ei­gen­hän­dig löscht. Der Sta­tus "nicht teil­neh­mend" wird dabei im Stun­den­plan an­ge­zeigt.

Es kann sein, dass Sie für eine Ihrer Ver­an­stal­tun­gen das Teil­nah­me­ma­nage­ment aktiv vor­fin­den, weil Ihre Ver­an­stal­tung in ein fakultäts-​ oder fach­wei­tes Ver­ga­be­ver­fah­ren von Ver­an­stal­tungs­plät­zen ein­be­zo­gen ist.

Für den Fall, dass in Ihrer Ver­an­stal­tung alle Stu­die­ren­den einen Platz er­hal­ten konn­ten, müs­sen Sie das Teil­nah­me­ma­nage­ment nicht un­be­dingt wei­ter nut­zen. Sie kön­nen es selbst wie­der ab­schal­ten, damit Sie kei­nen zu­sätz­li­chen Pfle­ge­auf­wand haben. Fin­den Sie al­ler­dings Stu­die­ren­de auf der War­te­lis­te oder unter dem Punkt "Nicht teil­nah­mend" vor, soll­ten Sie un­be­dingt Kon­takt zu den Kol­leg*innen in Ihrer Fa­kul­tät auf­neh­men, die die Platz­ver­ga­be vor­ge­nom­men haben und sich er­kun­di­gen, wie Sie mit den zu­ge­wie­se­nen Plät­zen um­ge­hen soll­ten.

Wenn Sie das Teil­neh­mer­ma­nage­ment wie­der ab­schal­ten, wer­den alle ein­ge­tra­ge­nen In­for­ma­tio­nen, die den Teil­nah­me­sta­tus von Stu­die­ren­den be­tref­fen, in­ak­tiv. Das heißt z.B., dass der ent­spre­chend be­ar­bei­te­te E-​Mailverteiler sich dann nicht mehr nut­zen lässt und den Stu­die­ren­den in ihrer Stun­den­pla­n­an­sicht kein Teil­nah­me­sta­tus mehr an­ge­zeigt wird.

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