Sexualisierte Belästigung, Diskriminierung und Gewalt ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, das auch wissenschaftliche Einrichtungen betrifft. Sie kann in vielen Formen auftreten, daher kann es keine abschließende Auflistung geben. Beispiele sind: sexuell anzügliche, oft zweideutige, Sprüche, wiederholte körperliche, zufällig erscheinende Annäherungen oder der Versand pornografischer Darstellungen. Sexualisierte Belästigung, Diskriminierung und Gewalt kann eindeutig sein, z.B. wenn ein*e Täter*in ein „Nein“ nicht akzeptiert hat und eine damit klar aufgezeigte Grenze übertreten hat.
Oft sind die Situationen aber unklarer. Es ist ein „mulmiges“ Gefühl da, dass etwas nicht stimmt. Betroffene fragen sich: „Was ist passiert?“ oder „Übertreibe ich und stelle mich an?“ Sie sind sich unsicher, ob man die Vorkommnisse überhaupt thematisieren sollte. Andere wollen das Erlebte offen ansprechen, wissen jedoch nicht, wer die richtigen Ansprechpersonen sind, was ihre Handlungsmöglichkeiten sind und wie die Prozesse an der Universität Bielefeld aussehen. Hierfür legt die Richtlinie der Universität gegen Sexualisierte Belästigung, Diskriminierung und Gewalt die Basis.
Bei allen Fällen von und Erfahrung mit sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt berät und unterstützt die Anlaufstelle Belästigungs- und Diskriminierungserfahrung. Neben persönlicher und vertraulicher Beratung, informiert die Anlaufstelle über Handlungsmöglichkeiten innerhalb der Universität und kann Meldungen direkt aufnehmen.
Je nach Situation und eigenen Bedürfnissen stehen Betroffenen immer folgende Möglichkeiten offen:
Beratung: Die geschulten Mitarbeiter*innen der Beratungsstellen reflektieren mit den Ratsuchenden gemeinsam den Vorfall, unterstützen sie in psychosozialer Hinsicht und helfen bei der Entscheidung bezüglich möglicher weiterer Schritte.
Meldung: Betroffene oder Zeug*innen können bei der Anlaufstelle Belästigung- und Diskriminierungserfahrung sowie Vorfälle von sexualisierter Belästigung, Diskriminierung oder Gewalt melden. Dies kann namentlich oder anonym geschehen. Sanktionen können auf dieser Grundlage nicht eingeleitet werden.
Beschwerde: Eine Beschwerde leitet ein hochschulinternes juristisches Verfahren ein. Wird bei der umfassenden Beschwerdeprüfung Fehlverhalten festgestellt, können Maßnahmen bzw. Sanktionen gegen den oder die Täter*in verhängt werden. Eine Beschwerde ist nur unter Angabe des vollständigen Namens möglich.
Jegliche Form von sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt ist an der Universität Bielefeld verboten. Kommt es dennoch zu Vorfällen, ermutigt und unterstützt die Universität Betroffene darin Hilfe in Anspruch zu nehmen und mögliche weitere Schritte einzuleiten.
Die Anlaufstelle Belästigungs- und Diskriminierungserfahrung bietet:
Die Selbstbestimmtheit der betroffenen Person ist dabei die oberste handlungsleitende Maxime.
Wer kann sich an die Anlaufstelle wenden?
Kontakt:
Heidrun Kuhnt
Raum: UHG-M5-119
Erstkontakt vorzugsweise per Mail, Antwort erfolgt kurzfristig, in der Regel binnen 24 Stunden
Tel.: 0521-106-67636
E-Mail: diskriminierungserfahrungen@uni-bielefeld.de
Beratungssprachen: Deutsch, Englisch
Alle Beratungsstellen (s.u.) bieten:
Die Selbstbestimmtheit der betroffenen Person ist dabei die oberste handlungsleitende Maxime. Eine Anfrage für ein (vertrauliches) Beratungsgespräch löst keine Meldung oder Beschwerde aus.
Wen berät die ZSB?
Kontakt
Wen berät die Beratungsstelle?
Kontakt
Wen berät der Frauennotruf?
Kontakt
Welche Vorfälle kann ich melden?
Sexualisierte Belästigung, Diskriminierung und Gewalt kann in vielen Formen auftreten, daher kann es keine abschließende Auflistung geben. Vorfälle können beispielsweise grenzüberstreitendes Verhalten von Personen (auch im digitalen Raum), sexistische Plakate bzw. Werbung auf dem Campus (auch beschmierte Plakate), Kameras auf Toiletten oder mangelnder Sichtschutz bei Umkleiden sein.
Wer kann einen Vorfall melden?
Wo und wie melde ich einen Vorfall?
Was bewirkt eine Meldung?
Meldungen zu strukturellen und infrastrukturellen Vorfällen werden an die zuständigen Stellen innerhalb der Universität weitergeleitet. Meldungen über Personen werden gesammelt. Sanktionen können durch eine Meldung nicht eingeleitet werden. Auf Grundlage der Meldungen wird ein jährlicher Bericht für das Rektorat erstellt. Das Rektorat entscheidet über weitergehende Maßnahmen.
Kontakt
diskriminierungserfahrungen@uni-bielefeld.de
Eine Beschwerde hat das Ziel Geschehnisse umfassend aufzuarbeiten. Die Universität ist dazu verpflichtet eine offizielle Sachverhaltsaufklärung durchzuführen. In der Beschwerdeprüfung festgestelltes Fehlverhalten wird in geeigneter Weise geahndet.
Wie beschwere ich mich? Was sollte in der Beschwerde stehen?
Was ist eine offizielle Beschwerdeprüfung und wie läuft diese ab?
Was bedeutet eine Beschwerde für (mich als) die beschwerdeführende Person?
Wer kann sich an die Beschwerdestellen wenden?
An wen wende ich mich, wenn ich eine Beschwerde einreichen will?
Kontakt:
Für Belange von Studierenden:
Justitiariat des Dezernats Studium und Lehre (SL): Achim Schade
Erstkontakt vorzugsweise per Mail, Antwort erfolgt kurzfristig
Tel.: 0521 106-3497
E-Mail: achim.schade@uni-bielefeld.de
Für Belange von Mitarbeiter*innen:
Justitiariat des Dezernats Personal und Organisation (P/O): Katharina Konrad
Erstkontakt vorzugsweise per Mail, Antwort erfolgt kurzfristig
Tel.: 0521 106-87918
E-Mail: katharina.konrad@uni-bielefeld.de