Es wird informiert über einen spezifischen Aspekt im Zusammenhang mit dem Bezug von BAföG - Leistungen.
Wer BAföG - Leistungen erhält, muss Rechenschaft darüber ablegen, ob ordnungsgemäß studiert wurde, um ab dem 5. Fachsemester weiterhin eine Förderung zu erhalten.
Das Gesetz (BAföG) sieht hierzu in § 48 Absatz 1 vor, welche Nachweise vorzulegen sind. In den Bachelorstudiengängen der Universität Bielefeld erfolgt der Nachweis auf Basis einer von der Universität Bielefeld ausgestellten Leistungsbescheinigung. Bescheinigt wird das Erreichen / Nichterreichen der für das maßgebliche Fachsemester üblichen Leistungen bei geordnetem Verlauf der Ausbildung (§ 48 Abs. 1 Nr. 2 BAföG). Diese Bescheinigung wird auch „Formblatt 5“ genannt.
Die Idee des Gesetzgebers ist es, dass Studierende nur dann weiterhin BAföG - Leistungen erhalten sollen, wenn sie bisher ordnungsgemäß („geordnet“) studiert haben und zum Zeitpunkt der Beurteilung ein Abschluss in Regelstudienzeit möglich erscheint. Diese Beurteilung erfolgt durch die Universität. Grundsätzlich kommt es auf den Leistungsstand und die üblichen Leistungen des vierten Fachsemesters an, die im Formblatt 5 bestätigt werden sollen. Legen Studierende innerhalb der ersten vier Monate des vierten Fachsemesters (maßgebend ist der Eingang beim Amt für Ausbildungsförderung) das Formblatt 5 vor, kommt es ausnahmsweise auf die üblichen Leistungen der ersten drei Fachsemester bis zum Ende des dritten Fachsemesters an.
Es findet eine Betrachtung des bisherigen Studienverlaufs statt. Dieser wird abgeglichen mit dem empfohlen Studienverlauf für den jeweiligen (Teil-)Studiengang / die Studiengangsvariante und es wird gefragt, ob es theoretisch (organisatorischen Betrachtung) möglich ist, das Studium in zwei weiteren Fachsemestern, also in Regelstudienzeit abzuschließen.
Für die Bewertung des Leistungsstandes kommt es ausschließlich auf den Vergleich der in den Fächerspezifischen Bestimmungen oder fachspezifischen Prüfungsordnungen und Modulbeschreibungen vorgesehenen Studienleistungen und Modul(teil)prüfungen mit den tatsächlich erbrachten Leistungen an, die auch in der Prüfungsverwaltung dokumentiert werden; Veranstaltungen in denen keine Leistung erbracht wird, werden nicht berücksichtigt.
Konkrete Schritte:
Für jedes Fach / jede Studiengangsvariante wird eine eigene Leistungsbescheinigung ausgestellt und diese wird von Studierenden jeweils beantragt.
Kann in einem Fach keine positive Bescheinigung ausgestellt werden, besteht aber die Möglichkeit, dass in der Gesamtschau aller Fächer ein Studienabschluss in zwei weiteren Fachsemestern gelingt, wird von der* dem Studierenden eine entsprechende Kommunikation veranlasst: Wenn Studierende meinen, dass sie individuell zwar anders studiert haben, es ihnen aber dennoch möglich ist, in Regelstudienzeit abzuschließen, soll dies geprüft werden. Ergibt diese Gesamtschau, dass ein entsprechender Leistungsstand besteht und ein Studienabschluss (organisatorisch) in Regelstudienzeit möglich ist, soll auch in dem kritischen Fach eine positive Leistungsbescheinigung ausgestellt werden, versehen mit dem Zusatz, dass der Leistungsstand „unter Berücksichtigung des Studienstandes in den anderen Fächern“ erreicht wurde.
Kann in einem Kombi-Studiengang nur in einigen Fächern keine positive Leistungsbescheinigung ausgestellt werden, besteht die Möglichkeit eine Gesamtschau zu veranlassen (s. "Wie wird in Kombi-Studiengängen (Mehr-Fächer-Studium) verfahren?"
Sollte es aufgrund von unverschuldeten Umständen in den ersten vier Fachsemestern zu Studienverzögerungen gekommen und deshalb ein Rückstand im Studium entstanden sein, kann unter Umständen eine spätere Vorlage des Leistungsnachweises gem. § 48 BAföG beantragt werden.
Insgesamt prüft das BAföG-Amt, ob weiterhin BAföG - Leistungen bezogen werden können, wenn kein geordnetes Studium vorliegt (zum Beispiel wenn andere anerkannte Gründe für eine Studienverzögerung vorliegen).
Diesbezüglich wenden Sie sich bitte an das BAföG-Amt (Amt für Ausbildungsförderung, https://www.studierendenwerk-bielefeld.de/bafoeg/kontakt-und-beratungszeiten/) oder die studentische Bafögberatung des AStA der Universität (https://www.bafoeg-bielefeld.de).
Wer BAföG - Leistungen erhält soll nach Vorstellung des Gesetzgebers „geordnet“ studieren. Das bedeutet in den Bachelorstudiengängen der Universität Bielefeld im Allgemeinen: