Erläuterungen zur Erbringung von Leistungen und zur Anerkennung
Diese Seite informiert über wesentliche Aspekte zur Leistungserbringung und -dokumentation im Zusammenhang mit ERASMUS+ Aufenthalten. Weitergehende Informationen zu ERASMUS+
Studierende der Universität Bielefeld, die einen Aufenthalt an einer ausländischen Hochschule im Rahmen des ERASMUS+ Programms planen (Outgoings), schließen ein Learning Agreement ab, um festzulegen, welche Veranstaltungen im Ausland besucht und welche Leistungen erbracht werden. Mit der Unterzeichnung verpflichtet sich die Universität Bielefeld, die Leistungen auch entsprechend anzuerkennen. Von daher ist es notwendig, dass bei der Unterzeichnung eines Learning Agreements auch die zuständigen Personen einbezogen werden, die über Anerkennungen in der jeweiligen Studiengangsvariante entscheiden und nicht nur die ERASMUS+ Beauftragen unterzeichnen. Nach dem Auslandsaufenthalt erfolgt die Anerkennung der Leistungen auf dem an der Universität Bielefeld üblichen Weg. Bestandetil des Learning agreements ist ebenfalls die Festelgung für welches Bielefelder Modul / für welche Bielefelder Prüfung im Ausland eine passende Leistung erbracht wird.
Studierende einer anderen ausländischen Hochschule, die einen Aufenthalt an der Universität Bielefeld im Rahmen des ERASMUS+ Programms planen (Incomings), schließen ein Learning Agreement ab, um festzulegen, welche Veranstaltungen an der Universität Bielefeld besucht und welche Leistungen erbracht werden. Mit der Unterzeichnung verpflichtet sich die Universität Bielefeld, diese Leistungen anzubieten, abzunehmen und entsprechend zu dokumentieren.
1. Was kann an der Universität Bielefeld studiert werden?
Studierende (Incomings) können reguläre Module oder Veranstaltungen mit den regulär vorgesehenen Studienleistungen oder Modul(teil)prüfungen absolvieren.
2. Was kann nicht ohne weitere Klärung an der Universität Bielefeld studiert werden?
Abweichungen in jeder Form:
Um im Falle von Punkt 2 dennoch das gewünschte Angebot anbieten zu können, soll wie folgt vorgegangen werden:
Im Learning Agreement soll nicht nur geklärt werden, welche Veranstaltungen besucht werden, sondern mit welcher Leistung diese abgeschlossen werden; dies erfolgt ggf. erst im („zweiten“) Learning Agreement, das vor Ort in Bielefeld angepasst wird. Ebenfalls werden immer die Leistungspunkte angegeben. Rechtsgrundlage für dieses abweichende Vorgehen ist die Prüfungsordnung der Heimathochschule der ERASMUS+ Studierenden in Verbindung mit dem von allen Seiten unterzeichneten Learning Agreement.
ERASMUS+ Studierende erhalten als offizielle Dokumentation ihrer in Bielefeld erbrachten Leistungen und erworbenen Leistungspunkte ein Transcript und keine sonstigen (Papier-)Bescheinigungen. Die Verbuchung erfolgt durch die jeweiligen Lehrenden.
Eine Rechtsgrundlage für die Vergabe für einzelne Leistungen jenseits von Modulen gibt es in NRW nicht. Wenn Leistungspunkte unterhalb von Modulen vergeben werden sollen, bedarf es also hierfür Vereinbarung im Learning Agreement.
Werden „nicht-reguläre“ Leistungen der Universität Bielefeld absolviert, erhält das Learning Agreement neben der Veranstaltung und den Leistungspunkten auch einen Hinweis zur Leistung (Benotung, Leistungsart).
Alle Abweichungen müssen vor Unterzeichnung des Learning Agreements mit den jeweiligen Lehrenden der Universität Bielefeld abgestimmt werden, ob die gewünschte Abweichung umsetzbar ist.
Um eine korrekte Abnahme und Verbuchung der Leistungen sicherzustellen, müssen beteiligte Lehrende und das zuständige Prüfungsamt das Learning Agrrement kennen.
Werden reguläre Studienleistungen der Universität Bielefeld erbracht, werden diese in der Prüfungsverwaltung mit „completed“ gemeldet.
Veranstaltungen ohne Studienleistung, die aber mit einer entsprechenden (Studien-)Leistung abgeschlossen werden sollen, werden im Learning Agreement mit „completed“ gekennzeichnet, entsprechend erfolgt eine Meldung und Verbuchung in der Prüfungsverwaltung.
Veranstaltungen ohne (passende) Prüfung, die mit (anderer) Prüfung abgeschlossen werden sollen, erhalten im Learning Agreement einen Zusatz zur Prüfung: mündliche Prüfung, Klausur, Hausarbeit samt Zeitumfang und Auskunft über benotete oder unbenotete Bewertung.
Alle Prüfungen werden unter Angabe der Prüfungsform und der Leistungspunkte verbucht, nicht als „completed“.
Eine Veranstaltung kann verschiedene Modulzuordnungen haben. ERASMUS+ Studierenden ist über ihre Einschreibung keine Prüfungsordnung / Fächerspezifische Bestimmung zugeordnet. Das bedeutet, es ist nicht festgelegt, nach welcher Modulbeschreibung studiert wird. Somit ist auch unklar, welche der möglichen Leistungsanforderungen Anwendung finden (Modul A: Klausur; Modul B: Mündliche Prüfung)
Insofern kann es auch bei regulären Leistungen erforderlich sein, im Learning Agreement festzulegen, nach welcher Modulbeschreibung studiert wird und mit welcher Leistung die Veranstaltung abgeschlossen wird. Hier bietet sich die Angabe von Modulkürzeln im Learning Agreement an.
Soll in dem Modul Statistik isoliert die Veranstaltung Statistik I absolviert werden, der keine Studien- oder Prüfungsleistung laut Modulbeschreibung zugeordnet ist, muss das Learning Agreement regeln, welche Leistung („completed“ oder Prüfungsform mit oder ohne Benotung) vorgehesehen wird und die Leistungspunkte müssen angegeben werden. Je nach Leistung können auch mehr als die 4 LP laut Modulbeschreibung im Learning Agreement vereinbart werden. Wer hingegen Statistik II mit der regulären Klausur absolvieren will, der absolviert nicht nur Statistik II, sondern das Modul mit 10 LP. Entsprechend sollte im Learning Agreement das Modul mit 10 LP angegeben werden.
In den Modulen des Fachsprachenzentrums sind unbenotete Sprachpraxisprüfungen vorgesehen (Beispiel); diese werden als solche auch für Erasmus-Studierende verbucht. Sollte eine Benotung gewünscht sein, so muss das aus dem Learning Agreement hervorgehen.
Wird ein PunktUm-Modul absolviert, in dem nur Studienleistungen vorgesehen sind, so werden completed-Leitungen verbucht.
Bei der Anerkennung bestehen keine Besonderheiten. Es findet das reguläre Anerkennungsverfahren statt. Wenn Outgoings so studiert haben, wie es das Learning Agreement vorsieht, erfolgt die Anerkennung der Leistungen so, wie es vereinbart wurde.