Im Fokus des Programms stehen studierwillige und -fähige Personen mit Fluchterfahrung, deren Einreise nach Deutschland nicht mehr als fünf Jahre zurückliegt.
Ausgeschlossen sind Personen
Die Vergabe der NRWege-Stipendien erfolgt nach den Richtlinien und aus Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW).
Es werden nur vollständige Bewerbungsunterlagen in das Auswahlverfahren aufgenommen und von einer Auswahlkommission bewertet. Eine Entscheidung wird auf Grundlage der eingereichten Unterlagen getroffen.
Gefördert werden Studierende bzw. Studieninteressierte mit Fluchthintergrund, die ihren Lebensunterhalt nicht ausreichend sichern können und einen erfolgreichen Abschluss an der Universität Bielefeld anstreben.
Folgende Nachweise werden bei der Bewerbung auf ein Vollstipendium über das Online-Formular verlangt:
Das Stipendium richtet sich an Studierende, die mindestens im zweiten Semester an der Universität Bielefeld studieren und dementsprechend bereits Nachweise und -punkte vorweisen können, die eine überdurchschnittliche Studienleistung belegen.
Folgende Nachweise werden bei der Bewerbung auf ein Leistungsstipendium über das Online-Formular von Ihnen verlangt: