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Kontakt

Bitte schreiben Sie uns bei Fragen: refugees@uni-bielefeld.de

Oder besuchen Sie uns in unserer Sprechstunde, werktags im Infopunkt International in der großen Halle, von 11.00 – 13.00 Uhr.

 

Gefördert durch

Logo Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein Westfalen

Voraussetzungen

Im Fokus des Programms stehen studierwillige und -fähige Personen mit Fluchterfahrung, deren Einreise nach Deutschland nicht mehr als fünf Jahre zurückliegt.

  • Asylberechtigte, als Flüchtling oder als subsidiär Schutzberechtigte Anerkannte sowie Menschen, für die ein nationales Abschiebeverbot festgestellt wurde sowie vergleichbare Personen, die über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen (§§ 25 Abs. 1-3, 22, 23 Abs. 1 und 2, 23 Abs. 4, 23a oder 25 Abs. 4, 25 Abs. 5 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
  • Personen, die aufgrund der Massenzustromrichtlinie aufgenommen wurden und ein Aufenthaltsrecht gem. § 24 AufenthG haben.
  • Personen, die eine Ablehnung im Rahmen des BAMF durchgeführten Asylverfahrens erhalten haben, eine Abschiebung aber vorübergehend ausgesetzt wurde (Duldung gem. § 60 a Abs. 2 AufenthG)
  • Personen, die über eine Familienzusammenführung in Deutschland sind, wenn zusätzlich der Aufenthaltsstatus des „Stammberechtigten“ vorliegt (§§29, 30, 31, 32, 34 Abs. 1, 34 Abs. 2, 36)
  • Personen mit einer Niederlassungserlaubnis, die noch nicht länger als 5 Jahre in Deutschland sind. (§36 AufenthG)

Ausgeschlossen sind Personen

  • bei denen eine latente oder unmittelbare Ausreisepflicht besteht (§§ 50 Abs. 1 und 60 a AufenthG)
  • Personen mit einer Aufenthaltsgestattung (§55 AufenthG)
  • Personen mit einem inländischen Bildungsabschluss
  • Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit

Die Vergabe der NRWege-Stipendien erfolgt nach den Richtlinien und aus Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW).

Es werden nur vollständige Bewerbungsunterlagen in das Auswahlverfahren aufgenommen und von einer Auswahlkommission bewertet. Eine Entscheidung wird auf Grundlage der eingereichten Unterlagen getroffen.

Vollstipendium

Gefördert werden Studierende bzw. Studieninteressierte mit Fluchthintergrund, die ihren Lebensunterhalt nicht ausreichend sichern können und einen erfolgreichen Abschluss an der Universität Bielefeld anstreben.

Folgende Nachweise werden bei der Bewerbung auf ein Vollstipendium über das Online-Formular verlangt:

  • Motivationsschreiben, in dem das Studieninteresse und die Unterstützungsnotwendigkeit dargelegt wird
  • Transcript of Records (aktueller Notenspiegel mit Angabe des Notendurchschnitts) oder bei Studienbeginn: Deutschzertifikat mit Note
  • Auflistung belegter Veranstaltungen, aber noch nicht erhaltener Leistungspunkte
  • Nachweis über BAföG-Beantragung oder Bescheid (Zusage/Absage)
  • Leistungsbescheinigung (für eine Bewerbung ab dem 4. Fachsemester)
  • gesellschaftliches Engagement (wenn bereits vorhanden)

Leistungsstipendium

Das Stipendium richtet sich an Studierende, die mindestens im zweiten Semester an der Universität Bielefeld studieren und dementsprechend bereits Nachweise und -punkte vorweisen können, die eine überdurchschnittliche Studienleistung belegen.

Folgende Nachweise werden bei der Bewerbung auf ein Leistungsstipendium über das Online-Formular von Ihnen verlangt:

  • Motivationsschreiben, in dem das Studieninteresse dargelegt wird
  • Transcript of Records (aktueller Notenspiegel mit Angabe des Notendurchschnitts)
  • Auflistung belegter Veranstaltungen, aber noch nicht erhaltener Leistungspunkte
  • Leistungsbescheinigung (für eine Bewerbung ab dem 4. Fachsemester)
  • gesellschaftliches Engagement

Das monatliche Einkommen darf bei einem Leistungsstipendium nur bis zu 934 Euro (einschließlich BAföG) betragen. Bei einem Vollstipendium dürfen keine weiteren Einkünfte erzielt werden.

  • BAföG muss bei der Stipendienvergabe berücksichtigt werden. Bitte reichen Sie deshalb unbedingt eine Kopie Ihres BAföG-Bescheids ein (Nachweis Beantragung, Zusage oder Absage).
  • Sollten Sie rückwirkend von anderer Stelle Finanzierung erhalten (z.B. BAföG oder weitere Stipendien), müssen Sie die jeweilige Stelle über den Erhalt des NRWege-Stipendiums informieren und mit einer Rückforderung rechnen.
  • Falls Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, können Sie sich nach anderen Finanzierungsmöglichkeiten umsehen und sich auch hinsichtlich BAföG beraten lassen.
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