eine Karte für alles!
Die UniCard wird ausgegeben an Studierende (Studierendenausweis) und Mitarbeiter*innen (Dienstausweis) der Universität Bielefeld. Darüber hinaus können auch Gastwissenschaftler*innen (Gastwissenschaftler*innen-Ausweis) sowie externe Nutzer*innen der Bibliothek (Bibliotheksausweis) die UniCard beantragen.
Im Folgenden finden Sie die notwendigen Schritte, um Ihre persönliche UniCard zu erhalten.
Hinweis:
Sollten Sie bereits einmal eine UniCard erhalten haben, die noch nicht gesperrt wurde, müssen Sie diese zunächst am Infopunkt abgeben, bevor eine neue Karte ausgestellt werden kann.
Sollten Sie Ihre UniCard bereits zurückgegeben haben (welche dann gesperrt wurde), schreiben Sie bitte eine kurze Mail an unicard@uni-bielefeld.de und fordern Ihre UniCard an.
Um Ihre UniCard (Studierendenausweis) zu erhalten, sind die folgenden Schritte erforderlich:
Melden Sie sich mit Ihrem Web-Passwort im PRISMA an. Informationen zu Ihrem Login haben Sie mit der "Erste Schritte"-Email bekommen.
Klicken Sie auf die Registerkarte "UniCard" und laden Sie ein aktuelles Lichtbild im Passbildformat, auf dem Sie gut zu erkennen sind, hoch.
Anschließend willigen Sie in die Regelungen zur Nutzung der UniCard ein.
Ihre UniCard wird nun für Sie produziert und kann persönlich am InfoPunkt im Studierenden Service Center abgeholt werden.
Nach Abholung müssen Sie die Karte noch validieren (dabei wird das aktuelle Semesterdatum aufgedruckt), z.B. mit dem Automaten neben dem Infopunkt.
Um Ihre UniCard (Bibliotheksausweis) zu erhalten, sind die folgenden Schritte erforderlich:
Melden Sie sich mit Ihrem Web-Passwort im PRISMA an. Informationen zu Ihrem Login haben Sie mit der "Erste Schritte"-Email bekommen.
Klicken Sie auf die Registerkarte "UniCard" und laden Sie ein aktuelles Lichtbild im Passbildformat, auf dem Sie gut zu erkennen sind, hoch.
Anschließend willigen Sie in die Regelungen zur Nutzung der UniCard ein.
Ihre UniCard wird nun für Sie produziert und kann persönlich am InfoPunkt im Studierenden Service Center abgeholt werden.
Nach Abholung müssen Sie die Karte noch validieren (dabei wird das aktuelle Semesterdatum aufgedruckt), z.B. mit dem Automaten neben dem Infopunkt.
Als neuberufene*r Professor*in können Sie die UniCard bereits nach erfolgter Rufannahme beantragen und nutzen.
Fürhren Sie hierfür bitte die folgenden Schritte durch:
Als neue*r Mitarbeiter*in können Sie die UniCard (Dienstausweis) bereits 2 Wochen vor Ihrem Vertragsbeginn beantragen und nutzen.
Fürhren Sie hierfür bitte die folgenden Schritte durch:
Sie haben noch keine UniCard (Dienstausweis), möchten aber jetzt eine Karte erhalten.
Als Gastwissenschaftler*in können Sie die UniCard bereits 2 Wochen vor Vertragsbeginn beantragen und nutzen.
Voraussetzung dafür ist eine Registrierung durch Fakultäten und Einrichtungen über den Gastwissenschaftler*innenvertrag (Laufzeit bis sechs Monate).
So erhalten Sie die UniCard:
Um Ihre UniCard (Bibliotheksausweis) zu erhalten, sind die folgenden Schritte erforderlich:
Bitte beachten Sie die folgenden Regelungen zur UniCard:
Diese Regelungen stellen lediglich einen Auszug aus den Nutzungsbedingungen dar; die vollständigen Regelungen zur Nutzung der UniCard finden Sie hier.
Im Rahmen einer Rufnamensangabe im Zuge der Erstausstellung (bei erstmaliger Aufnahme eines Studiums) ist die Angabe des gewünschten Rufnamens sowie die Kenntnisnahme und Bestätigung der Risikohinweise und der Haftungsfreistellung durch aktives Setzen des entsprechenden Häkchens in der PRISMA-Seite zur UniCard Beantragung ausreichend. Die Ausstellung der UniCard (Studierendenausweis) erfolgt kostenlos. → Zur detaillierten BITS-Anleitung
Bei einer erstmaligen nachträglichen Rufnamenangabe/-änderung (Sie haben z.B. bereits eine auf Ihren amtlichen Vornamen ausgestellte UniCard) entstehen ebenfalls keine Kosten. Nach der Angabe eines Rufnamens und der Kenntnisnahme und Bestätigung der Risiko- und Haftungshinweise im PRISMA, suchen Sie den InfoPunkt im Studierenden Service Center auf und zeigen den Änderungswunsch dort persönlich an. Informationen zum weiteren Verfahren erhalten Sie dann am Infopunkt.
Bei allen weiteren Änderungen des Rufnamens (bzw. Rückkehr zum amtlichen Vornamen) entstehen jeweils Kosten in Höhe von 10,00 € (Verwaltungspauschale). Für die Ausstellung der UniCard und die Entrichtung der Verwaltungspauschale wenden Sie sich in diesem Fall an die Servicetheke im Bibliotheksdienstleistungszentrum.
Für den Antrag auf Angabe eines Rufnamens sind generell keine weiteren Dokumente bzw. Nachweise (z.B. DGTI-Ergänzungsausweis) notwendig.
Im Rahmen einer Rufnamensangabe im Zuge der Erstausstellung (bei erstmaliger Aufnahme einer Arbeitsstelle an der Universität Bielefeld) ist die Angabe des gewünschten Rufnamens sowie die Kenntnisnahme und Bestätigung der Risikohinweise und der Haftungsfreistellung durch aktives Setzen des entsprechenden Häkchens in der PRISMA-Seite zur UniCard Beantragung ausreichend. → Mehr Informationen
Für eine nachträgliche Vornamens-/ Rufnamensänderung (Sie haben z.B. bereits eine auf Ihren amtlichen Vornamen ausgestellte UniCard) suchen Sie nach der Angabe eines Rufnamens und der Kenntnisnahme und Bestätigung der Risiko- und Haftungshinweise im PRISMA den InfoPunkt im Studierenden Service Center auf zeigen den Änderungswunsch dort persönlich an.
Die UniCard als Dienstausweis ist für Beschäftigte grundsätzlich kostenfrei.
Für den Antrag auf Angabe eines Rufnamens sind generell keine weiteren Dokumente bzw. Nachweise (z.B. DGTI-Ergänzungsausweis) notwendig. Auch wenn die UniCard bei Beschäftigten nur Uni-interne Anwendung findet und nicht z.B. für die Teilnahme am ÖPNV genutzt wird, ist auch hier eine Bestätigung der Risikohinweise und des Haftungsausschlusses für die Ausstellung einer mit einem Rufnamen versehenen UniCard erforderlich.
Im Rahmen einer Rufnamensangabe im Zuge der Erstausstellung der UniCard (Bibliotheksausweis) ist die Angabe des gewünschten Rufnamens sowie die Kenntnisnahme und Bestätigung der Risikohinweise und der Haftungsfreistellung durch aktives Setzen des entsprechenden Häkchens in der PRISMA-Seite zur UniCard Beantragung ausreichend.
Für eine nachträgliche Rufnamenangabe/-änderung (Sie haben z.B. bereits eine auf Ihren amtlichen Vornamen ausgestellte UniCard) suchen Sie nach der Angabe eines Rufnamens und der Kenntnisnahme und Bestätigung der Risiko- und Haftungshinweise im PRISMA die Servicetheke im Bibliotheksdienstleistungszentrum auf zeigen den Änderungswunsch dort persönlich an.
Externe Bibliotheks-Nutzer*innen haben wie schon bei der Erstausstellung auch bei allen weiteren Änderungen des Rufnamens (bzw. Rückkehr zum amtlichen Vornamen) jeweils eine Gebühr in Höhe von 10,00 € (Verwaltungspauschale) an der Servicetheke im Bibliotheksdienstleistungszentrum zu entrichten.
Für den Antrag auf Angabe eines Rufnamens sind generell keine weiteren Dokumente bzw. Nachweise (z.B. DGTI-Ergänzungsausweis) notwendig. Auch wenn die UniCard bei externen UB-Nutzer*innen nur uni-interne Anwendung findet und nicht z.B. für die Teilnahme am ÖPNV genutzt werden kann, ist auch hier eine Bestätigung der Risikohinweise und des Haftungsausschlusses für die Ausstellung einer mit einem Rufnamen versehenen UniCard erforderlich.