zum Hauptinhalt wechseln zum Hauptmenü wechseln zum Fußbereich wechseln Universität Bielefeld Play Search

Erklärung zur Barrierefreiheit für die Suchmaschine BASE

Die Universitätsbibliothek Bielefeld ist bemüht, ihre Website und Online-Angebote unter Wahrung der Vorgaben der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW, Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates) barrierefrei zugänglich zu machen.

Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand für die Suchmaschine BASE der Universitätsbibliothek Bielefeld gemäß BITV NRW.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Suchmaschine BASE ist mit der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) sowie der EU-Richtlinie 2016/2102 und nach WCAG 2.1 Level AA vollständig vereinbar.

Weiterführende Informationen zur Barrierefreiheit an der Universität Bielefeld

Die ZAB ist die zentrale Anlaufstelle rund um die Themen Barrierefreiheit und aktive Partizipation von Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung an der Universität Bielefeld.

Die ZAB bietet Expertise

  • in barrierefreier und diversitätssensibler Hochschulentwicklung
  • in digitaler Barrierefreiheit
  • für Studieninteressierte, Studierende und Lehrende zum Studium mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
  • für Mitarbeiter*innen und Führungskräfte zur Beschäftigung mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 14.09.2021 erstellt. Zuletzt geprüft am 14.09.2021.

Methodik der Prüfung: Selbstbewertung

Feedback und Kontaktangaben

Universitätsbibliothek Bielefeld
Information

E-Mail: info.ub@uni-bielefeld.de

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik kontaktieren. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert.

Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag aus und senden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle.

Kontakt Ombudsstelle

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen

Fürstenwall 25

40219 Düsseldorf

Zum Seitenanfang