Die Universitätsbibliothek Bielefeld ist bemüht, ihre Website und Online-Angebote unter Wahrung der Vorgaben der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW, Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates) barrierefrei zugänglich zu machen.
Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand für die auf der Software Open Journals Systems basierenden Systeme BieJournals (Zeitschriftenplattform der Universitätsbibliothek Bielefeld) und BieColl gemäß BITV NRW.
Die Zeitschriftenplattform BieJournals ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten mit der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) sowie der EU-Richtlinie 2016/2102 nicht vollständig barrierefrei.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Gründe:
Die Umstellung der Workflows im Backend ist in Arbeit, es konnten noch nicht alle Funktionen voll umfänglich barrierefrei bereitgestellt werden. Die noch ausstehenden Anpassungen werden durch den Entwickler PKP (Public Knowledge Project) in den unmittelbar bevorstehenden Versions-Upgrades der OJS-Software vorgenommen, die von uns unverzüglich in unsere BieJournals-Plattform übernommen werden.
Aufgrund der großen Anzahl bereitgestellter PDF-Dokumente und Formularen konnten diese bislang nicht in ein barrierefreies Format überführt werden.
Die ZAB ist die zentrale Anlaufstelle rund um die Themen Barrierefreiheit und aktive Partizipation von Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung an der Universität Bielefeld.
Die ZAB bietet Expertise
Diese Erklärung wurde am 01.02.2023 erstellt. Zuletzt geprüft am 01.02.2023.
Methodik der Prüfung: Selbstbewertung
Universitätsbibliothek Bielefeld
Information
E-Mail: info.ub@uni-bielefeld.de
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik kontaktieren. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert.
Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag aus und senden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle.
Kontakt Ombudsstelle
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf