Die UniCard ist zugleich Bibliotheksausweis und berechtigt Sie zum Entleihen von Medien aus der Universitätsbibliothek und zur Aufgabe von Fernleihbestellungen. Die UniCard ist ein multifunktionaler, elektronisch lesbarer Ausweis im Scheckkartenformat (Weitere Informationen zur UniCard). Bitte bringen Sie Ihre UniCard immer in die Bibliothek mit.
Um Ihre UniCard (Studierendenausweis) zu erhalten, sind die folgenden Schritte erforderlich:
Melden Sie sich mit Ihrem Web-Passwort im PRISMA an. Informationen zu Ihrem Login haben Sie mit der "Erste Schritte"-Email bekommen.
Klicken Sie auf die Registerkarte "UniCard" und laden Sie ein aktuelles Lichtbild im Passbildformat, auf dem Sie gut zu erkennen sind, hoch.
Anschließend willigen Sie in die Regelungen zur Nutzung der UniCard ein.
Ihre UniCard wird nun für Sie produziert und kann persönlich am InfoPunkt im Studierenden Service Center abgeholt werden.
Nach Abholung müssen Sie die Karte noch validieren (dabei wird das aktuelle Semesterdatum aufgedruckt), z.B. mit dem Automaten neben dem Infopunkt.
Studierende mit Behinderungen (GdB mindestens 50 %) erhalten auf Antrag Erleichterungen bei der Ausleihe und Fernleihe unter Vorlage des Schwerbehindertenausweises an der Servicetheke des Bibliotheksdienstleistungszentrums.
Um Ihre UniCard (Bibliotheksausweis) zu erhalten, sind die folgenden Schritte erforderlich:
Melden Sie sich mit Ihrem Web-Passwort im PRISMA an. Informationen zu Ihrem Login haben Sie mit der "Erste Schritte"-Email bekommen.
Klicken Sie auf die Registerkarte "UniCard" und laden Sie ein aktuelles Lichtbild im Passbildformat, auf dem Sie gut zu erkennen sind, hoch.
Anschließend willigen Sie in die Regelungen zur Nutzung der UniCard ein.
Ihre UniCard wird nun für Sie produziert und kann persönlich am InfoPunkt im Studierenden Service Center abgeholt werden.
Nach Abholung müssen Sie die Karte noch validieren (dabei wird das aktuelle Semesterdatum aufgedruckt), z.B. mit dem Automaten neben dem Infopunkt.
Studierende mit Behinderungen (GdB mindestens 50 %) erhalten auf Antrag Erleichterungen bei der Ausleihe und Fernleihe unter Vorlage des Schwerbehindertenausweises an der Servicetheke des Bibliotheksdienstleistungszentrums.
Als neuberufene*r Professor*in können Sie die UniCard bereits nach erfolgter Rufannahme beantragen und nutzen.
Führen Sie hierfür bitte die folgenden Schritte durch:
Professor*innen und wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, die im Besitz einer UniCard sind, können bis zu 3 Personen (z.B. Hilfskräften oder Sekretariatsmitarbeiter*innen) eine Dauervollmacht erteilen, um in ihrem Auftrag Medien in der Bibliothek auszuleihen. Weitere Auskünfte erhalten Sie an der Servicetheke des Bibliotheksdienstleistungszentrums.
Sie haben noch keine UniCard (Dienstausweis), möchten aber jetzt eine Karte erhalten.
Als neue*r Mitarbeiter*in können Sie die UniCard (Dienstausweis) bereits 2 Wochen vor Ihrem Vertragsbeginn beantragen und nutzen.
Führen Sie hierfür bitte die folgenden Schritte durch:
Professor*innen und wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, die im Besitz einer UniCard sind, können bis zu 3 Personen (z.B. Hilfskräften oder Sekretariatsmitarbeiter*innen) eine Dauervollmacht erteilen, um in ihrem Auftrag Medien in der Bibliothek auszuleihen. Weitere Auskünfte erhalten Sie an der Servicetheke des Bibliotheksdienstleistungszentrums.
Als Gastwissenschaftler*in können Sie die UniCard bereits 2 Wochen vor Vertragsbeginn beantragen und nutzen.
Voraussetzung dafür ist eine Registrierung durch Fakultäten und Einrichtungen über den Gastwissenschaftler*innenvertrag (Laufzeit bis sechs Monate).
So erhalten Sie die UniCard:
Um Ihre UniCard (Bibliotheksausweis) zu erhalten, sind die folgenden Schritte erforderlich:
Zu den Ärztlichen Mitarbeiter*innen des UK OWL zählen ausschließlich diejenigen Beschäftigten der Trägerhäuser des UK OWL, die zuvor von der Medizinischen Fakultät autorisiert wurden und namentlich im PEVZ der Universität Bielefeld aufgeführt sind.
Bei der Bereitstellung der Bibliotheksservices für Ärztliche Mitarbeiter*innen des UK OWL werden grundsätzlich zwei Leistungsgruppen mit Zugriff auf unterschiedliche Leistungsportfolios (Leistungsportfolio 1 und 2) unterschieden. Bitte informieren Sie sich dazu auf unserer Fachinformationsseite Medizin.
Wie erhalte ich meine UniCard (Bibliotheksausweis)? | Weitere Informationen |
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Melden Sie sich im PRISMA-Portal an. Ihre PRISMA-Zugangsdaten sollten Ihnen im Rahmen des Onboarding-Prozesses der Medizinischen Fakultät per E-Mail zugeschickt worden sein. Haben Sie keine PRISMA-Zugangsdaten erhalten, wenden Sie sich bitte an den BITS-Support. Klicken Sie in PRISMA auf die Registerkarte "UniCard" und laden Sie ein aktuelles Lichtbild im Passbildformat hoch. Wir empfehlen zudem die Hinterlegung Ihrer aktuellen Anschrift. Willigen Sie anschließend in die Nutzungsbedingungen ein. Jetzt können Sie sich Ihre UniCard vor Ort im Bibliotheksdienstleistungszentrum (BDZ) ausstellen lassen. Bringen Sie dazu Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung mit. Die UniCard ist für Sie kostenlos und während Ihrer Tätigkeit am UK OWL gültig. Möchten Sie Ihre UniCard auch nach Ende Ihrer Tätigkeit am UK OWL weiternutzen, wenden Sie sich bitte an das BDZ. |
Ärztliche Mitarbeiter*innen des UK OWL, die im Besitz einer UniCard sind und Anspruch auf das Leistungsportfolio 1 haben, können bis zu 3 Personen (z.B. Hilfskräften oder Sekretariatsmitarbeiter*innen) eine Dauervollmacht erteilen, um in ihrem Auftrag Medien in der Bibliothek auszuleihen. Weitere Auskünfte erhalten Sie an der Servicetheke des BDZ. |
Wie erhalte ich meine UniCard (Bibliotheksausweis)? | Weitere Informationen |
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Beantragen Sie Ihre UniCard online (beachten Sie zuerst die Informationen auf der rechten Seite) Für die Beantragung der UniCard benötigen Sie ein aktuelles digitales Foto im Passbildformat. Dies laden Sie bei der Selbstregistrierung durch Klick auf das "Stift"-Icon hoch. Die Ausstellung der UniCard kostet 10 Euro. Informationen zur Überweisung des Betrags erhalten Sie am Ende der Selbstregistrierung. Sobald der Betrag bei uns eingegangen ist, erstellen wir Ihre UniCard. Sie werden dann per E-Mail darüber informiert, dass Sie die UniCard abholen können. Bringen Sie zur Abholung Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung mit. |
Wenn Sie bereits als Studierende*r, Beschäftigte*r oder externe*r Nutzer*in eine UniCard hatten, erkundigen Sie sich vorab telefonisch (+49 521 106-4036) oder per E-Mail unter zl.ub@uni-bielefeld.de ob Sie einen neue UniCard beantragen müssen. Minderjährige Nutzer*innen benötigen eine Einverständniserklärung (PDF) ihrer Eltern oder gesetzlichen Vertretung. |
Bitte beachten Sie die folgenden Regelungen zur UniCard:
Diese Regelungen stellen lediglich einen Auszug aus den Nutzungsbedingungen dar; die vollständigen Regelungen zur Nutzung der UniCard finden Sie hier.
Wenn Sie Ihre UniCard verloren haben, sollten Sie die Karte sperren, damit niemand Ihre Karte nutzen kann. Um die UniCard zu sperren, sind die folgenden Schritte erforderlich:
Sie können eine Karte auch persönlich an der Servicetheke des Bibliotheksdienstleistungszentrums sperren lassen.
Gesperrte Karten können nicht wieder entsperrt werden.
Ihre neue UniCard erhalten Sie ebenfalls an der Servicetheke des Bibliotheksdienstleistungszentrums. Für die Neuausstellung bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Die Gebühr für die Ausstellung einer neuen Karte beträgt für Studierende und externe Nutzer*innen 10 Euro. Die Ersatzkarte für Mitarbeiter*innen der Universität ist kostenlos.
Wenn sich noch ein Guthaben auf der verlorenen UniCard befindet, erhalten Sie einen Auszahlungsbeleg für das Studierendenwerk.
Wenn Ihre UniCard nicht mehr funktioniert, erhalten Sie an der Servicetheke des Bibliotheksdienstleistungszentrums oder am infopunkt im Studierenden Service Center kostenlos eine neue Karte.
Bitte bringen Sie die defekte Karte mit.
Wenn sich noch ein Guthaben auf der defekten UniCard befindet, erhalten Sie einen Auszahlungsbeleg für das Studierendenwerk.
Geben Sie Änderungen Ihrer Anschrift bitte im eigenen Interesse umgehend bekannt. Studierende teilen ihre neue Anschrift dem Studierendensekretariat mit, Beschäftigte der Personalabteilung der Universität, externe Nutzer*innen der Servicetheke des Bibliotheksdienstleistungszentrums.
Die Pflege Ihrer persönlichen Daten erfolgt ausschließlich im PRISMA-Portal. Hier können Sie die gewünschte E-Mail-Adresse für die Kommunikation mit der Bibliothek ändern oder das Web-Passwort, das Sie für die Anmeldung am Ausleihkonto benötigen. Für Studierende und Beschäftigte der Universität Bielefeld wird das Web-Passwort auch für weitere Dienste (z.B. das eKVV) verwendet.
Im Rahmen einer Rufnamensangabe im Zuge der Erstausstellung (bei erstmaliger Aufnahme eines Studiums) ist die Angabe des gewünschten Rufnamens sowie die Kenntnisnahme und Bestätigung der Risikohinweise und der Haftungsfreistellung durch aktives Setzen des entsprechenden Häkchens in der PRISMA-Seite zur UniCard Beantragung ausreichend. Die Ausstellung der UniCard (Studierendenausweis) erfolgt kostenlos. → Zur detaillierten BITS-Anleitung
Bei einer erstmaligen nachträglichen Rufnamenangabe/-änderung (Sie haben z.B. bereits eine auf Ihren amtlichen Vornamen ausgestellte UniCard) entstehen ebenfalls keine Kosten. Nach der Angabe eines Rufnamens und der Kenntnisnahme und Bestätigung der Risiko- und Haftungshinweise im PRISMA, suchen Sie den InfoPunkt im Studierenden Service Center auf und zeigen den Änderungswunsch dort persönlich an. Informationen zum weiteren Verfahren erhalten Sie dann am Infopunkt.
Bei allen weiteren Änderungen des Rufnamens (bzw. Rückkehr zum amtlichen Vornamen) entstehen jeweils Kosten in Höhe von 10,00 € (Verwaltungspauschale). Für die Ausstellung der UniCard und die Entrichtung der Verwaltungspauschale wenden Sie sich in diesem Fall an die Servicetheke im Bibliotheksdienstleistungszentrum.
Für den Antrag auf Angabe eines Rufnamens sind generell keine weiteren Dokumente bzw. Nachweise (z.B. DGTI-Ergänzungsausweis) notwendig.
Im Rahmen einer Rufnamensangabe im Zuge der Erstausstellung (bei erstmaliger Aufnahme einer Arbeitsstelle an der Universität Bielefeld) ist die Angabe des gewünschten Rufnamens sowie die Kenntnisnahme und Bestätigung der Risikohinweise und der Haftungsfreistellung durch aktives Setzen des entsprechenden Häkchens in der PRISMA-Seite zur UniCard Beantragung ausreichend. → Mehr Informationen
Für eine nachträgliche Vornamens-/ Rufnamensänderung (Sie haben z.B. bereits eine auf Ihren amtlichen Vornamen ausgestellte UniCard) suchen Sie nach der Angabe eines Rufnamens und der Kenntnisnahme und Bestätigung der Risiko- und Haftungshinweise im PRISMA den InfoPunkt im Studierenden Service Center auf zeigen den Änderungswunsch dort persönlich an.
Die UniCard als Dienstausweis ist für Beschäftigte grundsätzlich kostenfrei.
Für den Antrag auf Angabe eines Rufnamens sind generell keine weiteren Dokumente bzw. Nachweise (z.B. DGTI-Ergänzungsausweis) notwendig. Auch wenn die UniCard bei Beschäftigten nur Uni-interne Anwendung findet und nicht z.B. für die Teilnahme am ÖPNV genutzt wird, ist auch hier eine Bestätigung der Risikohinweise und des Haftungsausschlusses für die Ausstellung einer mit einem Rufnamen versehenen UniCard erforderlich.
Im Rahmen einer Rufnamensangabe im Zuge der Erstausstellung der UniCard (Bibliotheksausweis) ist die Angabe des gewünschten Rufnamens sowie die Kenntnisnahme und Bestätigung der Risikohinweise und der Haftungsfreistellung durch aktives Setzen des entsprechenden Häkchens in der PRISMA-Seite zur UniCard Beantragung ausreichend.
Für eine nachträgliche Rufnamenangabe/-änderung (Sie haben z.B. bereits eine auf Ihren amtlichen Vornamen ausgestellte UniCard) suchen Sie nach der Angabe eines Rufnamens und der Kenntnisnahme und Bestätigung der Risiko- und Haftungshinweise im PRISMA die Servicetheke im Bibliotheksdienstleistungszentrum auf zeigen den Änderungswunsch dort persönlich an.
Externe Bibliotheks-Nutzer*innen haben wie schon bei der Erstausstellung auch bei allen weiteren Änderungen des Rufnamens (bzw. Rückkehr zum amtlichen Vornamen) jeweils eine Gebühr in Höhe von 10,00 € (Verwaltungspauschale) an der Servicetheke im Bibliotheksdienstleistungszentrum zu entrichten.
Für den Antrag auf Angabe eines Rufnamens sind generell keine weiteren Dokumente bzw. Nachweise (z.B. DGTI-Ergänzungsausweis) notwendig. Auch wenn die UniCard bei externen UB-Nutzer*innen nur uni-interne Anwendung findet und nicht z.B. für die Teilnahme am ÖPNV genutzt werden kann, ist auch hier eine Bestätigung der Risikohinweise und des Haftungsausschlusses für die Ausstellung einer mit einem Rufnamen versehenen UniCard erforderlich.
Wenn Sie Ihr Passwort zum Login in PRISMA vergessen haben oder nicht kennen, klicken Sie auf den Link "Passwort neu setzen" auf der Anmeldeseite des PRISMA-Portals.
Externe Nutzer*innen können sich auch an die Servicetheke des Bibliotheksdienstleistungszentrums wenden.