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Personalrat

© Universität Bielefeld
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Sektretariat

Eva Krämer-Kalmarfi

Büro: L4-105
Telefon: 0521 106.6890
E-Mail: pr@uni-bielefeld.de


Olga Mantovanelli

Büro: L4-106
Telefon: 0521 106.3147
E-Mail: pr@uni-bielefeld.de

Bürozeiten: Variabel. Bitte eine E-Mail senden oder telefonisch Kontakt aufnehmen.

An der Universität Bielefeld gibt es weitere wichtige Vertretungen und Ansprechpartner*innen:

Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) kümmert sich um die besonderen Belange der jugendlichen Beschäftigten (bis 18 Jahre) und um alle Auszubildenden.

Gleichstellungsbeauftragte

Die Gleichstellungsbeauftragte ist eine qua Gesetz geschaffene Stelle zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern. An der Universität Bielefeld werden im Gleichstellungsbüro alle Aktivitäten dazu gebündelt und koordiniert.

Schwerbehindertenvertretung (SBV)

Die Schwerbehindertenvertretung Vertritt die Interessen aller Schwerbehinderten und diesen gleichgestellten Personen. Dazu hat die SBV weitreichende Rechte und nimmt z.B. auch an Vorstellungsgesprächen teil.

Personalrat der wissenschaftlich Beschäftigten

Der Personalrat der wissenschaftlich Beschäftigten nimmt die Aufgaben der Personalvertretung für alle wissenschaftlich Beschäftigten an der Universität Bielefeld wahr. Die Grundlage auf der er tätig wird und die Einflussmöglichkeiten sind im Prinzip identisch mit denen des Personalrats für die Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung.

Allgemeiner Studienrendenausschuss (AStA)

Der AStA kümmert sich um die besonderen Belange der Studierenden und vertritt ihre Interessen inner- und außerhalb der Universität.

Datenschutzbeauftragte

Die Datenschutzbeauftragte überwacht die Einhaltung der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz und ist in diesem Fragen auch von jedem direkt ansprechbar.

Arbeit, Gesundheit und Sicherheit (AGUS)

Die Stabsstelle Arbeit, Gesundheit und Sicherheit (AGUS) unterstützt den Kanzler bei der Wahrnehmung seier Aufgaben in den Bereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie in Fragen des Umweltschutzes.

Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte (SHK-Rat)

Seit dem 01.10.2014 sieht das Hochschulgesetz NRW in § 46a eine "Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte" vor. Diese Regelung ist durch § 22 der Grundordnung der Universität Bielefeld vom 01.09.2015, geändert am 15.01.2016 und durch § 27 der Wahlordnung der Universität Bielefeld vom 15.02.2016 näher ausgestaltet. Auf dieser Basis wurde im Sommersemester 2016 die Vertretung erstmals gewählt.

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