Das Ende eines langen Verhandlungsweges ist erreicht: die Dienstvereinbarung "Mobiles Arbeiten" wurde am 30.06.2022 unterzeichnet. Damit ist der Rahmen für das Mobile Arbeiten für alle wissenschaftlich Beschäftigten, die nicht der Zeiterfassung unterliegen, geregelt.
Für wissenschaftlich Beschäftigte, die der Zeiterfassung unterliegen, gilt dagegen die Dienstvereinbarung "FlexWork".