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Parität in Gremien

© Universität Bielefeld

Parität in Gremien

Geschlechtergerecht besetzt ­– mit gerechtem Ausgleich

Ausgewogen besetzte Gremien treffen ausgewogene Entscheidungen. Damit sind sie eine wesentliche Möglichkeit zur Gestaltung universitärer Strukturen und ein nachhaltiger Beitrag zur Gleichstellung. Alle Geschlechter müssen die gleichen Möglichkeiten haben, mit ihren Anliegen dort vertreten zu sein. Denn Gremien entscheiden über die Auswahl von Personen und sind auch Orte des Informationstransfers. Alle Gremien und Kommissionen der Universität Bielefeld sollen zu 50 % mit Frauen besetzt sein. Das Paritätsgebot gilt auch für sämtliche Wahllisten. Das ist im Landesgleichstellungsgesetz (LGG) und im Gleichstellungskonzept der Universität Bielefeld als klares Ziel formuliert. In den letzten Jahren ist der Frauenanteil in Gremien deutlich gewachsen (s.u.). Eine neue Regelung im 2014 reformierten Hochschulgesetz NRW hat diesen Anstieg begünstigt. Gerade Professorinnen aber erleben die Anforderung der Geschlechterparität oft noch als ambivalent, weil ihr Anteil in einigen Fakultäten unter 50% liegt. Sie übernehmen also im Verhältnis häufiger Gremienarbeit als ihre männlichen Kollegen. Das Rektorat hat deshalb ein Entlastungsmodell bei überproportionaler Gremienarbeit für Frauen sowie ein Anreiz- und Kompensationssystem zur Übernahme der Dekaninfunktion aufgelegt. Die Angebote motivieren nicht nur zur Veränderung der Gremienzusammensetzung. Parität ist selbstverständlicher geworden.

Gremienbesetzung Frauenanteile 2018

Gremium Frauenanteil in Prozent
Hochschulrat 50%
Rektorat 33% (Prorektorat: 50%)
Dekanate 15% (ab 10.2018: 43%)
Senat 50%
Dezernate 46%
Berufungskommissionen 50%

 

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