Durch den Umzug in den ersten Bauabschnitt und durch den Freizug des zweiten Bauabschnitts ist die Meldung von Schäden aktuell in den allgemeinen Teil und die Schadensmeldung am ersten Bauabschnitt unterteilt.
Bitte beachten Sie den unten angefügten Leitfaden zur Anzeige von Mängeln und Schäden am ersten Bauabschnitt
Schadensmeldungen wie
senden Sie bitte per Mail an die Leitwarte
In dringenden Fällen melden Sie bitte sofort telefonisch der Zentralen Leitwarte (ZLW)
Sollten Sie Mängel, Störungen oder Änderungen im 1.Bauabschnitt des UHGs anzeigen wollen, sind diese ausschließlich an die folgende E-Mailadresse zu melden:
Dies gilt auch, wenn Sie für den Freizug des 2. Bauabschnittes umziehen und in Ihrem neuen vorläufigen Büro Änderungen anzeigen möchten.
Bei Änderungen ist zwingend ein PSP Element mit anzugeben.
Pro Anzeige ist je eine E-Mail zu senden.
Wichtig ist, dass das Dokument vollständig ausgefüllt ist, um die Abarbeitung zu gewährleisten.
Der Betreff der E-Mail muss sich wie folgt zusammensetzten:
Vorgabe: Melder*in_Raumnummer_Kurztext_Anzeigenlbeschreibung
Beispiel: Max Mustermann_B4-128_Tür schließt nicht richtig
Nur komplett ausgefüllte Dokumente werden durch die Fachabteilung bearbeitet.