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FAQs


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Einstellungsprozess

Das Dezernat P/O kann Einstellungszusagen erstellen, die jedoch in der Regel vorbehaltlich der Gremienbeteiligung und ggfs. vorbehaltlich noch fehlender relevanter Unterlagen erfolgen.

Bitte wenden Sie sich zunächst an Ihre personalverantwortliche Ansprechperson in Ihrem Fachbereich (in den Fakultäten Die Verwaltungsleitung bzw. das Dekanat).

Nein, lediglich Aufenthaltstitel werden in beglaubigter Kopie benötigt.

Englischsprachige Dokumente sind nicht zu übersetzen, ansonsten werden Übersetzungen benötigt.

Dienstweg bedeutet, dass Anträge zunächst über die Verwaltung Ihrer Fakultät (Verwaltungsleitung oder personalverantwortliche Person im Dekanat) gehen, bevor sie zum Dez. P/O gelangen. So wird sichergestellt, dass die Verwaltung der Fakultät einen Überblick über die Personalmaßnahmen hat. Sie ist unser direkter Kontakt zur Fakultät, auch für Rückfragen. Ebenso gehen an Sie gerichtete Schreiben in der Regel zunächst an die Verwaltung der Fakultät bevor Sie zu Ihnen gelangen.

Neben dem Einreichen der Kündigung im Dez. P/O sollten auch die direkte vorgesetzte Person und die Verwaltung Ihrer Fakultät informiert werden.

Bescheinigungen

Die Bescheinigungen werden zur Vervollständigung an das LBV gegeben, die Bearbeitung dort kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

Bescheinigung werden vom Dezernat P/O oder dem LBV ausgestellt. Daher müssten sie beim Dez. P/O beantragt werden.

Dienstreisen ins Ausland

Die Entsendebescheinigung dient der sozialversicherungsrechtlichen Absicherung während des Auslandsaufenthaltes und kann bei Bedarf den dortigen Behörden vorgezeigt werden. Sie stellt aber kein Visum dar, d.h. dieses ist ggfs. zusätzlich zu beantragen.

Aufgrund der Bearbeitungszeiten der gesetzlichen Krankenkassen/DVKA/Deutschen Rentenversicherung sollten Anträge so früh wie möglich gestellt werden, für das EU-Ausland mindestens zwei Wochen, für Drittländer mindestens einen Monat vor Reisebeginn.

Nein, es handelt sich um eine Dienstreise.

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