Das Abschlussmodul 25-BE11 ist verpflichtender Bestandteil im Bachelor of Arts Kernfach Erziehungswissenschaft. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen und Antworten auf häufige Fragen, die sich Studierenden im Zusammenhang mit dem Abschlussmodul, der Bachelorarbeit und dem Studienabschluss stellen. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen des BIE selbstverständlich zur Verfügung.
Nutzen Sie darüber hinaus auch die Homepage des Prüfungsamts Erziehungswissenschaft, um offene Fragen (v.a. zu formalen Themen) zu klären.
Das Abschlussmodul besteht aus zwei Lehrveranstaltungen: einem Seminar in Element 1 und einem Kolloquium in Element 2. Als studienbegleitende Leistung erbringen Sie in beiden Elementen je eine Studienleistung. Den dritten Teil des Abschlussmoduls bildet die Bachelorarbeit als benotete Modulprüfung im Selbststudium. Diese muss thematisch im gewählten Profil angesiedelt sein.
Als Element 1 wählen Sie eine weitere, noch nicht studierte Veranstaltung, aus Ihrem gewählten Profil und vertiefen so einen inhaltlichen Aspekt ihres Profils. Laut Modulbeschreibung wird die Aufgabenstellung und das sich daraus ergebene vorläufige Thema der Bachelor-Arbeit i. d. R. im Kontext dieses Seminars entwickelt. Dies ist allerdings nicht immer möglich, wenn Sie z.B. bereits eine Idee für Ihre Abschlussarbeit haben und kein thematisch passendes Seminar angeboten wird. In diesem Fall wählen Sie eine Veranstaltung im weiteren Kontext des Themas.
Das Kolloquium sollte in dem Semester besucht werden, in dem Sie auch die Bachelorarbeit schreiben möchten. Das Kolloquium dient der Klärung allgemeiner Fragen, Sie haben die Gelegenheit, Exposés oder auch Teilergebnisse Ihrer Arbeiten zu präsentieren und in der Gruppe zu diskutieren.
Voraussetzung ist die abgeschlossene fachliche Basis (Modul 25-BE 1_a, 25-BE2, 25-BE 3_a) und ein abgeschlossenes Profilmodul Ihres gewählten Profils. Dabei ist es unerheblich, ob die Modulprüfung im Profilmodul benotet oder unbenotet erbracht wurde.
Abgeschlossen bedeutet hierbei, dass alle Leistungen von Ihnen erbracht, von den Lehrenden begutachtet wurden und auch bereits in Ihrem Transkript verbucht sind.
Ihre:n Erstgutachter:in suchen Sie sich selbst. Im Folgenden finden Sie ein paar Empfehlungen, damit diese Suche gut gelingt:
Die Aufgabenstellung für die Bachelorarbeit wird von einer Person ausgegeben und betreut (= Erstgutacher:in). Diese und eine weitere Person (= Zweitgutachter:in) lesen und bewerten Ihre Arbeit. Die Personen müssen prüfungsberechtigte Mitarbeiter:innen der Fakultät für Erziehungswissenschaft sein. Als prüfungsberechtigt gelten in der Regel Lehrende, die mindestens eine Veranstaltung im fachwissenschaftlichen und/oder bildungswissenschaftlichen Studiengang anbieten. Die Personen müssen keinen Titel im Sinne eines Doktors oder eines professoralen Titels aufweisen.
Die Bachelorarbeit kann jederzeit im Verlauf des Abschlussmoduls angemeldet werden. Sie können Ihre Arbeit in der Vorlesungszeit oder in der vorlesungsfreien Zeit anmelden. Aber natürlich müssen Sie das mit den Personen für die Gutachten abstimmen.
Das Anmeldeformular für die Bachelorarbeit und auch noch weitere Informationen zu den Formalia und dem Anmeldeverfahren sind auf der Homepage des Prüfungsamtes hinterlegt.
Die Bachelorarbeit hat einen Umfang von 25-30 Seiten.
Die Bearbeitungszeit beträgt 3 Monate und beginnt mit der Ausgabe der Aufgabenstellung und dem sich daraus ergebenen vorläufigen Thema durch die Gutachter:innen. Die Bearbeitungszeit kann in begründeten Fällen verlängert werden, siehe dazu § 16, Abs.2 der Prüfungsrechtlichen Rahmenregelungen.
Für Gestaltung des Textbildes bzw. das Layout Ihrer Arbeit gibt es keine allgemeingültigen Formalia. Orientieren Sie sich bitte an den üblichen Standards für das Anfertigen einer wissenschaftlichen Hausarbeit (z.B. klassische Schriftart, Schriftgröße 10,5 bis 12, eineinhalbfacher Zeilenabstand, ein breiterer Rand). Sie finden auch auf der Homepage des BIE unter „Studientechniken und Zitation“ allgemeine Informationen zum Schreiben von wissenschaftlichen Arbeiten sowie Handouts zum Schreiben von Haus- und Abschlussarbeiten.
Die letzte Seite Ihrer Bachelorarbeit ist die unterschriebene Eigenständigkeitserklärung. Ein Muster Deckblatt sowie eine Muster Eigenständigkeitserklärung finden Sie auf der Homepage des Prüfungsamtes unter Ihrem Studiengang.
Nachdem die Anmeldung im Prüfungsamt eingegangen und bearbeitet ist, werden das Start- und Abgabedatum in der Prüfungsverwaltung sichtbar. Details zur Abgabe der Bachelorarbeit entnehmen Sie der Homepage des Prüfungsamtes.
Die Bachelorarbeit kann auch in Form einer Gruppenarbeit (mit bis zu drei Studierenden) erstellt werden. In diesem Fall muss jede:r der Studierenden eine Eigenständigkeitserklärung beifügen und zusätzlich muss eine Teilungserklärung abgegeben werden, aus der eindeutig hervorgeht, wer welche Teile der Arbeit geschrieben hat. Eine Muster-Teilungserklärung finden Sie auf der Homepage des Prüfungsamtes unter Ihrem Studiengang.
Die Note der Bachelorarbeit wird aus dem arithmetischen Mittel der Bewertung der beiden Gutachter*innen gebildet. Mögliche Ausnahmefälle von dieser Regel finden Sie unter § 15, Abs.5 der Prüfungsrechtlichen Rahmenregelungen. Die Bachelorarbeit kann, wie andere Modulprüfungen auch, beliebig oft wiederholt werden (auch zur Verbesserung der Note).
Bitte bedenken Sie bei der Planung Ihrer Bachelorarbeit folgende Zeitkorridore: Für die Anfertigung Ihrer Bachelorarbeit stehen Ihnen 12 Wochen Bearbeitungszeit zur Verfügung. Danach haben die Gutachter:innen nochmals 6 Wochen Zeit zur Begutachtung der Bachelorarbeit. Eine Abgabe der Arbeit vor Fristende ist möglich, es sollten aber mind. 4 Wochen zwischen Anmeldung und Abgabe liegen. Bedenken Sie dies u.a., wenn Sie innerhalb des aktuellen Semesters fertig werden wollen oder einen Wechsel in den Master planen.
Die aktuellen Fristen zur Bewerbung, Abgabe von Leistungen und Umschreibung sind hier nachzulesen.
Bei einem Übergang zum Master wird die Bachelorarbeit spätestens bis zum Ende des laufenden Semester abgegeben, da ab diesem Zeitpunkt noch 6 Wochen bis zur Umschreibefrist zur Verfügung stehen (die von den Gutachter:innen i.d.R. ausgeschöpft wird). Wenn die Umschreibefrist (15.11. bzw. 15.05.) nicht eingehalten wird, verlieren Sie einen bereits im Zulassungsverfahren erhaltenen Masterplatz. Weitere Informationen zur Umschreibung finden sie hier: Zeugnisantrag und Zeugniserstellung.
Um zum Abschluss Ihres Studiums Ihr Bachelorzeugnis zu erhalten, müssen Sie im Prüfungsamt Ihres Kernfachs und ihres Nebenfachs oder Ihrer beiden Nebenfächer einen Zeugnisantrag stellen. Diesen können Sie in Ihrer Prüfungsverwaltung erstellen lassen. Nähere Informationen zur Zeugnisstellung in der Fakultät für Erziehungswissenschaft finden Sie hier: Zeugnisantrag und Zeugniserstellung.
Allgemeine Informationen zum Master of Arts finden Sie hier. Wenn Sie sich für den Master of Arts Erziehungswissenschaft an der Universität Bielefeld interessieren, müssen Sie sich dafür fristgerecht online bewerben. Dafür benötigen Sie ein vorläufiges oder abschließendes Bachelorzeugnis sowie ggf. noch weitere Bescheinigungen. Auch auf dem vorläufigen Bachelorzeugnis muss eine vorläufige Gesamtnote abgebildet sein. Für Studierende an der Universität Bielefeld gilt, dass Sie über Ihre Prüfungsverwaltung ein Zwischenzeugnis in Kern- und Nebenfach (= Zwischentranskirpt) beantragen können. Das Prüfungsamt Erziehungswissenschaft stellt hierzu hilfreiche Hinweise zur Verfügung. Weitere Hinweise zur technischen Vorgehen finden Sie auf den Hilfeseiten vom BIS. Details finden Sie in den fächerspezifischen Bestimmungen.
Wenn Sie ein Masterstudium anschließen und hierfür BAföG beziehen wollen, wenden Sie sich rechtzeitig an Ihr BAföG-Amt oder die Sozialberatung des AStA. Dort können Sie sich individuell zu den förderungsrechtlichen Vorgaben beim Übergang vom Bachelor- in den Masterstudiengang beraten lassen, um ggf. eine BAföG-Lücke zu vermeiden. Die BAföG-Berater*innen der Fakultät der Erziehungswissenschaft sind die entsprechend zuständigen Mitarbeiter:innen im Prüfungsamt.
Wir informieren Sie nach bestem Wissen und heutigem Stand. Manche Angaben (insb. Fristen oder Sprechzeiten) können sich aber ändern. Deshalb bitten wir Sie, diese erneut zu prüfen, wenn Sie sie benötigen. Nutzen Sie hierfür die Homepage der Uni Bielefeld und/oder die spezifische Homepage der Anlaufstelle, die für Ihr Anliegen zuständig ist. Mit diesen FAQ haben wir die rechtlichen Grundlagen aus den rechtlichen Rahmenregelungen und den Prüfungsordnungen für Sie so aufbereitet, dass sie gut verständlich und leichter nachvollziehbar sind. Natürlich finden Sie alle bindenden Regelungen in den entsprechenden Ordnungen.