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Ab­schluss­mo­dul Mas­ter EW

Campus der Universität Bielefeld
© Uni­ver­si­tät Bie­le­feld

In­for­ma­tio­nen zum Ab­schluss­mo­dul 25-​ME4 im Mas­ter Er­zie­hungs­wis­sen­schaft

Das Ab­schluss­mo­dul 25-​ME4 (oder falls Sie den In­ter­na­tio­nal Track stu­die­ren: 25-​ME4-IT) ist ver­pflich­ten­der Be­stand­teil im Mas­ter of Arts Er­zie­hungs­wis­sen­schaft. Auf die­ser Seite fin­den Sie die wich­tigs­ten In­for­ma­tio­nen und Ant­wor­ten auf häu­fi­ge Fra­gen, die sich Stu­die­ren­den im Zu­sam­men­hang mit dem Ab­schluss­mo­dul, der Mas­ter­ar­beit und dem Stu­di­en­ab­schluss stel­len. Für Rück­fra­gen ste­hen Ihnen die Mit­ar­bei­ter:innen des BIE selbst­ver­ständ­lich zur Ver­fü­gung.   

Nut­zen Sie dar­über hin­aus auch die Home­page des Prü­fungs­amts Er­zie­hungs­wis­sen­schaft, um of­fe­ne Fra­gen (v.a. zu for­ma­len The­men) zu klä­ren.  

Ab­schluss­mo­dul

Das Ab­schluss­mo­dul be­steht aus einem Kol­lo­qui­um (Ele­ment 1) und der Mas­ter­ar­beit als be­no­te­te Mo­dul­prü­fung im Selbst­stu­di­um. Diese muss the­ma­tisch im ge­wähl­ten Pro­fil ver­or­tet sein.  

Laut Mo­dul­hand­buch wird das Ab­schluss­mo­dul im 4. Se­mes­ter stu­diert. Un­ab­hän­gig davon, ob Sie in Re­gel­stu­di­en­zeit stu­die­ren oder nicht, soll­ten Sie das Kol­lo­qui­um un­mit­tel­bar bevor oder wäh­rend Sie Ihre Mas­ter­ar­beit schrei­ben be­su­chen. Im Kol­lo­qui­um stel­len Sie Ent­wür­fe Ihrer Ar­beit zur Dis­kus­si­on und zei­gen so, dass Sie fähig sind, Ihren For­schungs­an­satz zu be­grün­den und gegen Ein­wän­de zu ver­tei­di­gen. Au­ßer­dem soll Sie das Kol­lo­qui­um darin un­ter­stüt­zen, eine Ihren In­ter­es­sen ent­spre­chen­de Ab­schluss­ar­beit zu ent­wer­fen und ge­ge­be­nen­falls im Rah­men von em­pi­ri­schen Un­ter­su­chun­gen zu rea­li­sie­ren. Sie wer­den bei der Aus­wahl und Ver­wer­tung ein­schlä­gi­ger Fach­li­te­ra­tur, bei der Me­tho­den­aus­wahl sowie im Schreib-​ und Prä­sen­ta­ti­ons­pro­zess un­ter­stützt und be­glei­tet. 

In­ter­na­tio­nal Track: Wenn Sie den In­ter­na­tio­nal Track stu­die­ren, müs­sen Sie das Ab­schluss­mo­dul 25-​ME4-IT stu­die­ren. Sie be­su­chen eben­falls ein Kol­lo­qui­um. Ihre Ab­schluss­ar­beit muss im ge­wähl­ten Pro­fil ver­or­tet sein und eine in­ter­na­tio­na­le er­zie­hungs­wis­sen­schaft­li­che Fra­ge­stel­lung be­ar­bei­ten. Zu­stän­dig für die Prü­fung, ob es sich um eine sol­che Fra­ge­stel­lung han­delt, ist die:der Mo­dul­ver­ant­wort­li­che. Eine wei­te­re Be­son­der­heit be­steht darin, dass Ab­schluss­ar­bei­ten im 25-​ME4-IT Modul in deut­scher oder eng­li­scher Spra­che ver­fasst wer­den kön­nen. Soll­ten Sie Ihre Ab­schluss­ar­beit auf Deutsch schrei­ben wol­len, müs­sen Sie min­des­tens einen 3- bis 5-​seitigen eng­lisch­spra­chi­gen Abs­tract ver­fas­sen.   

Vor­aus­set­zung ist, dass die so­ge­nann­te fach­li­che Basis ab­ge­schlos­sen ist. Das heißt, die Mo­du­le 25-​ME1 und 25-​ME2 müs­sen voll­stän­dig er­bracht und im Tran­skript ver­bucht sein.  

Mas­ter­ar­beit

Ihre:n Erst­gut­ach­ter:in su­chen Sie sich selbst. Im Fol­gen­den fin­den Sie ein paar Emp­feh­lun­gen, damit diese Suche gut ge­lingt:

Die Auf­ga­ben­stel­lung und das sich dar­aus er­ge­be­ne vor­läu­fi­ge Thema für die Mas­ter­ar­beit wird von einer Per­son aus­ge­ge­ben und be­treut (= Erst­guta­cher:in). Diese und eine wei­te­re Per­son (= Zweit­gut­ach­ter:in) lesen und be­wer­ten Ihre Ar­beit. Die Per­so­nen müs­sen prü­fungs­be­rech­tig­te Mit­ar­bei­ter:innen der Fa­kul­tät für Er­zie­hungs­wis­sen­schaft sein. Als prü­fungs­be­rech­tigt gel­ten in der Regel Leh­ren­de, die min­des­tens eine Ver­an­stal­tung im fach­wis­sen­schaft­li­chen und/oder bil­dungs­wis­sen­schaft­li­chen Stu­di­en­gang an­bie­ten. Die Per­so­nen müs­sen kei­nen Titel im Sinne eines Dok­tors oder eines pro­fes­so­ra­len Ti­tels auf­wei­sen.

Die Mas­ter­ar­beit kann je­der­zeit im Ver­lauf des Ab­schluss­mo­duls an­ge­mel­det wer­den. Sie kön­nen Ihre Ar­beit in der Vor­le­sungs­zeit oder in der vor­le­sungs­frei­en Zeit an­mel­den. Na­tür­lich müs­sen Sie das mit den Per­so­nen für die Gut­ach­ten ab­stim­men.  

Das An­mel­de­for­mu­lar für die Mas­ter­ar­beit und wei­te­re In­for­ma­tio­nen zu den For­ma­lia und dem An­mel­de­ver­fah­ren sind auf der Home­page des Prü­fungs­am­tes hin­ter­legt.

In­ter­na­tio­nal Track: Bitte be­ach­ten Sie, dass Sie bei der An­mel­dung der Mas­ter­ar­beit im In­ter­na­tio­nal Track neben den Un­ter­schrif­ten bei­der Gut­ach­ter:innen eben­falls die Un­ter­schrift der:des Mo­dul­ver­ant­wort­li­chen be­nö­ti­gen, die:der Ihnen die in­ter­na­tio­na­le Per­spek­ti­ve Ihrer Ab­schluss­ar­beit be­stä­tigt.

Die Mas­ter­ar­beit hat einen Um­fang von ca. 60 Sei­ten.  

Die Be­ar­bei­tungs­zeit be­trägt 20 Wo­chen und be­ginnt mit der Aus­ga­be der Auf­ga­ben­stel­lung und dem sich dar­aus er­ge­be­nen vor­läu­fi­gen Thema durch die:den Erst­gut­ach­ter:in. Die Be­ar­bei­tungs­zeit kann in be­grün­de­ten Fäl­len ver­län­gert wer­den, siehe dazu § 16, Abs.2 der Prü­fungs­recht­li­chen Rah­men­re­ge­lun­gen.  

Für Ge­stal­tung des Text­bil­des bzw. das Lay­out Ihrer Ar­beit gibt es keine all­ge­mein­gül­ti­gen For­ma­lia. Ori­en­tie­ren Sie sich bitte an den üb­li­chen Stan­dards für das An­fer­ti­gen einer wis­sen­schaft­li­chen Haus­ar­beit (z.B. klas­si­sche Schrift­art, Schrift­grö­ße 10,5 bis 12, ein­ein­halb­fa­cher Zei­len­ab­stand, ein brei­te­rer Rand). Sie fin­den auch auf der Home­page des BIE unter „Stu­di­en­tech­ni­ken und Zi­ta­ti­on“ all­ge­mei­ne In­for­ma­tio­nen zum Schrei­ben von wis­sen­schaft­li­chen Ar­bei­ten sowie Handouts zum Schrei­ben von Haus- und Ab­schluss­ar­bei­ten.

Die letz­te Seite Ihrer Mas­ter­ar­beit ist die un­ter­schrie­be­ne Ei­gen­stän­dig­keits­er­klä­rung. Ein Mus­ter Deck­blatt sowie eine Mus­ter Ei­gen­stän­dig­keits­er­klä­rung fin­den Sie auf der Home­page des Prü­fungs­am­tes unter Ihrem Stu­di­en­gang. 

Nach­dem die An­mel­dung im Prü­fungs­amt ein­ge­gan­gen und be­ar­bei­tet ist, wer­den das Start-​ und Ab­ga­be­da­tum in der Prü­fungs­ver­wal­tung sicht­bar. De­tails zur Ab­ga­be der Mas­ter­ar­beit ent­neh­men Sie bitte der Home­page des Prü­fungs­am­tes.

Die Mas­ter­ar­beit kann auch in Form einer Grup­pen­ar­beit (mit bis zu drei Stu­die­ren­den) er­stellt wer­den. In die­sem Fall muss jede:r der Stu­die­ren­den eine Ei­gen­stän­dig­keits­er­klä­rung bei­fü­gen und zu­sätz­lich muss eine Tei­lungs­er­klä­rung ab­ge­ge­ben wer­den, aus der ein­deu­tig her­vor­geht, wer wel­che Teile der Ar­beit ge­schrie­ben hat. Eine Muster-​Teilungserklärung fin­den Sie auf der Home­page des Prü­fungs­am­tes unter Ihrem Stu­di­en­gang.

Die Note der Mas­ter­ar­beit wird aus dem arith­me­ti­schen Mit­tel der Be­wer­tung der bei­den Gut­ach­ter:innen ge­bil­det. Mög­li­che Aus­nah­me­fäl­le von die­ser Regel fin­den Sie unter § 15, Abs.5 der Prü­fungs­recht­li­chen Rah­men­re­ge­lun­gen. Die Mas­ter­ar­beit kann, wie an­de­re Mo­dul­prü­fun­gen auch, be­lie­big oft wie­der­holt wer­den (auch zur Ver­bes­se­rung der Note).

Mas­ter­ab­schluss

Die zeit­li­che Pla­nung des Ab­schluss­mo­duls liegt in Ihrer ei­ge­nen Ver­ant­wor­tung!

Bitte be­den­ken Sie bei der Pla­nung Ihrer Mas­ter­ar­beit fol­gen­de Zeit­kor­ri­do­re: Für die An­fer­ti­gung Ihrer Mas­ter­ar­beit ste­hen Ihnen 20 Wo­chen Be­ar­bei­tungs­zeit zur Ver­fü­gung. Da­nach haben die Gut­ach­ter:innen noch­mals 6 Wo­chen Zeit zur Be­gut­ach­tung der Mas­ter­ar­beit. Eine Ab­ga­be der Ar­beit vor Fris­ten­de ist mög­lich, es soll­ten aber mind. 4 Wo­chen zwi­schen An­mel­dung und Ab­ga­be lie­gen.

Bei­spiel:

Die Ge­samt­no­te im Mas­ter of Arts Er­zie­hungs­wis­sen­schaft er­rech­net sich als das nach Leis­tungs­punk­ten ge­wich­te­te arith­me­ti­sche Mit­tel der Noten aus allen er­brach­ten, be­no­te­ten Mo­dul­prü­fun­gen, die für den Stu­di­en­ab­schluss vor­ge­se­hen sind.  

Um zum Ab­schluss Ihres Stu­di­ums Ihr Mas­ter­zeug­nis zu er­hal­ten, müs­sen Sie einen Zeug­nis­an­trag stel­len. Die­sen kön­nen Sie in Ihrer Prü­fungs­ver­wal­tung er­stel­len las­sen. Der Zeug­nis­an­trag wird nach voll­stän­di­ger Be­ar­bei­tung di­rekt an Ihr Prü­fungs­amt über­mit­telt. Nä­he­re In­for­ma­tio­nen zur Zeug­nis­stel­lung in der Fa­kul­tät für Er­zie­hungs­wis­sen­schaft fin­den Sie hier: Zeug­nis­an­trag und Zeug­nis­er­stel­lung

Hin­weis zum Stand

Letzt­ma­li­ge Be­ar­bei­tung: 22.12.2022

Wir in­for­mie­ren Sie nach bes­tem Wis­sen und heu­ti­gem Stand. Man­che An­ga­ben (insb. Fris­ten oder Sprech­zei­ten) kön­nen sich aber än­dern. Des­halb bit­ten wir Sie, diese er­neut zu prü­fen, wenn Sie sie be­nö­ti­gen. Nut­zen Sie hier­für die Home­page der Uni Bie­le­feld und/oder die spe­zi­fi­sche Home­page der An­lauf­stel­le, die für Ihr An­lie­gen zu­stän­dig ist. Mit die­sen FAQ haben wir die recht­li­chen Grund­la­gen aus den recht­li­chen Rah­men­re­ge­lun­gen und den Prü­fungs­ord­nun­gen für Sie so auf­be­rei­tet, dass sie gut ver­ständ­lich und leich­ter nach­voll­zieh­bar sind. Na­tür­lich fin­den Sie alle bin­den­den Re­ge­lun­gen in den ent­spre­chen­den Ord­nun­gen.

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