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Abschlussmodul Bachelor Bildungswissenschaften G ISP und HRSGe

Campus der Universität Bielefeld
© Universität Bielefeld

Informationen zu den Abschlussmodulen im Bachelor Bildungswissenschaften G ISP und HRSGe

Studierende im Bachelor Bildungswissenschaften Grundschule mit Integrierter Sonderpädagogik studieren verpflichtend das Abschlussmodul 25-ISP10, in welchem die Bachelorarbeit verankert ist. Studierende im Bachelor Bildungswissenschaften mit dem Berufsziel Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen studieren entweder das Abschlussmodul 25-BiWi7 und schreiben ihre Bachelorarbeit in Bildungswissenschaften oder sie schreiben die Bachelorarbeit in einem ihrer Unterrichtsfächer und studieren als sogenanntes „Tauschmodul“ das Modul 25-BiWi4_a.  

Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen und Antworten auf häufige Fragen, die sich Studierende im Zusammenhang mit dem Abschlussmodul, der Bachelorarbeit in Bildungswissenschaften und dem Studienabschluss stellen. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen des BIE selbstverständlich zur Verfügung.  

Nutzen Sie darüber hinaus auch die Homepage des Prüfungsamts Erziehungswissenschaft, um offene Fragen (v.a. zu formalen Themen) zu klären.

Abschlussmodule

Die Abschlussmodule 25-ISP10 (G ISP) und 25-BiWi7 (HRSGe) bestehen formal ausschließlich aus der Bachelorarbeit als benotete Modulprüfung im Selbststudium. Darüber hinaus wird ein freiwilliges Kolloquium zur Unterstützung angeboten. Der Besuch des Kolloquiums ist nicht verpflichtend, wird aber empfohlen. Das Kolloquium sollte in dem Semester besucht werden, in dem Sie auch die Bachelorarbeit schreiben möchten. Das Kolloquium dient der Klärung allgemeiner Fragen, Sie haben Gelegenheit Exposés oder auch Teilergebnisse Ihrer Arbeiten zu präsentieren und in der Gruppe zu diskutieren. 

Die Kolloquien finden Sie im eKVV bei Ihrem bildungswissenschaftlichen Lehrangebot unter „Weitere Veranstaltungen“.

Voraussetzung ist, dass das Einführungsmodul (25-BiWi1_b), das fachliche Grundlagenmodul (25-BiWi2) und das Modul Lernen und Entwicklung (27-BiWi3) abgeschlossen sind. 

Abgeschlossen bedeutet hierbei, dass alle Leistungen von Ihnen erbracht, von den Lehrenden begutachtet wurden und auch bereits in Ihrem Transkript verbucht sind.

Bachelorarbeit

Ihre:n Erstgutachter:in suchen Sie sich selbst. Im Folgenden finden Sie ein paar Empfehlungen, damit diese Suche gut gelingt:

Die Aufgabenstellung für die Bachelorarbeit wird von einer Person ausgegeben und betreut (= Erstgutacher:in). Diese und eine weitere Person (= Zweitgutachter:in) lesen und bewerten Ihre Arbeit. Die Bachelorarbeit wird von einem:r prüfungsberechtigten Lehrenden der Fakultät betreut und einem:r weiteren Lehrenden begutachtet. Als prüfungsberechtigt gelten in der Regel Lehrende, die mindestens eine Veranstaltung im fachwissenschaftlichen und/oder bildungswissenschaftlichen Studiengang anbieten. Die Personen müssen keinen Titel im Sinne eines Doktors oder eines professoralen Titels aufweisen. Falls Sie als G ISP Studierende Ihre Abschlussarbeit in einer Fachdidaktik schreiben, dürfen auch Personen anderer Fakultäten Ihre Abschlussarbeit betreuen, diese müssen aber auch an der Fakultät für Erziehungswissenschaft prüfungsberechtig sein. Nähere Informationen unter „Besondere Vorgaben zur Bachelorarbeit in BiWi G ISP“.

Die Aufgabenstellung und das sich daraus ergebene vorläufige Thema der Bachelorarbeit ergibt sich in der Regel aus dem Kontext eines absolvierten Seminars und muss sich auf den Themenbereich der integrierten Sonderpädagogik beziehen.  

In den meisten Fällen ist die Bachelorarbeit in den Bildungswissenschaften angesiedelt und beide Gutachter:innen stammen aus der Fakultät für Erziehungswissenschaft (Erst- und Zweitgutachten). Es ist aber auch möglich, dass Sie sich thematisch im Bereich Ihrer Fachdidaktik bewegen und eine:n Gutachter:in aus einem Ihrer Unterrichtsfächer wählen (bitte beachten Sie dabei die Vorgaben des Prüfungsamtes). Allerdings wird empfohlen, dass mindestens eine Person für das Gutachten aus der Erziehungswissenschaft stammt. Auch dabei muss sich die Aufgabenstellung auf die integrierte Sonderpädagogik beziehen.

In diesem Fall sind zwei Punkte bei der Organisation zu beachten:

Zum einen muss die Bachelorarbeit muss im Prüfungsamt für Erziehungswissenschaft angemeldet werden. Ob auch eine Anmeldung im Prüfungsamt des anderen Fachs notwendig ist, erfragen Sie bitte bei dem betreffenden Fach. Zum anderen müssen Sie darauf achten, dass die Person in der anderen Fakultät auch an der Fakultät für Erziehungswissenschaft prüfungsberechtigt ist. Dies müssen Sie bei der Person selbst oder im Prüfungsamt für Erziehungswissenschaft erfragen. Sollte die Person noch nicht prüfungsberechtigt sein, aber der Wunsch bestehen, kann geprüft werden, ob eine Prüfungsberechtigung erteilt werden kann. Wenden sie sich auch hierzu bitte an das Prüfungsamt Erziehungswissenschaft. Auf der Homepage des Prüfungsamtes finden Sie eine Liste mit Personen anderer Fakultäten, die in der Erziehungswissenschaft prüfungsberechtigt sind.   

Empfohlen wird dabei, dass ein:e Gutachter:in  aus der Erziehungswissenschaft und eine Person aus der anderen Fakultät stammt. Wer davon das Erst- und wer das Zweitgutachten übernimmt, ist dabei egal. 

Die Bachelorarbeit kann jederzeit im Verlauf des Abschlussmoduls angemeldet werden. Sie können Ihre Arbeit in der Vorlesungszeit oder in der vorlesungsfreien Zeit anmelden. Aber natürlich müssen Sie das mit den Personen für die Gutachten abstimmen.  

Das Anmeldeformular für die Bachelorarbeit und auch noch weitere Informationen zu den Formalia und dem Anmeldeverfahren sind auf der Homepage des Prüfungsamtes hinterlegt.

Die formale Vorgaben zu Ihrer Bachelorarbeit finden Sie in der entsprechenden Modulbeschreibung (25-ISP10 bzw. 25-BiWi7). Sie hat einen Umfang von 25-30 Seiten. Die Bearbeitungszeit beträgt 3 Monate und beginnt mit der Ausgabe die Aufgabenstellung und dem sich daraus ergebenen vorläufigen Thema durch die Gutachter:innen. Die Bearbeitungszeit kann in begründeten Fällen verlängert werden, siehe dazu § 16, Abs.2 der Prüfungsrechtlichen Rahmenregelungen

Für Gestaltung des Textbildes bzw. das Layout Ihrer Arbeit gibt es keine allgemeingültigen Formalia. Orientieren Sie sich bitte an den üblichen Standards für das Anfertigen einer wissenschaftlichen Hausarbeit (z.B. klassische Schriftart, Schriftgröße 10,5 bis 12, eineinhalbfacher Zeilenabstand, ein breiterer Rand). Sie finden auch auf der Homepage des BIE unter „Studientechniken und Zitation“ allgemeine Informationen zum Schreiben von wissenschaftlichen Arbeiten sowie Handouts zum Schreiben von Haus- und Abschlussarbeiten. 

Die letzte Seite Ihrer Bachelorarbeit ist die unterschriebene Eigenständigkeitserklärung. Ein Muster Deckblatt sowie eine Muster Eigenständigkeitserklärung finden Sie auf der Homepage des Prüfungsamtes unter Ihrem Studiengang.

Nachdem die Anmeldung im Prüfungsamt eingegangen und bearbeitet ist, werden das Start- und Abgabedatum in der Prüfungsverwaltung sichtbar. Details zur Abgabe der Bachelorarbeit entnehmen Sie der Homepage des Prüfungsamtes.

Die Bachelorarbeit kann auch in Form einer Gruppenarbeit (mit bis zu drei Studierenden) erstellt werden. In diesem Fall muss jede:r der Studierenden eine Eigenständigkeitserklärung beifügen und zusätzlich muss eine Teilungserklärung abgegeben werden, aus der eindeutig hervorgeht, wer welche Teile der Arbeit geschrieben hat. Eine Muster-Teilungserklärung finden Sie auf der Homepage des Prüfungsamtes unter Ihrem Studiengang.

Die Note der Bachelorarbeit wird aus dem arithmetischen Mittel der Bewertung der beiden Gutachter:innen gebildet. Mögliche Ausnahmefälle von dieser Regel finden Sie unter § 15, Abs.5 der Prüfungsrechtlichen Rahmenregelungen. Die Bachelorarbeit kann, wie andere Modulprüfungen auch, beliebig oft wiederholt werden (auch zur Verbesserung der Note).

Bachelorabschluss

Die zeitliche Planung des Abschlussmoduls liegt in Ihrer eigenen Verantwortung!

Bitte bedenken Sie bei der Planung Ihrer Bachelorarbeit folgende Zeitkorridore: Für die Anfertigung Ihrer Bachelorarbeit stehen Ihnen 3 Monate Bearbeitungszeit zur Verfügung. Danach haben die Gutachter:innen nochmals 6 Wochen Zeit zur Begutachtung der Bachelorarbeit. Eine Abgabe der Arbeit vor Fristende ist möglich, es sollten aber mind. 4 Wochen zwischen Anmeldung und Abgabe liegen. Bitte kalkulieren Sie auch die Zeit der Zeugniserstellung mit ein. Für den Übergang in den M.Ed. beachten Sie bitte die aktuellen Fristen zur Bewerbung, Abgabe von Leistungen und Umschreibung sind hier nachzulesen.

Sollten Sie planen, Ihr Praxissemester im zweiten Mastersemester durchzuführen, gelten beim Übergang in den M.Ed. frühere Fristen zur Umschreibung und damit auch zur letztmöglichen Abgabe von Leistungen. Beachten Sie hierfür bitte die Klappbox „Übergang in den Master of Education“. Einen allgemeinen Überblick zum Thema „Übergang in den M.Ed.“ erhalten Sie hier.

Wenn Sie zum kommenden Semester den Übergang in den Master planen, müssen Sie die Bachelorarbeit spätestens bis zum Ende des laufenden Semester abgeben. Mit dem neuen Semester beginnt eine Umschreibefrist von sechs Wochen. Diese Frist entspricht dem Zeitfenster, das Ihren Gutachter:innen zur Bewertung Ihrer Arbeit zur Verfügung steht  und das i.d.R. auch ausgeschöpft wird. Wenn die Umschreibefrist nicht eingehalten wird, verlieren Sie einen bereits im Zulassungsverfahren erhaltenen Masterplatz. Weitere Informationen zur Umschreibung finden sie für Grundschule mit integrierter Sonderpädagogik hier Zeugnisantrag und Zeugniserstellung und für Haupt-, Real- und Gesamtschule hier Zeugnisantrag und Zeugniserstellung.

Die Gesamtnote in Bildungswissenschaften errechnet sich jeweils als das nach Leistungspunkten gewichtete arithmetische Mittel der Noten aus allen erbrachten, benoteten Modulprüfungen.

Um zum Abschluss Ihres Studiums Ihr Bachelorzeugnis zu erhalten, müssen Sie in den Prüfungsämtern aller Ihrer Fächer einen Zeugnisantrag stellen. Diesen können Sie in Ihrer Prüfungsverwaltung erstellen lassen. Nähere Informationen zur Zeugnisstellung in der Fakultät für Erziehungswissenschaft finden Sie für Haupt-, Real- und Gesamtschullehramt hier Zeugnisantrag und Zeugniserstellung und für das Lehramt Grundschule mit integrierter Sonderpädagogik hier Zeugnisantrag und Zeugniserstellung.

Übergang in den M.Ed.

Informationen zur fristgerechten Bewerbung für alle Fächer und zum Zugang/Wechsel zum M.Ed. finden Sie hier. Informieren Sie sich gerne auch frühzeitig beim Studierendensekretariat.

Wenn Sie ein Masterstudium anschließen und hierfür BAföG beziehen wollen, wenden Sie sich rechtzeitig an Ihr BAföG-Amt oder die Sozialberatung des AStA. Dort können Sie sich individuell zu den förderungsrechtlichen Vorgaben beim Übergang vom Bachelor- in den Masterstudiengang beraten lassen, um ggf. eine BAföG-Lücke zu vermeiden. Die BAföG-Berater*innen der Fakultät der Erziehungswissenschaft sind die entsprechend zuständigen Mitarbeiter:innen im Prüfungsamt.

 

Hinweis zum Stand

Letztmalige Bearbeitung: 20.10.2022

Wir informieren Sie nach bestem Wissen und heutigem Stand. Manche Angaben (insb. Fristen oder Sprechzeiten) können sich aber ändern. Deshalb bitten wir Sie, diese erneut zu prüfen, wenn Sie sie benötigen. Nutzen Sie hierfür die Homepage der Uni Bielefeld und/oder die spezifische Homepage der Anlaufstelle, die für Ihr Anliegen zuständig ist. Mit diesen FAQ haben wir die rechtlichen Grundlagen aus den rechtlichen Rahmenregelungen und den Prüfungsordnungen für Sie so aufbereitet, dass sie gut verständlich und leichter nachvollziehbar sind. Natürlich finden Sie alle bindenden Regelungen in den entsprechenden Ordnungen.

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