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Ab­tei­lung Ge­schichts­wis­sen­schaft

© Uni­ver­si­tät Bie­le­feld

Be­wer­bung

Der Zu­gang zum In­ter­na­tio­na­len Pro­mo­ti­ons­stu­di­en­gang Ge­schichts­wis­sen­schaft wie auch zur stu­di­en­gangs­frei­en Pro­mo­ti­on setzt eine Be­wer­bung auf An­nah­me als Dok­to­ran­din/Dok­to­rand in der Ab­tei­lung Ge­schichts­wis­sen­schaft vor­aus. Über die An­nah­me ent­schei­det die Kom­mis­si­on für Pro­mo­tio­nen der Ab­tei­lung Ge­schichts­wis­sen­schaft.

Be­wer­bun­gen in den In­ter­na­tio­na­len Pro­mo­ti­ons­stu­di­en­gang Ge­schichts­wis­sen­schaft kön­nen bis zum 15. Ja­nu­ar und bis zum 15. Juni eines Jah­res an das Be­wer­bungs­por­tal der BGHS ge­rich­tet wer­den. Be­wer­bun­gen auf Zu­las­sung zur stu­di­en­gangs­frei­en Pro­mo­ti­on nimmt das De­ka­nat der Fa­kul­tät für Ge­schichts­wis­sen­schaft, Phi­lo­so­phie und Theo­lo­gie ent­ge­gen.

Der Zu­gang zur Pro­mo­ti­on im Fach Ge­schichts­wis­sen­schaft setzt die Be­treu­ungs­zu­sa­ge einer Hoch­schul­leh­re­rin/eines Hoch­schul­leh­rers der Fa­kul­tät für Ge­schichts­wis­sen­schaft, Phi­lo­so­phie und Theo­lo­gie vor­aus. Über wei­te­re Zu­gangs­vor­aus­set­zun­gen in­for­miert die Pro­mo­ti­ons­ord­nung der Fa­kul­tät für Ge­schichts­wis­sen­schaft, Phi­lo­so­phie und Theo­lo­gie.

Be­wer­bungs­un­ter­la­gen:

  • Mo­ti­va­ti­ons­schrei­ben
  • Ta­bel­la­ri­scher Le­bens­lauf
  • Nach­wei­se des Hoch­schul­zu­gangs, aller Hoch­schul­ab­schlüs­se (be­glau­big­te Ko­pien) und Tran­skrip­te in deut­scher oder eng­li­scher Spra­che
  • Exposé des Pro­mo­ti­ons­vor­ha­bens (max. 4.000 Wör­ter inkl. Li­te­ra­tur­ver­zeich­nis)
  • Be­treu­ungs­zu­sa­ge (BGHS), oder Be­treu­ungs­zu­sa­ge (stu­di­en­gangs­frei) eines Hoch­schul­leh­rers/einer Hoch­schul­leh­re­rin der Fa­kul­tät
  • Nen­nung von zwei Re­fe­ren­zen (je­weils Name, Funk­ti­on, Adres­se)
  • Ggf. An­ga­be bis­her ver­öf­fent­lich­ter Ar­bei­ten
  • Er­klä­rung über lau­fen­de oder vor­aus­ge­gan­ge­ne Pro­mo­ti­ons­ge­su­che
  • Nach­weis über die Kennt­nis von drei Fremd­spra­chen (spä­tes­tens bei Er­öff­nung des Pro­mo­ti­ons­ver­fah­rens nach­zu­wei­sen)
  • An­trag auf Zu­las­sung (bei in­ter­na­tio­na­len Hoch­schul­ab­schlüs­sen)

An­ge­nom­me­ne Dok­to­ran­din­nen/Dok­to­ran­den sind ver­pflich­tet, sich als Pro­mo­ti­ons­stu­die­ren­de im Stu­die­ren­den­se­kre­ta­ri­at der Uni­ver­si­tät Bie­le­feld ein­zu­schrei­ben und mit ihrer Erst­be­treue­rin/ihrem Erst­be­treu­er eine Be­treu­ungs­ver­ein­ba­rung ab­zu­schlie­ßen.

Hier fin­den Sie die ak­tu­el­le Pro­mo­ti­ons­ord­nung.

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