Informationsblatt zur Eignungsfeststellung
Kurzinformation zu den Änderungen:
Die Eignungsfeststellung besteht ab WS 24/25 allein aus einer Mappe und einem Aufnahmegespräch:
1. Zur Mappe: Mindestens ein Drittel der Arbeiten in der Mappe sind zu einer Aufgabe zu erstellen, die das Fach Kunst- und Musikpädagogik zu gegebener Zeit (im WS 2024/25 am 04.11.2024) auf seiner Website (unter Aktuelles/Spalte rechts: Termine) bekannt gibt. Der andere Teil der Mappe soll aus individuell angefertigten Arbeiten bestehen (siehe dazu auch: Informationsblatt zur Eignungsfeststellung).
2. Die künstlerisch-praktische Arbeit vor Ort entfällt, d.h. das Eignungsfeststellungsverfahren besteht allein aus der Vorlage der Mappe und einem 20-30-minütigem Gespräch, in dem auf diese Bezug genommen wird.
Die genauen Regelungen für das Eignungsprüfungsverfahren im Fach Kunst können den Fächerspezifischen Bestimmungen für das Fach Kunst (vom 1. Juli 2021 (Studienmodell 2011) mit der Änderung vom 15. November 2024) entnommen werden.
Die genauen Regelungen für das Eignungsprüfungsverfahren im Fach Ästhetische Bildung können den Fächerspezifischen Bestimmungen für das Fach Ästhetische Bildung (vom 1. Juni 2022 (Studienmodell 2011) mit der Änderung vom 15. November 2024) entnommen werden.
Mappenberatung durch Lehrende des Faches Kunst
09.12.2024, 17 Uhr (online) Anmeldung per Mail an susanne.henning@uni-bielefeld.de