Informationsblatt zur Eignungsfeststellung
Kurzinformation zu den Änderungen:
Die Eignungsfeststellung besteht ab WS 24/25 allein aus einer Mappe und einem Aufnahmegespräch:
1. Zur Mappe: Mindestens ein Drittel der Arbeiten in der Mappe sind zu einer Aufgabe zu erstellen, die das Fach Kunst- und Musikpädagogik zu gegebener Zeit (im WS 2024/25 am 04.11.2024) auf seiner Website bekannt gibt. Der andere Teil der Mappe soll aus individuell angefertigten Arbeiten bestehen (siehe dazu auch: Informationsblatt zur Eignungsfeststellung).
2. Die künstlerisch-praktische Arbeit vor Ort entfällt, d.h. das Eignungsfeststellungsverfahren besteht allein aus der Vorlage der Mappe und einem 20-30-minütigem Gespräch, in dem auf diese Bezug genommen wird.
Die Veröffentlichung der neuen Fächerspezifischen Bestimmungen, denen die Vorgaben zur Eignungsfeststellung dann rechtsverbindlich zu entnehmen sind, folgt in Kürze.