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  • Medizinische Fakultät OWL

    Medizinisches Modell eines Torso, neben dem eine Person in OP-Kleidung steht. Die Person hält das aus dem Modell entnommene Herz in der Hand.

Außerplanmäßige Professur

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Kontakt:

apl.medizin@uni-bielefeld.de

Team des Referates

Verleihung an der Medizinischen Fakultät OWL

Als Ausdruck der besonderen Anerkennung hervorragender Leistungen in Forschung und Lehre kann die Medizinische Fakultät OWL der Universität Bielefeld die Verleihung der Bezeichnung „außerplanmäßige Professorin bzw. außerplanmäßiger Professor“ gemäß § 41 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen beschließen.

Mit der Verleihung werden Persönlichkeiten ausgezeichnet, die in Forschung, Lehre und Nachwuchsförderung besondere Leistungen für die Medizinische Fakultät OWL erbracht haben.

In den Richtlinien der Medizinischen Fakultät OWL der Universität Bielefeld zur Vergabe der Bezeichnungen „außerplanmäßige*r Professor*in“ sind u. a. die folgenden Aspekte geregelt:

  • Voraussetzungen und Kriterien
  • Verfahren zur Verleihung inkl. einzureichender Unterlagen
  • Zuständige Gremien und Begutachtung

Skizzierter Ablauf des Verfahrens

  • Professor*innen der Med. Fak. OWL reichen einen begründeten Vorschlag bei der*dem Dekan*in ein.
  • Die*der Dekan*in leitet den begründeten Vorschlag an den APL-Ausschuss weiter.
  • Der Ausschuss fordert gemäß Punkt 4 Abs. 2 der Richtlinien die zur weiteren Prüfung notwendigen Unterlagen bei dem*der Kandidat*in an.
  • Der APL-Ausschuss prüft die Erfüllung der Voraussetzung für die Eröffnung des Verfahrens und teilt das Ergebnis dem*der Dekan*in mit.
  • Bei positiver Vorprüfung wird in der nächstmöglichen Fakultätskonferenz über die Eröffnung abgestimmt.
  • Wird die Eröffnung beschlossen, so bestellt der APL-Ausschuss die Gutachter*innen.
  • Nach Eingang aller Gutachten formuliert der APL-Ausschuss eine abschließende Stellungnahme für den Beschluss in der Fakultätskonferenz.
  • Die Fakultätskonferenz stimmt über die Verleihung ab.
  • Der Vollzug der Verleihung der Bezeichnung obliegt der*dem Rektor*in.
  • Für einen ausführlichen Ablaufplan siehe Punkt 4 in den Richtlinien.

APL-Ausschuss

Der APL-Ausschuss begleitet das Verfahren zur Vergabe der Bezeichnung „außerplanmäßige Professorin bzw. außerplanmäßiger Professor“ und stellt sicher, dass die Bestimmungen in den Richtlinien eingehalten werden. Den Vorsitz des APL-Ausschusses führt der*die Dekan*in.

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