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  • Medizinische Fakul­tät OWL

    Medizinisches Modell eines Torso, neben dem eine Person in OP-Kleidung steht. Die Person hält das aus dem Modell entnommene Herz in der Hand.

Habilitation und Umhabilitation

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Kontakt

habilitationsbuero.medizin@uni-bielefeld.de
 

Bei Habilitationsinteresse wenden Sie sich gerne an das Habilitationsbüro für weitere Informationen und Zusendung der Dokumente.

 

Durch die Habilitation wird festgestellt, ob Kandidat*innen ihr Fach an der Medizinischen Fakultät OWL in Forschung und Lehre selbständig vertreten können.

Für eine Habilitation an unserem Standort ist eine Anbindung an die Fakultät notwendig und diese wird durch an unserem Standort absolvierte Lehre im Umfang von mindestens in der Regel 3 Lehrveranstaltungsstunden nachgewiesen. D.h. eine Habilitation ist nur möglich, wenn eine Einbindung in die Lehre über die jeweilige Fachvertretung erfolgt.

Die Habilitation ist die Voraussetzung zur Verleihung einer venia legendi (Lehrbefugnis).

Im Weiteren sind die Anforderungen zusammenfassend dargestellt. Grundlagen für die Anforderungen für die Habilitation an der Med. Fak. OWL:

Voraussetzungen für die Habilitation (Lehrbefähigung)

  • Qualifizierte Promotion an einer deutschen wissenschaftlichen Hochschule oder
  • Gleichwertiger akademischen Abschluss einer ausländischen wissenschaftlichen Hochschule
  • Qualitativ hochwertige wissenschaftliche Forschungstätigkeit nach der Promotion

  • Mindestens 7 peer-reviewte veröffentlichte oder zur Veröffentlichung angenommene Originalarbeiten, davon 4 als Erst- oder Letztautor*in (max. 2 geteilte Autor*innenschaften)

  • Abschluss der fachärztlichen Weiterbildung (falls das Fach unmittelbar oder mittelbare Aufgaben in der Krankenversorgung beinhaltet)

  • Nachweis der akademischen Lehrbefähigung (mindestens 9 Lehrveranstaltungsstunden (LVS) davon 3 LVS an der Med. Fak. OWL)

  • Mindestens eine positive studentische Evaluation einer Veranstaltung
  • Didaktische Fortbildung im Umfang von mind. 60 Arbeitseinhalten + Basisschulung der Med. Fakultät OWL im Umfang von mind. 4 Arbeitseinheiten (Verlinkung Kursangebot der Faculty Development)

  • Teilnahme an einer Fortbildung zur guten wissenschaftlichen Praxis im Umfang von 5 Arbeitseinheiten (Verlinkung Kursangebot der Fakultät)

  • Kontinuierliche Teilnahme an Fortbildungen im Bereich Kernkompetenzen für Nachwuchswissenschaftler*innen und Lehrende

Habilitationsleistungen

Als Habilitationsleistungen sind zu erbringen:

Die schriftliche Habilitationsleistung muss die herausgehobene Befähigung der habilitierenden Person zu selbständiger wissenschaftlicher Forschung in dem gewählten Fach nachweisen.

Publikationen, mit denen die Habilitationsvoraussetzungen erfüllt wurden, dürfen nicht als schriftliche Habilitationsleistung verwendet werden.

Als schriftliche Habilitationsleistung können vorgelegt werden:

  • Kumulative Habilitationsleistung:

    • Mindestens 5 thematisch zusammenhängende Originalarbeiten

    • Alle nach der Promotion

    • Nur Erst- oder Letztautor*in (max. 2 geteilte Autor*innenschaften)

    • Peer-reviewed und bereits veröffentlicht oder mindestens zur Veröffentlichung angenommenen

    • Zusammenfassung der Einzelschriften, die den Zusammenhang der Arbeiten untereinander aufzeigt und auch den Bezug zu anderen aktuellen Forschungsergebnissen herstellt (Umfang: 18-25 Seiten)

  • Habilitationsschrift: wissenschaftliche Arbeit, die einen wesentlichen Fortschritt der wissenschaftlichen Erkenntnis für das Fach darstellt (Monographie).

  • Sprache: Deutsch oder Englisch

  • Thema aus dem Fachgebiet, für das der*die Bewerber*in die Habilitation (Lehrbefähigung) erwerben möchte
  • Nicht aus dem engeren Fachgebiet der schriftlichen Habilitationsleistung
  • Studiengangstypisches Niveau
  • Drei Themenvorschläge sind einzureichen
  • Thema wird durch den Habilitationsausschuss festgelegt
  • Maximal 30 Minuten
  • Maximal 20-minütiger Vortrag + 30-40-minütiges Kolloquium
  • Thema: aus dem Wissenschaftsgebiet der angestrebten Habilitation, aber soll über die Vorstellung der Forschungsergebnisse aus der schriftlichen Habilitationsleistung hinausgehen
  • Themenvorschlag ist einzureichen
  • Thema wird durch Habilitationsausschuss festgelegt
  • Optional: Präsentation mit maximal 5 Folien

Ablauf der Habilitation

  • Kontaktaufnahme und Beratung durch die jeweilige Fachvertretung
  • Kontakt mit dem Habilitationsbüro aufnehmen und Interesse bekunden
  • Ggf. Beratungsgespräch mit Habilitationsbüro vereinbaren
  • Voranfragen sowie die spätere Antragstellung erfolgen über ein Online-Portal. Zugang erhalten Sie, indem Sie sich an das Habilitationsbüro wenden.
  • Formale Vorprüfung der Habilitationsvoraussetzungen durch das Habilitationsbüro

Die bzw. der Vorsitzende des Ausschusses führt vor Antragstellung in der Regel mit der Kandidatin bzw. dem Kandidaten ein Gespräch zur geplanten Habilitation.

Bei Vorliegen der Habilitationsvoraussetzungen sowie der schriftlichen Habilitationsleistung kann der Antrag auf Eröffnung des Habilitationsverfahrens erfolgen (Einreichungsfristen sind zu beachten).

Die Antragstellung erfolgt über ein Online Portal der Fakultät. Dieses finden Sie unter folgendem Link:
https://hapo.medizin.uni-bielefeld.de/

Um einen Zugang zu erhalten, nehmen Sie bitte zunächst Kontakt mit dem Habilitationsbüro (E-Mail an habilitationsbüro.medizin@uni-bielefeld.de) auf.

Bestimmte Dokumente oder beglaubigte Kopien werden weiterhin in Papierform benötigt (per Post oder persönliche Abgabe).

Einzureichende Unterlagen:

  • Schriftlicher Antrag
  • Schriftliche Habilitationsleistung (4 gedruckte Exemplare + 1 elektronische Fassung)
  • Publikationsverzeichnis
  • Erklärung über Eigenanteil an der Habilitationsschrift
  • Erklärung über ethische Grundsätze und Beachtung der Leitlinien und Verfahrensordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis
  • Lebenslauf inkl. wissenschaftlicher und beruflicher Werdegang
  • Promotionsurkunde*
  • Ggf. Weiterbildungsnachweis im medizinischen Fachgebiet
  • Erklärung über andere Habilitationsversuche
  • Selbstbericht zur Lehre (u.a. Aufstellung der Lehrleistungen)
  • Nachweis über absolvierte Fortbildungen
  • Vorschläge für Lehr- und Forschungsvortrag

Optional:

  • Gutachtervorschläge
  • Antrag auf Verleihung der Lehrbefugnis

 

* Bitte reichen Sie beglaubigte Kopien ein oder legen Sie uns die Originale zum Abgleich vor.

Was passiert nach Einreichung des Antrags?

Der Antrag auf Eröffnung wird in der nächstmöglichen Sitzung des Habilitationsausschusses beraten und über das Vorliegen der Voraussetzung sowie über die Eröffnung des Verfahrens entschieden.

Bei positivem Beschluss des Antrags bestellt der Habilitationsausschuss in der Regel drei Gutachter*innen. Die Gutachter*innen nehmen unabhängig voneinander in je einem schriftlichen Gutachten zu der schriftlichen Habilitationsleistung Stellung und schlagen dem Habilitationsausschuss die Annahme oder die Ablehnung der schriftlichen Habilitationsleistung oder ihre Rückgabe zur Überarbeitung vor. Die Gutachten werden in der Regel innerhalb von 2 Monaten erstellt.

Was passiert nach Eingang aller Gutachten?

  • Einsicht in die Gutachten des*der Habilitand*in und Möglichkeit zur Stellungnahme
  • Auslage- und ggf. Stellungnahmefrist
  • Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung der schriftlichen Habilitationsleistung in der nächstmöglichen Sitzung des Habilitationsausschusses

Nach Annahme der schriftlichen Habilitationsleistung werden in Einvernehmen mit der habilitierenden Person je einen Termin für den Lehrvortrag und für den Forschungsvortrag mit anschließendem Kolloquium vereinbart.

Die Vorträge und das Kolloquium sollen vornehmlich die Fähigkeit der habilitierenden Person zeigen, komplexe Sachverhalte und Theorien wissenschaftlich kundig und kritisch sowie gut verständlich darstellen zu können. Die Veranstaltungen sind universitätsöffentlich.

Weitere Informationen unter Habilitationsleistungen.

Nach den Vorträgen und dem Kolloquium entscheidet der Habilitationsausschuss über die Anerkennung der mündlichen Habilitationsleistung.

Wurde über die mündliche Habilitationsleistung positiv entschieden, so ist die Lehrbefähigung festgestellt.

Die*Der Habilitierte ist berechtigt, den Doktorgrad mit dem Zusatz „habilitata“ oder „habilitatus“ (habil.) zu führen.

Soweit die schriftliche Habilitationsleistung nicht schon veröffentlicht ist, ist sie innerhalb eines Jahres nach Bestehen der mündlichen Habilitationsleistung zu veröffentlichen.

Lehrbefugnis

Im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss des Verfahrens zur Feststellung der Lehrbefähigung entscheidet der Habilitationsausschuss über einen Antrag der*des Habilitierten auf Erteilung der Lehrbefugnis (venia legendi). Mit der Verleihung der Venia legendi ist das Recht zur Führung der Bezeichnung „Privatdozent“ bzw. „Privatdozentin“ verbunden.

Der*Die Privatdozent*in ist verpflichtet, eine öffentliche Antrittsvorlesung über ein selbstgewähltes Thema aus ihrem*seinem Lehrgebiet zu halten. Die Antrittsvorlesung sollte spätestens sechs Monate nach dem Kolloquium während der Vorlesungszeit stattfinden.

  1. Der*Die Privatdozent*in hat das Recht, im Rahmen der erteilten Lehrbefugnis Lehrveranstaltungen abzuhalten.
  2. Der*Die Privatdozent*in ist unbeschadet dienstrechtlicher Regelungen verpflichtet, in jedem Studienjahr mindestens eine Lehrveranstaltung im Umfang von zwei Lehrveranstaltungsstunden abzuhalten; dies kann auch die Abnahme von Prüfungsleistungen mitumfassen. Die abgehaltene Lehre ist jährlich unaufgefordert bei dem*der Dekan*in in geeigneter Weise nachzuweisen.
  3. Privatdozent*innen sind über Absatz 2 hinaus berechtigt, nach Maßgabe der Ordnungen der Fakultät Prüfungen abzunehmen.

Umhabilitation

Die Fakultät kann eine*einen Habilitierte*n einer anderen Fakultät auf ihren*seinen Antrag umhabilitieren und ihr*ihm die Lehrbefugnis für das entsprechende Gebiet erteilen. Dafür werden die wie für die Habilitation geforderten Unterlagen eingereicht und um die Urkunde des bereits abgeschlossenen Habilitationsverfahrens ergänzt.

Die konkretisierenden Ausführungen (s.o.) hinsichtlich einer Umhabilitation sind zu beachten.

Sie planen eine Umhabilitation? Bitte nehmen Sie frühzeitig Kontakt zum Habilitationsbüro auf. Wir unterstützen Sie gerne.

Habilitationsausschuss

Der Habilitationsausschuss entscheidet über das Vorliegen der Habilitationsvoraussetzungen, informiert den*die Bewerber*in ggfs. über fehlende Voraussetzungen und zeigt Wege zur Erfüllung der Voraussetzungen auf.

Daher sind alle Bewerber*innen gehalten, möglichst frühzeitig vor Beginn der Habilitation Kontakt mit dem Vorsitz des Habilitationsausschusses aufzunehmen.

Kontakt

Das Habilitationsbüro ist die erste Anlaufstelle bei allen Fragen zur Habilitation sowie im Habilitationsprozess an sich.

Ihre Ansprechpersonen rund um unser Habilitationsverfahren:

Termine & Veranstaltungen

Es finden ca. 2 Sitzungen des Ausschusses im Semester statt. Alle Unterlagen müssen vollständig innerhalb der Frist eingereicht sein

Sitzungsdatum

Frist für die Antragseinreichung

04.03.2026

27.05.2026

08.07.2026

14.10.2026

16.12.2026

04.02.2026

27.04.2026

08.06.2026

14.09.2026

16.11.2026

Der Workshop wird online mit Zoom in der Regel einmal im Semester durchgeführt.

Anstehende Termine:

  • Mittwoch, 25. November 2026, 15.00-19.00 Uhr (15 Kursplätze)

 

Hinweise zur Anmeldung:

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über eine E-Mail an die Funktionsadresse des Habilitationsbüros: habilitationsbuero.medizin@uni-bielefeld.de.

Die Anmeldung muss enthalten:

  • Eine Aussage zur Motivation bzw. zum Hintergrund Ihrer Anmeldung
  • Kontaktdaten und Institutionszugehörigkeit

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