Durch die Habilitation wird festgestellt, ob Kandidat*innen ihr Fach an der Medizinischen Fakultät OWL in Forschung und Lehre selbständig vertreten können.
Für eine Habilitation an unserem Standort ist eine Anbindung an die Fakultät notwendig und diese wird durch an unserem Standort absolvierte Lehre im Umfang von mindestens in der Regel 3 Lehrveranstaltungsstunden nachgewiesen. D.h. eine Habilitation ist nur möglich, wenn eine Einbindung in die Lehre über die jeweilige Fachvertretung erfolgt.
Die Habilitation ist die Voraussetzung zur Verleihung einer venia legendi (Lehrbefugnis).
Im Weiteren sind die Anforderungen zusammenfassend dargestellt. Grundlagen für die Anforderungen für die Habilitation an der Med. Fak. OWL:
Didaktische Fortbildung im Umfang von mind. 60 Arbeitseinhalten + Basisschulung der Med. Fakultät OWL im Umfang von mind. 4 Arbeitseinheiten (Verlinkung Kursangebot der Faculty Development)
Teilnahme an einer Fortbildung zur guten wissenschaftlichen Praxis im Umfang von 5 Arbeitseinheiten (Verlinkung Kursangebot der Fakultät)
Kontinuierliche Teilnahme an Fortbildungen im Bereich Kernkompetenzen für Nachwuchswissenschaftler*innen und Lehrende
Die schriftliche Habilitationsleistung muss die herausgehobene Befähigung der habilitierenden Person zu selbständiger wissenschaftlicher Forschung in dem gewählten Fach nachweisen.
Publikationen, mit denen die Habilitationsvoraussetzungen erfüllt wurden, dürfen nicht als schriftliche Habilitationsleistung verwendet werden.
Als schriftliche Habilitationsleistung können vorgelegt werden:
Kumulative Habilitationsleistung:
Mindestens 5 thematisch zusammenhängende Originalarbeiten
Alle nach der Promotion
Nur Erst- oder Letztautor*in (max. 2 geteilte Autor*innenschaften)
Peer-reviewed und bereits veröffentlicht oder mindestens zur Veröffentlichung angenommenen
Zusammenfassung der Einzelschriften, die den Zusammenhang der Arbeiten untereinander aufzeigt und auch den Bezug zu anderen aktuellen Forschungsergebnissen herstellt (Umfang: 18-25 Seiten)
Habilitationsschrift: wissenschaftliche Arbeit, die einen wesentlichen Fortschritt der wissenschaftlichen Erkenntnis für das Fach darstellt (Monographie).
Sprache: Deutsch oder Englisch
Bei Vorliegen der Habilitationsvoraussetzungen sowie der schriftlichen Habilitationsleistung kann der Antrag auf Eröffnung des Habilitationsverfahrens erfolgen (Einreichungsfristen sind zu beachten).
Die Antragstellung erfolgt über ein Online Portal der Fakultät. Dieses finden Sie unter folgendem Link:
https://hapo.medizin.uni-bielefeld.de/
Um einen Zugang zu erhalten, nehmen Sie bitte zunächst Kontakt mit dem Habilitationsbüro (E-Mail an habilitationsbüro.medizin@uni-bielefeld.de) auf.
Bestimmte Dokumente oder beglaubigte Kopien werden weiterhin in Papierform benötigt (per Post oder persönliche Abgabe).
Optional:
* Bitte reichen Sie beglaubigte Kopien ein oder legen Sie uns die Originale zum Abgleich vor.
Bei positivem Beschluss des Antrags bestellt der Habilitationsausschuss in der Regel drei Gutachter*innen. Die Gutachter*innen nehmen unabhängig voneinander in je einem schriftlichen Gutachten zu der schriftlichen Habilitationsleistung Stellung und schlagen dem Habilitationsausschuss die Annahme oder die Ablehnung der schriftlichen Habilitationsleistung oder ihre Rückgabe zur Überarbeitung vor. Die Gutachten werden in der Regel innerhalb von 2 Monaten erstellt.
Nach Annahme der schriftlichen Habilitationsleistung werden in Einvernehmen mit der habilitierenden Person je einen Termin für den Lehrvortrag und für den Forschungsvortrag mit anschließendem Kolloquium vereinbart.
Die Vorträge und das Kolloquium sollen vornehmlich die Fähigkeit der habilitierenden Person zeigen, komplexe Sachverhalte und Theorien wissenschaftlich kundig und kritisch sowie gut verständlich darstellen zu können. Die Veranstaltungen sind universitätsöffentlich.
Weitere Informationen unter Habilitationsleistungen.
Nach den Vorträgen und dem Kolloquium entscheidet der Habilitationsausschuss über die Anerkennung der mündlichen Habilitationsleistung.
Wurde über die mündliche Habilitationsleistung positiv entschieden, so ist die Lehrbefähigung festgestellt.
Die*Der Habilitierte ist berechtigt, den Doktorgrad mit dem Zusatz „habilitata“ oder „habilitatus“ (habil.) zu führen.
Soweit die schriftliche Habilitationsleistung nicht schon veröffentlicht ist, ist sie innerhalb eines Jahres nach Bestehen der mündlichen Habilitationsleistung zu veröffentlichen.
Im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss des Verfahrens zur Feststellung der Lehrbefähigung entscheidet der Habilitationsausschuss über einen Antrag der*des Habilitierten auf Erteilung der Lehrbefugnis (venia legendi). Mit der Verleihung der Venia legendi ist das Recht zur Führung der Bezeichnung „Privatdozent“ bzw. „Privatdozentin“ verbunden.
Die Fakultät kann eine*einen Habilitierte*n einer anderen Fakultät auf ihren*seinen Antrag umhabilitieren und ihr*ihm die Lehrbefugnis für das entsprechende Gebiet erteilen. Dafür werden die wie für die Habilitation geforderten Unterlagen eingereicht und um die Urkunde des bereits abgeschlossenen Habilitationsverfahrens ergänzt.
Die konkretisierenden Ausführungen (s.o.) hinsichtlich einer Umhabilitation sind zu beachten.
Sie planen eine Umhabilitation? Bitte nehmen Sie frühzeitig Kontakt zum Habilitationsbüro auf. Wir unterstützen Sie gerne.
Der Habilitationsausschuss entscheidet über das Vorliegen der Habilitationsvoraussetzungen, informiert den*die Bewerber*in ggfs. über fehlende Voraussetzungen und zeigt Wege zur Erfüllung der Voraussetzungen auf.
Daher sind alle Bewerber*innen gehalten, möglichst frühzeitig vor Beginn der Habilitation Kontakt mit dem Vorsitz des Habilitationsausschusses aufzunehmen.
Der Workshop wird online mit Zoom in der Regel einmal im Semester durchgeführt.
Anstehende Termine:
Hinweise zur Anmeldung:
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über eine E-Mail an die Funktionsadresse des Habilitationsbüros: habilitationsbuero.medizin@uni-bielefeld.de.
Die Anmeldung muss enthalten: