
Der Aufgabenbereich der Gleichstellungskommission umfasst vor allem die Mitwirkung und Beratung der Fakultätsleitung bei der Erstellung und Fortschreibung des Gleichstellungsplanes, bei Berufungsverfahren, bei der Besetzung von Stellen im wissenschaftlichen Mittelbau sowie bei allgemeinen Maßnahmen zur Frauenförderung. Die Mitglieder der Komission stehen den Studierenden sowie den MitarbeiterInnen der juristischen Fakultät bei Fällen von Benachteiligungen, Diskriminierungen oder sexueller Belästigung als erste Ansprechpartner*innen zur Verfügung und vermitteln Kontakte zu adäquaten Beratungsangeboten.
* In Kooperation mit der Bielefelder Anwaltschaft bietet die Kommission ein Mentoring-Programm für Studentinnen der Rechtswissenschaft. Das Programm garantiert eine intensive einjährige Mentoring-Beziehung zu Volljurist*innen in der Berufspraxis, zahlreiche Begleitveranstaltungen (Workshops, Vorträge, Diskussionsrunden) und die Möglichkeit, im Rahmen der Alumni-Gruppe langfristig vernetzt zu bleiben und an weiteren Veranstaltungen teilzunehmen. Die Leitgedanken des Programmes sind die Förderung der beruflichen Ziele und der Karriereplanung, der individuelle Austausch mit Praktiker*innen und der chancengleiche Einstieg in die juristische Arbeitswelt. Das Mentoring-Programm richtet sich an Jura-Studentinnen in allen Stadien des Studiums. Der Programmdurchlauf 2024/2025 ist abgeschlossen. Zum Programmdurchlauf 2026/2027 erhalten Sie zeitnah weitere Informationen an dieser Stelle.
* Für alle Lehrenden hat die Kommission im Wintersemester 2023/2024 einen Leitfaden zur gendergerechten Fallgestaltung erarbeitet. Den Leitfaden können Sie hier einsehen: Leitfaden_Gendergerechte_Fallgestaltung.pdf
Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, Vorsitzende
Jana Michna
Hochschullehrer*innen
Prof. Dr. Martin Asholt
Studierende
Henry Schuckmann
Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung
Siobhan Lütje
Die Gleichstellungskommission wird von einer studentischen Hilfskraft unterstützt:
Die rechtlichen Grundlagen für die gleichstellungsrechtliche und gleichstellungspolitische Arbeit ergeben sich insbesondere aus dem verfassungsrechtlichen Gleichstellungsauftrag, aus dem Landesgleichstellungsgesetz NRW sowie aus dem Gleichstellungsplan der Fakultät.
Im Einzelnen sind weitere Rechtsgrundlagen hier abrufbar.
Kontakt mit Mitgliedern der Gleichstellungskommission bitte über:
gleichstellungskommission.jura@uni-bielefeld.de
oder postalisch:
Fakultät für Rechtswissenschaft
Gleichstellungskommission
Universität Bielefeld
33615 Bielefeld