Die Arbeitschwerpunkte des Instituts liegen in der Erforschung
- der Stabilität und Flexibilität der Arbeitsbeziehungen in einem sich entwickelnden europäischen Arbeitsmarkt,
- der Rahmenbedingungen, der Grundlagen und der Herausforderungen des Sozialstaates im 21. Jahrhundert sowie
- der Gleichbehandlung und des Schutzes vor Diskriminierung.
Die Europäisierung des Arbeitsmarktes ist in den vergangenen Jahrzehnten erheblich vorangeschritten. Das Europäische Parlament und der Rat verabschieden in dichter werdender Folge Richtlinien, die tief in die bestehenden nationalen Strukturen eingreifen und auf eine Harmonisierung weiter Teile des individuellen und des kollektiven Arbeitsrechts angelegt sind. Diese Entwicklung hat - auch mit Blick auf die Osterweiterung der EU und den allgemeinen Prozess der Globalisierung - erheblichen Anpassungsdruck auf die Arbeitsbeziehungen zur Folge. Die unternehmerische Freiheit als Basis einer dynamischen Wirtschaftsentwicklung steht dabei in einem unübersehbaren Spannungsverhältnis zum Schutz der Arbeitnehmerrechte, die ihrerseits zentrale Bedeutung für eine gerechte Gesellschaftsordnung und den sozialen Frieden haben. Aufgabe des Instituts ist, die von den europäischen Normen eröffneten Handlungsspielräume aufzuzeigen, Gesetzgebung und Rechtsprechung im Hinblick auf ihre Effizienz und juristisch-dogmatische Konsistenz kritisch zu begleiten und im Diskurs mit benachbarten Disziplinen wie den Wirtschaftswissenschaften zur Optimierung der Rechtsentwicklung beizutragen.
Einen zweiten Forschungsschwerpunkt bilden die Rahmenbedingungen, die Grundlagen und die Herausforderungen des Sozialstaats im 21. Jahrhundert. Die skizzierten europäischen und globalen Rahmenbedingungen führen in Zusammenhang mit der demographischen Entwicklung zu einer zunehmenden Belastung der Sozialsysteme. Schon heute besteht Gewissheit, dass eine weitere Reform der Alterssicherungssysteme, aber auch der gesetzlichen Kranken- und der sozialen Pflegeversicherung in absehbarer Zeit unabdingbar werden wird. Die Forschungsaktivitäten des Instituts sollen hier zum einen die gemeinschafts- und die verfassungsrechtlichen Grenzen aufzeigen, die Einschnitten in das soziale Netz gezogen sind; zum anderen sollen die Gestaltungsspielräume der Privaten verdeutlicht werden. Einzelprojekte könnten sich beziehen auf die theoretischen Prinzipien der Umgestaltung des Sozialstaats („Dritter Weg“; „Fördern und Fordern“; neuer Sozialkontrakt; „enabling state“), auf die Funktionen, die der Staat mit Blick auf privates Vorsorgen noch immer zu erfüllen hat (Sozialstaatsprinzip, Gewährleistungsverantwortung), auf die konkrete Ausgestaltung der staatlichen und nicht-staatlichen Sicherungssysteme, auf die Nahtstellen und die Verbindungen, die staatliche, betriebliche und individuell-private Sicherungssysteme eingehen können, und auf den Einfluss, den die Europäische Gemeinschaft in zunehmendem Maß auch auf die nationalen Systeme des sozialen Schutzes ausübt („offene Methode der Koordinierung“).
Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung - der dritte Forschungsschwerpunkt des Instituts - gehörte von Anfang an zu den wesentlichen Elementen eines modernen und „sozialen“ Europa. Ausgehend von den Merkmalen „Staatsangehörigkeit“ und „Geschlecht“ setzt Antidiskriminierung im europäischen Sinn heute an einer ganzen Palette von Merkmalen wie etwa dem Alter oder der Behinderung an. Die Bereiche „Arbeit“ und „sozialer Schutz“ sind vorrangig von der europäischen Antidiskriminierungspolitik betroffen: Arbeitsplätze sind ein besonderer Kristallisationspunkt für Diskriminierungen aller Art, private und staatliche Systeme der Vorsorge differenzieren hartnäckig nach dem Geschlecht und dem Alter, die europäischen Vorgaben zum Schutz von behinderten Menschen nehmen Arbeitgeber sogar besonders in die Pflicht („reasonable accommodation“).